Ein bedeutender Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung bürokratischer Hürden wurde mit dem Solarpaket 1 Ende April im Bundestag verabschiedet. Das unter dem Begriff „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ (GGV) laufende Modell, soll das bisher eher wenig genutzte Mieterstrommodell ergänzen oder sogar ersetzen.
Im Fokus des Solarpakets I steht unter anderem die Einführung eines neuen Mieterstrommodells, mit dem Wohn- und Gewerbemieter, sowie Wohnungseigentümer oder Nutzer künftig einfacher Solarstrom nutzen können. Bisher musste zwischen dem Betreiber einer Stromerzeugungsanlage und den Letztverbrauchern eine Personenidentität bestehen, um die Vorteile der Eigenversorgung nutzen zu können. Doch mit dem neuen Gesetz zur Steigerung des Ausbaus der photovoltaischen Energieerzeugung wird die Eigenversorgung auf Mehrpersonenkonstellationen ausgeweitet, inspiriert von ähnlichen Regelungen in Österreich.