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Dürfen Stadtwerke Photovoltaikanlagen verkaufen und installieren?

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und damit auch die Anzahl der Anbieter. Unter diesen findet man zwischenzeitlich auch immer mehr regional ansässige Stadtwerke oder deren speziell für diesen Geschäftszweck gegründete Solarunternehmen. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs stellt sich die Frage, ob es die Aufgabe von kommunalen Unternehmen ist, solche Dienstleistungen anzubieten, die eigentlich vom regionalen Handwerker erbracht werden können. 

Wie wirkt sich diese Entwicklung auf kleine, mittelständische Handwerksbetriebe aus, die die Energiewende über Jahrzehnte hinweg vorangetrieben haben?
 

Es ist nur gut und richtig, wenn sich kommunale Unternehmen an der Energiewende beteiligen wollen und etwa selbst grünen Strom produzieren. Peter Knuth, Mitbegründer von Enerix, zeigt sich erfreut über diese Entwicklung: "Als solarbegeisterter Mensch freue ich mich über den neuen Schwung für die Technologie, als Unternehmer respektiere ich die kommunale Konkurrenz, die Energiewende kann schließlich jede helfende Hand gut gebrauchen."Die Tatsache, dass sich Stadtwerke vermehrt erneuerbaren Energiequellen zuwenden, trägt nicht nur zur Akzeptanz der erneuerbaren Energien bei, sondern stärkt auch das Bewusstsein für nachhaltige Praktiken in der Bevölkerung.

Jedoch warnt Knuth vor einer übermäßigen Euphorie seitens einiger kommunaler Unternehmen, die möglicherweise die kleinen Handwerksbetriebe beeinträchtigen könnte, welche die Energiewende über Jahrzehnte hinweg vorangebracht haben „Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gas und Elektrizität aus erneuerbaren Ressourcen und auch beim Betrieb von eigenen Photovoltaikanlagen ist der öffentliche Zweck gegeben aber nicht beim Verkauf und der Installation von Photovoltaik-Anlagen für den privaten Hausbesitzer. ", meint Knuth.

 

Dürfen kommunale Unternehmen sich am Wettbewerb beteiligen?

 

Die finanzielle Ausstattung und das fehlende Konkursrisiko geben kommunalen Unternehmen gewisse Vorteile im Wettbewerb. Kommunale Unternehmen zeichnen sich durch die mehrheitliche oder alleinige Trägerschaft der jeweiligen Kommune aus. Die Gemeindeordnungen der Bundesländer regeln dabei das Betätigungsfeld dieser Unternehmen. In Baden-Württemberg schreibt das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg : Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann.  
Die kleinen Installationsbetriebe haben dagegen in den letzten Jahrzehnten zur Genüge unter Beweis gestellt, ihrem Zweck gerecht werden zu können. „Darüber hinaus haben kommunale Unternehmen gegenüber Handwerksbetrieben nicht nur einen Wettbewerbsvorteil als regionaler Photovoltaik-Anbieter sondern auch als Arbeitgeber, da sie in den Regionen bereits etabliert sind, eine hohe Bekanntheit besitzen und damit ein großes Vertrauen in der Bevölkerung genießen”, so Peter Knuth. Um die Balance zwischen kommunalen Unternehmen und Handwerksbetrieben zu wahren braucht es Klarheit von den Kommunalaufsichtsbehörden. Es sollte geklärt werden, ob kommunale Unternehmen im Wettbewerb mit Handwerksbetrieben Photovoltaik-Anlagen verkaufen und installieren dürfen. Hierbei könnten Genehmigungserfordernisse oder Anzeigepflichten für kommunale Unternehmen in Betracht gezogen werden.

In der Vergangenheit gab es bereits Gerichtsurteile, die den Umfang von Dienstleistungen kommunaler Unternehmen eingeschränkt haben. So wurde im Jahr 2000 beispielsweise einem Unternehmen, an dem die Stadtwerke Düsseldorf zu 50 Prozent beteiligt sind, untersagt, Dienstleistungen im Bereich des Gebäudemanagements anzubieten.
 

So geht faire Energiewende

 

Die Energiewende ist zweifellos von entscheidender Bedeutung für unsere Zukunft. Während die Beteiligung kommunaler Unternehmen an dieser Bewegung begrüßenswert ist, sollten wir nicht vergessen, dass jahrzehntelange Erfahrung und Hingabe kleiner Handwerksbetriebe einen unschätzbaren Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien geleistet haben. Nur wenn Fairness und Gleichberechtigung im Wettbewerb gewährleistet ist, kann es zu einer nachhaltigen Energiewende kommen. 

 

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