Startseite • Ratgeber • Wärmepumpe Ratgeber • Heizungsförderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss vom Staat Heizungsförderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss vom Staat Die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizungen auf umweltfreundliche Wärmepumpen wurde erweitert. Die Zuschüsse betragen mindestens 30 Prozent der Kosten, wobei Boni bis zu 80 Prozent möglich sind. Lucas Flügel 19 Aug. 2026 ・13 Min Lesezeit Teilen Wenn du gerade über eine neue Heizung nachdenkst, rechnest du seit diesem Sommer mit anderen Zahlen. Im Juli 2026 hat sich gleich zweimal etwas Grundlegendes geändert: Seit dem 21. Juli gelten neue Fördersätze der KfW, seit dem 29. Juli ein neues Gesetz. Das Wichtigste in Kürze Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 % der förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist von 20 % auf 16 % gesunken. Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt und beträgt 40 %, 30 % oder 10 %. Familien mit mindestens einem Kind bekommen 10.000 € mehr Spielraum bei der Einkommensgrenze. Der Effizienzbonus von 5 % ist ersatzlos entfallen. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 € Kosten angerechnet. Der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 22.400 € je Einfamilienhaus. Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt, bekommen aber keine Förderung. Was sich im Juli 2026 geändert hat Am 21. Juli 2026 trat eine neue Fassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft und hat alle Fördersätze neu geordnet. Acht Tage später löste das Gebäudemodernisierungsgesetz das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab. Unterm Strich fällt der Bonus kleiner aus, dafür ist bei kleinem Einkommen mehr möglich. Alle Zahlen hier stammen aus dem KfW-Merkblatt zum Zuschuss 458, Stand Juli 2026. Wir haben dir die Änderungen gegenübergestellt: Baustein bis 20.07.2026 seit 21.07.2026 Grundförderung 30 % 30 % Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 % Einkommensbonus 30 % bei bis zu 40.000 € 40 %, 30 % oder 10 % je nach Einkommen Effizienzbonus 5 % entfällt Familienzuschlag nicht vorgesehen +10.000 € auf die Einkommensgrenze Anrechenbare Kosten, 1. Wohneinheit 30.000 € 28.000 € Höchster Fördersatz 70 % 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 % Maßgeblich ist der Tag, an dem dein Antrag bei der KfW eingeht. Anträge, die vorher eingegangen sind, laufen nach den alten Sätzen weiter. Wie hoch ist die Förderung für deine Heizung? Du bekommst in jedem Fall 30 % der förderfähigen Kosten als Grundförderung. Wohnst du selbst im Haus, kommen bis zu zwei Boni dazu: einer für den Austausch einer alten fossilen Heizung, einer für ein niedriges Haushaltseinkommen. Vermietest du das Objekt, bleibt es bei der Grundförderung. Baustein Fördersatz Wer ihn bekommt Grundförderung 30 % alle Eigentümer mit einer förderfähigen Heizung Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen Einkommensbonus 40 % Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € Einkommensbonus 30 % Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 € Einkommensbonus 10 % Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen bis 50.000 € Familienzuschlag Grenze +10.000 € Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren Die Boni lassen sich addieren, aber nicht unbegrenzt. Bei 70 % der förderfähigen Kosten ist Schluss. Auf 80 % kommst du nur als selbstnutzender Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (KfW, 2026). Dazu kommt eine zweite Grenze: Angerechnet werden höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere. Kostet deine Heizung mehr, zahlst du den Rest selbst. Hinweis: Dein Haushaltseinkommen wird nicht am aktuellen Gehalt gemessen. Die KfW bildet den Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählen die Steuerbescheide für 2023 und 2024. Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus Gehen wir von einem Ehepaar aus, das im eigenen Haus wohnt und eine 24 Jahre alte Heizung ersetzt, die mit Gas betrieben wird. Die neue Anlage kostet inklusive Einbau 34.000 €. