Veränderung EEG

Einspeisevergütung 2024: Zahlen, Fakten & Aussichten

Mit der Neuauflage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ändern sich auch die Vergütungen für eingespeisten Strom. Wir klären, wie hoch die Einspeisevergütung aktuell ist und wie sie sich im Laufe der Jahre entwickeln wird. 

Wer Strom mit einer Solaranlage, einem Wind- oder Wasserkraftwerk oder einer Geothermie- und Biomasseanlage erzeugt und diesen in das öffentliche Netz speist, erhält eine Einspeisevergütung. Diese Vergütung gibt es seit dem Jahr 2000. Damit wollte die Bundesregierung alternative Energien auf dem Markt etablieren und einen finanziellen Anreiz bieten, auf regenerative Energien umzusteigen. Damals bekam man gut 50 Cent (bzw. 99 Pfennig) pro Kilowattstunde. Allerdings waren Solaranlagen viel teurer und weniger leistungsstark als heute. Der finanzielle Anreiz musste demnach größer sein. 

Je nach Energieform erhält man auch heute pro Kilowattstunde Strom einen bestimmten Betrag. Wer zum Beispiel eine Solaranlage betreibt, kann entscheiden, ob er den gesamten Strom einspeisen möchte, oder nur den Teil, der nicht verbraucht wird, also den Überschuss. 

So eine Einspeisevergütung läuft ab dem Tag, an dem die Anlage in Betrieb gegangen ist über 20 Jahre. Über diesen Zeitraum erhält man immer denselben Betrag pro Kilowattstunde. Dich als Kunde oder Kundin betrifft es also nicht, wenn die Einspeisevergütung nach der Inbetriebnahme deiner Anlage sinkt. Denn bereits bestehende Anlagen erhalten immer die vereinbarte Vergütung pro kWh. Das bedeutet für den lokalen Netzbetreiber, er muss den Strom zum garantierten Preis abnehmen. 

Die verschiedenen Vergütungssätze werden im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. 

Das sind nicht nur jene für Solarstrom, sondern auch für Windkraft-, Wasserkraft- oder Geothermieanlagen. Das EEG wird alle vier Jahre überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das EEG 2023/24 zielt darauf ab, Strom komplett nachhaltig und ohne Treibhausgase zu erzeugen. 

Höhe der Einspeisevergütung: Das sind die aktuellen Zahlen 

Über die Jahre ist die Einspeisevergütung immer wieder gesunken. Am niedrigsten war sie zuletzt im Juli 2022 mit etwas mehr als 4 Cent pro Kilowattstunde. Dass die Einspeisevergütung sinken wird, war schon seit der Einführung im Jahr 2000 klar kommuniziert. Den ersten Einbruch gab es 2013 mit der EEG-Novelle. Mit den Neuerungen im EEG 2023/24 ist die Einspeisevergütung zum ersten Mal wieder gestiegen. 

Aber wieso sinkt die Einspeisevergütung eigentlich? Damit möchte man auf den kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren reagieren. Man stellt dafür die sinkenden Kosten für beispielsweise PV-Anlagen und Komponenten wie Speicher in Relation zur Einspeisevergütung. Langfristig soll es darauf hinaus laufen, dass man als Erzeuger möglichst viel vom eigenen Strom verbraucht und so wenig wie möglich einspeisen muss. 

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der Installation, der Größe der Anlage und von der Art der Einspeisung ab. Eine feste Vergütung gibt es ausschließlich für Kleinanlagen bis 100 kWp. Wer eine größere Anlage besitzt, kann den Strom selbst vermarkten, also direkt an der Strombörse verkaufen. 

Die folgende Tabelle zeigt die festgelegten Vergütungssätze für die nächsten Monate an. Jedes Jahr wird die Vergütung um 1 Prozent sinken. 

 

Inbetriebnahme

Art der Einspeisung

Bis 10 kWp

10 bis 40 kWp

40 bis 100 kWp

bis 31.01.2024

Teileinspeisung

8,2 ct/kWh

7,1 ct/kWh

5,8 ct/kWh

Volleinspeisung

13,0 ct/kWh

10,9 ct/kWh

10,9 ct/kWh

01.02.2024 bis 31.07.2024

Teileinspeisung

8,1 ct/kWh

7,0 ct/kWh

5,7 ct/kWh

Volleinspeisung

12,9 ct/kWh

10,8 ct/kWh

10,8 ct/kWh

Ab 01.08.2024

Teileinspeisung

8,0 ct/kWh

6,9 ct/kWh

5,6 ct/kWh

Volleinspeisung

12,8 ct/kWh

10,7 ct/kWh

10,7 ct/kWh

 

Voll- oder Überschusseinspeisung – was macht mehr Sinn? 

Wer seinen Strom komplett dem öffentlichen Netz zur Verfügung stellt, hat sie sogenannte Volleinspeisung gewählt. Die andere Möglichkeit ist, nur den Stromüberschuss ins öffentliche Netz zu leiten. Stellt man die Vergütung pro kWh von aktuell 8,2 Cent bei Teil- und 13,0 Cent bei Volleinspeisung ins Verhältnis zum aktuellen Strompreis von knapp 30 Cent, wird schnell klar, dass es besser ist, so wenig wie möglich Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. Das heißt konkret, möglichst viel vom eigenen Solarstrom selbst verbrauchen. Natürlich spielen auch die Kosten einer Solaranlage eine Rolle bei der Amortisation. Auf lange Zeit gesehen, kommen Sie aber mit dem Eigenverbrauch günstiger weg. Eine Volleinspeisung lohnt ich nur dann, wenn Sie an einem Ort viel Platz für Solar haben, aber dort sehr wenig bis gar keinen Strom verbrauchen. Das gilt zum Beispiel für ein nur selten bewohntes Ferienhaus oder eine große Lagerhalle. Im Einfamilienhaus raten wir, so viel wie möglich selbst vom Strom zu verbrauchen und nur den Überschuss einzuspeisen. Zum Beispiel durch eine Kombination von Solaranlage, Speicher und Wallbox fürs E-Auto. 

Nach 20 Jahren läuft die Einspeisevergütung aus. Es gibt also kein Geld mehr und eingespeister Strom fließt umsonst ins öffentliche Netz. Es lohnt sich oft nicht, alte Anlagen dann mit einem Speicher nachzurüsten, weil die Technik auf einem ganz anderen Stand ist. In jedem Fall entsteht dann ein gewisser finanzieller Nachteil, sobald die Förderung wegfällt. Bei größeren Anlagen ist ein Stromverkauf an der Börse dann eine Möglichkeit.  

Fazit 

Noch 2004 erhielt man für Strom aus der eigenen Solaranlage bis 30 kW Leistung 57,4 Cent pro Kilowattstunde. Diese Vergütung sank in den letzten zehn Jahren um satte 70 Prozent. Demgegenüber stehen aber auch die günstigeren Preise für Solaranlagen. Wer jetzt seine Solaranlage installieren lässt, sichert sich noch bis zum 31. Januar 2024 die 8,2 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung. 

Für ein Balkonkraftwerk lohnt sich eine Einspeisung übrigens nicht. Diese erzeugen viel zu wenig Strom und der bürokratische und technische Aufwand wäre verhältnismäßig zu hoch. Egal, welche Anlage Sie besitzen, wir raten in jedem Fall so viel wie möglich vom Strom selbst zu verbrauchen und sich nur den Überschuss bezahlen zu lassen. Immerhin gelten die 8,2 Cent dann für 20 Jahre. In Sachen Speicherlösungen und Eigenverbrauch tut sich bis dahin bestimmt einiges. 

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