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Solarpflicht Deutschland - Wird Solar Pflicht?

Photovoltaik wird Pflicht auf jedem Haus

Kommt die Solarpflicht in Deutschland? Schon lange wird eine Photovoltaikpflicht sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene diskutiert. Generell ist es wichtig und richtig, dass alle Gebäude einen Teil ihrer benötigten Energie selbst produzieren, aber ist eine solche Solarpflicht in Deutschland sinnvoll? Welches Bundesland hat eine Solarpflicht? Gibt es eine Solarpflicht für Wohngebäude? Ist jeder Hausbesitzer automatisch verpflichtet, eine Photovoltaikanlage auf seinem Hausdach zu installieren? Diese Fragen möchten wir hier klären.

Was ist eine Photovoltaikpflicht?

Durch die Photovoltaikpflicht möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Regierungen der einzelnen Bundesländer den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen, um die Energiewende zu schaffen und die Klimaziele zu erfüllen.

Dabei wird es zukünftig eine gesetzliche Vorgabe für die Installation einer Photovoltaik- oder einer Solarthermie-Anlage auf Neu- und Bestandsbauten geben. Bestandsbauten fallen unter die Photovoltaikpflicht, sofern an der Gebäudefassade eine „grundlegende Bestandssanierung“ durchgeführt werden muss.

Die Solarpflicht gilt für öffentliche, gewerblich genutzte und private Gebäude, sowie überdachte Parkplätze gleichermaßen. Hinzu kommt das novellierte „Erneuerbare-Energien-Gesetz 23“ (EEG23), welches den Bau von Photovoltaikanlagen für die einzelnen Bundesbürger möglichst attraktiv und die Hürden möglichst niedrig gestalten soll. Da es derzeit keine bundesweite Photovoltaikpflicht gibt, haben es die einzelnen Bundesländer selbst in der Hand eine Pflicht einzuführen und die damit verknüpften gesetzlichen Rahmenbedingungen zu definieren.

Im Folgenden wird ein Überblick über die Photovoltaikpflicht in den einzelnen Bundesländern gegeben. Dabei wird unterschieden, ob die Pflicht bei Neubauten oder Bestandsgebäuden, die einer Dachsanierung unterzogen werden müssen, Anwendung findet.

Ist die Einführung einer Solarpflicht sinnvoll?

Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dies verbindet sie mit der im Koalitionsvertrag verankerten Idee einer Photovoltaikpflicht. Es ist richtig und wichtig, dass der Schritt in Richtung Treibhausgasneutralität über die erneuerbaren Energien läuft. Der Stand von Photovoltaikanlagen in der Gesellschaft steigt stetig, auch ohne Photovoltaikpflicht. Um eine Photovoltaikpflicht erfolgreich einzuführen und die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden, müssen gute und attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Durch das im Januar 2023 verabschiedete Jahressteuergesetz und das EEG 23 geht die Bundesregierung wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Weitere Schritte müssen nun folgen.

Ist jeder Hausbesitzer betroffen?

Bislang ist eine bundesweite Photovoltaikpflicht lediglich als Idee im Koalitionsvertrag verankert. Ein Gesetzesentwurf o.ä. liegt noch nicht vor. Daher liegt die Durchführungskompetenz bei den Gesetzgebern der einzelnen Bundesländer.

In den Bundesländern, welche eine Photovoltaikpflicht implementiert haben, ist jeder Besitzer von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden von der Pflicht betroffen.

Hausbesitzer sind bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen verpflichtet eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage auf einer geeigneten Nutzfläche des Gebäudes zu installieren. Dies muss nicht zwangsläufig das Gebäudedach sein. Die Anlage kann auch im Garten oder auf dem Carport installiert werden. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte ist ebenfalls möglich. Dabei übernehmen diese dann die Installation der PV-Anlage.

Sollten das wirtschaftliche Aufkommen für Hausbesitzer*Innen nicht zumutbar sein, so können diese einen Härtefallantrag stellen, in dem die Finanzierbarkeit und Amortisation der Anlagen geprüft wird.

Je nach Bundesland variiert die behördliche Zuständigkeit zur Verifizierung des Ausnahmeantrags. Diese können Sie dem Klimaschutz- oder Solargesetz Ihres Bundeslands entnehmen.

Baden-Württemberg

Seit 1. Januar 2022: Neubau von Nichtwohngebäuden und Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen

Seit 1. März 2022: Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen 

Seit 1. Januar 2023: Grundlegender Dachsanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 

Am 05.04.2023 veröffentlichte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zudem einen Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht

Bayern

Ab 01. März 2023: Neue Gewerbe- und Industriegebäude* 

Ab 1. Juli 2023: Neue Nicht-Wohngebäude*

Ab 01. Januar 2023: Bei Erneuerung der Dachhaut bei Nicht-Wohngebäuden*

*Ausnahmen gem. Art 44a Abs. 3 und 5 BayBo

Berlin

Seit 1. Januar 2023: Bei Neubauten und Dachsanierungen

Brandenburg

Stand Januar 2023: Keine Solarpflicht

Bremen

Ab 01. Januar 2023: Neubauten - egal ob Wohn- oder Gewerbebau.

Bei umfassender Dachsanierung bei Bestandsgebäuden.

Hamburg

Ab 01. Januar 2023: Jeder Neubau

Ab 2025: Wenn Dach vollständig erneuert wird.

Hessen

Aktuell besteht nur eine Solarpflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze.

Eine Solarpflicht für Privatgebäude gibt es aktuell nicht.

Mecklenburg-Vorpommern

Hier bestehen aktuell weder eine Plficht noch Pläne.

Niedersachsen

Ab 01. Januar 2023: Bei Gewerbeimmobilien ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Diese müssen mindestens zur Hälfte bestückt werden.

Ab 01. Januar 2025: Bei allen Neubauten, auch Wohngebäuden.

 

Nordrhein-Westfalen

Seit 01. Januar 2022: Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen - Nur bei Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören.

Alternativ ist die Installation von Solarthermie möglich.

Rheinland-Pfalz

Seit 1. Januar 2023: 60% der geeigneten Dachflächen von Gewerbeneubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche

Neue überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen.

Alternativ Solarthermie.

Saarland

Hier gibt es aktuell keine festen Beschlüsse.

Sachsen

Hier wird eine Solarpflicht geprüft.

Sachsen-Anhalt

Hier gibt es aktuell keine Solarpflicht.

Schleswig-Holstein

Ab 01. Januar 2023:

Bei Neubauten von Nicht-Wohngebäuden

Bei bestehenden Nicht-Wohngebäuden nach einer Sanierung von mindestens 10 Prozent der Dachfläche.

Parkplätze ab 100 Stellplätzen.

Thüringen

Hier ist aktuell keine Solarpflicht geplant.

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