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 55.000 € kommt der Einkommensbonus nicht infrage. Position Betrag Kosten der neuen Heizung 34.000 € Davon anrechenbar 28.000 € Grundförderung, 30 % 8.400 € Klimageschwindigkeitsbonus, 16 % 4.480 € Zuschuss insgesamt, 46 % 12.880 € Eigenanteil 21.120 € Läge das Einkommen desselben Paares bei 28.000 €, kämen 40 % Einkommensbonus dazu. Rechnerisch wären das 86 %, hier greift dann die Obergrenze von 80 %. Der Zuschuss läge bei 22.400 € und damit beim Maximum, das für ein Einfamilienhaus derzeit drin ist. Warum der Zeitpunkt der Antragstellung zählt Zwei Werte sinken ab Februar 2027 alle sechs Monate. Der Klimageschwindigkeitsbonus verliert jeweils vier Prozentpunkte und läuft am 1. August 2028 aus. Der anrechenbare Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt zu denselben Terminen um jeweils 750 €. Beide Absenkungen stehen so im Merkblatt. Antrag geht ein ab Klimageschwindigkeitsbonus Anrechenbar, 1. Wohneinheit jetzt bis 31.01.2027 16 % 28.000 € 01.02.2027 12 % 27.250 € 01.08.2027 8 % 26.500 € 01.02.2028 4 % 25.750 € 01.08.2028 entfällt 25.000 € Die Grundförderung von 30 % und der Einkommensbonus bleiben von dieser Staffelung unberührt. Welche Heizungen werden gefördert? Gefördert wird alles, was Wärme aus erneuerbaren Quellen holt. Die KfW listet acht Anlagentypen, die du einzeln oder in Kombination fördern lassen kannst: solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für alle gilt dieselbe Bedingung. Das Vorhaben muss die Energieeffizienz des Gebäudes oder den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Tauschst du eine funktionierende Wärmepumpe gegen eine neue, ist das in aller Regel nicht erfüllt. Wärmepumpe Ob Luft-Wasser, Sole oder Grundwasser spielt für die Grundförderung keine Rolle, alle drei Bauarten sind förderfähig. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel und Erdwärme ist seit Juli 2026 entfallen. Wie sich die Förderung speziell für Wärmepumpen zusammensetzt, welche Modelle die technischen Mindestanforderungen erfüllen und wie die Antragstellung im Detail abläuft, liest du in unserem Ratgeber zur Förderung für Wärmepumpen. Was eine Anlage kostet, haben wir unter Wärmepumpe Kosten zusammengestellt. Solarthermie Solarthermische Anlagen erhitzen über Kollektoren eine Flüssigkeit und geben die Wärme an einen Speicher ab. Damit erwärmst du dein Trinkwasser oder unterstützt die Heizung. Als alleinige Heizung reicht Solarthermie in unseren Breiten selten aus. Als Ergänzung ist sie förderfähig und lässt sich gut mit einer Wärmepumpe kombinieren. Anschluss an ein Wärmenetz Lässt du dein Haus an ein Wärmenetz anschließen, bekommst du dieselben Fördersätze wie bei einer eigenen Heizung. Hat deine Kommune für dein Grundstück einen Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen, fördert die KfW allerdings nur noch den Netzanschluss und keine Einzelheizung mehr. Biomasse, Brennstoffzelle und wasserstofffähige Heizungen Auch diese drei Techniken stehen auf der Förderliste. Bei wasserstofffähigen Heizungen bezuschusst die KfW allerdings nur die Investitionsmehrkosten gegenüber einem herkömmlichen Gerät, nicht die gesamte Anlage. Wichtig: Nicht gefördert werden Gas- und Ölheizungen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauten und Prototypen. Neu ist außerdem: Bei einem Heizungsdefekt übernimmt die KfW die Miete für eine provisorische Heizung, und zwar ab Antragstellung für bis zu ein Jahr. Wer die Förderung bekommt – und wer nicht Du kannst die Förderung beantragen, wenn du als Privatperson ein Wohngebäude besitzt, selbstbewohnt oder vermietet. Das gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Ausgeschlossen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personen, für die lediglich ein Nießbrauchrecht besteht. Eine Hürde bleibt das Alter des Gebäudes. Der Bauantrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Damit ist die Heizungsförderung im Neubau ausgeschlossen. Für neue Gebäude greifen stattdessen die Effizienzhaus-Programme der KfW. Bei Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften läuft die Förderung zweistufig. Die Gemeinschaft stellt einen Basisantrag für die Grundförderung. Wohnst du selbst in einer der Einheiten, beantragst du deine Boni anschließend über einen eigenen Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach der Zusage für den Basisantrag. Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für dich ändert Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz von 2024. Die bekannteste Vorgabe ist gefallen: Neue Heizungen müssen nicht mehr zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen. Gas- und Ölheizungen darfst du wieder ohne diese Auflage einbauen lassen (Bundesregierung, 2026). Eine funktionierende Heizung musst du nicht austauschen. Entscheidest du dich für Gas oder Öl, bekommst du dafür keinen Zuschuss und trägst den vollen Preis selbst. Ab 2029 kommt eine Quote für biogene Brennstoffe dazu, die schrittweise steigt. Ab Mindestanteil biogener Brennstoffe 2029 10 % 2030 15 % 2035 30 % 2040 60 % Für Neubauten kommen weitere Vorgaben. Ab 2027 gilt eine gestaffelte Solarpflicht, ab 2030 der Nullemissionsstandard, der Gas- und Ölheizungen im Neubau praktisch ausschließt. Behördliche Gebäude müssen diesen Standard bereits ab 2028 erfüllen (GEG-Infoportal des Bundes, 2026). KfW oder BAFA? So läuft der Antrag Die Zuständigkeit ist seit 2024 aufgeteilt. Die KfW fördert die Heizung selbst, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alles rund um die Gebäudehülle und die übrige Anlagentechnik: Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung. Für dieselben Kosten darfst du nur bei einer der beiden Stellen einen Antrag einreichen. Wir haben dir den Ablauf in sechs Schritten zusammengestellt: Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Du schließt den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab. Du beantragst den Zuschuss im Portal „Meine KfW“ und lädst Bestätigung und Vertrag hoch. Nach der Zusage startet die Umsetzung. Der Fachbetrieb erstellt die Bestätigung nach Durchführung. Du reichst Rechnungen und Nachweise ein, die KfW zahlt aus. Achtung! Der Vertrag mit deinem Handwerksbetrieb muss die Zusage der KfW als Bedingung enthalten. Unterschreibst du einen Vertrag ohne diese Klausel oder lässt die Arbeiten beginnen, gilt das als Vorhabenbeginn. Die Förderung ist dann verloren. Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung im Portal liegen. Rechnungen zahlst du unbar, Barzahlungen erkennt die KfW nicht an. Zwei Punkte gehen leicht unter. Der Einbau muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems einhergehen, in aller Regel über einen hydraulischen Abgleich. Und die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto. In unserem Ratgeber Heizkörper für die Wärmepumpe optimieren erhältst du 7 Tipps für ein effizientes Zusammenspiel zwischen Wärmepumpe und Heizkörper. Was du zusätzlich zur Förderung nutzen kannst Neben dem Zuschuss der KfW stehen dir vier weitere Wege offen. Den Ergänzungskredit und die BAFA-Förderung kombinierst du mit der Heizungsförderung, den Steuerbonus nicht. Programme der Länder und Kommunen lassen sich bis zu einer Grenze dazurechnen. Was sich für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel du selbst finanzieren musst. Ergänzungskredit der KfW (358/359): Damit finanzierst du den Eigenanteil, bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine bereits erteilte Förderzusage von KfW oder BAFA. Liegt dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 90.000 €, bekommst du den Kredit zinsverbilligt. Den Zinssatz legt die KfW am Tag der Zusage fest. Förderung über das BAFA: Für Dämmung, Fenster und Lüftung zahlt das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 % dazu (BAFA, 2026). Seit dem 21. Juli 2026 greift dieser Bonus erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € und nur auf den Teil, der darüber liegt. Steuerbonus nach § 35c EStG: Er ist die Alternative, wenn du keinen Zuschuss beantragst. Über drei Jahre setzt du 20 % der Kosten ab, verteilt auf 7 %, 7 % und 6 %, höchstens 40.000 € je Objekt. Das Haus muss älter als zehn Jahre sein und von dir selbst bewohnt werden (§ 35c EStG). Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Steuerbonus nicht mit der KfW-Förderung kombinieren. Programme der Länder und Kommunen: Viele Bundesländer und Städte legen eigene Töpfe auf. Die KfW erlaubt eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln bis zu 60 % der geförderten Investitionskosten. Dauerhaft am meisten sparst du außerhalb der Förderung. Kombinierst du eine Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage, senkst du die laufenden Kosten spürbar, weil ein Teil des Heizstroms vom eigenen Dach kommt. Wie gut das zusammenspielt, zeigt unser Ratgeber zur Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe. Zusätzlich lohnt ein Blick auf den passenden Wärmepumpen-Stromtarif. FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Heizungsförderung Rund um die neuen Fördersätze tauchen einige Fragen immer wieder auf. Die folgenden Antworten beziehen sich auf den Stand vom Juli 2026. Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung 2026? Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Wohnst du selbst im Haus, kommen 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen 10 %, 30 % oder 40 % Einkommensbonus dazu. Die Obergrenze liegt bei 70 %, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bei 80 %. Angerechnet werden höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Gibt es 2026 noch eine Förderung für Gasheizungen? Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt seit Juli 2026 wieder den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen, eine Förderung gibt es dafür aber nicht. Die KfW bezuschusst ausschließlich Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Kosten einer Gasheizung trägst du vollständig selbst. Wie alt muss meine alte Heizung für den Klimageschwindigkeitsbonus sein? Das hängt vom Heizungstyp ab. Öl-, Kohle- und Nachtstromspeicherheizungen sowie Gas-Etagenheizungen berechtigen dich unabhängig vom Alter zum Bonus. Bei zentralen Gasheizungen und Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen. Voraussetzung ist außerdem, dass du selbst im Gebäude wohnst. Wer bekommt 80 Prozent Förderung? Auf 80 % kommst du nur als selbstnutzender Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 30.000 €. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren in deinem Haushalt, steigt diese Grenze durch den Familienzuschlag auf 40.000 €. Bezogen auf 28.000 € anrechenbare Kosten ergibt das einen Zuschuss von 22.400 €. Wird die Heizung im Neubau gefördert? Nein. Die Heizungsförderung gilt ausschließlich für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten stehen dir stattdessen die Effizienzhaus-Programme der KfW zur Verfügung, die mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen arbeiten. Ab 2027 gilt für Neubauten zudem eine gestaffelte Solarpflicht. Muss ich den Antrag vor dem Vertrag stellen? Nein, es läuft umgekehrt. Du schließt zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, der die Zusage der KfW als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Diesen Vertrag lädst du beim Antrag hoch. Ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren? Für dieselbe Maßnahme nicht. Der Steuerbonus nach § 35c EStG entfällt, sobald du für die Heizung einen öffentlichen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit in Anspruch nimmst. Da der Zuschuss mit mindestens 30 % deutlich über den 20 % Steuerermäßigung liegt, fährst du mit der KfW-Förderung in aller Regel besser. Fazit Die Heizungsförderung ist seit Juli 2026 etwas niedriger und stärker nach Einkommen gestaffelt. Ersetzt du als Selbstnutzer eine alte fossile Heizung, kommst du ohne Einkommensbonus auf 46 %. Mit kleinem Haushaltseinkommen sind bis zu 80 % möglich. Die Pflicht zu erneuerbarer Wärme ist entfallen, die Förderung dafür nicht: Wer auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Wärmenetz setzt, bekommt weiterhin einen erheblichen Teil der Kosten erstattet. Welche Technik zu deinem Haus passt, hängt von Dämmzustand, Heizlast, vorhandenen Heizflächen und deinen individuellen Bedürfnissen ab. Ein enerix-Fachbetrieb in deiner Nähe rechnet dir das für dein Gebäude durch und begleitet dich durch den Förderantrag. Vereinbare dazu eine Beratung vor Ort oder finde deinen Standort in der Übersicht. Lucas Flügel Lucas Flügel ist seit Januar 2023 bei enerix für die Außenkommunikation verantwortlich. Sein Studium der Politikwissenschaft und Geschichte im Bachelor und Demokratiewissenschaft im Master, absolvierte der gebürtige Münchner an der Universität... Erfahre mehr über mich Das könnte dich auch interessieren Wärmepumpe Fundament: Aufbau, Tipps & Anforderungen Ein leiser, zuverlässiger Wärmepumpenbetrieb beginnt nicht bei Förderungen oder Effizienzklassen, sondern beim Fundament. In diesem Beitrag erfährst du, warum eine stabile, frostfreie und schallentkoppelte Aufstellung entscheidend ist, welche Fundamentarten in der Praxis sinnvoll sind und worauf du bei Abständen, Kondensatableitung und Herstellervorgaben unbedingt achten musst. Plus: ein realistischer Kostenrahmen – damit du Planungssicherheit hast, bevor gebaut wird. Erfahre mehr Photovoltaikmodul Arten: Welche Module gibt es und welches passt zu dir? Welches Photovoltaikmodul passt zu deinem Dach? Wir vergleichen monokristalline, polykristalline und Dünnschicht-Module mit aktuellen Daten zu Wirkungsgrad, Kosten und Garantie. Inklusive Tipps für Denkmalschutz und Spezialmodule. Erfahre mehr Wie groß sollte meine Photovoltaikanlage sein? Wenn du über Photovoltaik nachdenkst, stehst du vor einer zentralen Frage: Wie groß soll die PV Anlage eigentlich sein? Das Problem ist, dass die meisten Anlagen heute noch zu klein Erfahre mehr Ratgeber Kategorien Bereit für den Einstieg ins Smart Energy Home? Entdecke unseren umfassenden Leitfaden für deine Photovoltaikanlage und mehr! Jetzt kostenfrei bestellen