Wärmepumpen Förderung 2026: Diese neuen Regeln gelten ab Juli

Die KfW stellt ihre Wärmepumpenförderung zum Juli 2026 um: neue, stärker einkommensabhängige Sätze, ein Kinderbonus für Familien und ein Wertschöpfungsbonus für EU-gefertigte Anlagen. Was sich ändert und was du jetzt tun solltest, erfährst du hier.

Eine schwarze Wärmepumpe auf grünem Hintergrund, ein Sparschwein mit einer Münze ist zu sehen.
Das Wichtigste in Kürze
  • Ab dem 21.07.2026 gilt eine neue Wärmepumpenförderung: insgesamt niedrigere, aber stärker nach Einkommen gestaffelte Sätze.
  • Grund ist der Sparzwang im Bundeshaushalt: Finanzminister Klingbeil kürzt Mittel im Klima- und Transformationsfonds, aus dem die Förderung bezahlt wird.
  • Die Förderhöchstbeträge sollen bis 2030 schrittweise sinken. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen steigen sie dagegen, und ein neuer Kinderbonus entlastet Familien.
  • Bis zum 20.07.2026, 20 Uhr, greift noch eine kurze Übergangsregel für bereits vorliegende Bestätigungen zum Antrag.
  • enerix installiert Wärmepumpen von Vaillant, Bosch und Stiebel Eltron. Alle drei Marken bleiben förderfähig, viele aktuelle Modelle erfüllen zusätzlich den Effizienzbonus.

Wärmepumpen werden auch nach dem 21.07.2026 gefördert, aber unter anderen Regeln. Die KfW stellt ihre Förderprodukte in diesen Tagen technisch um, danach greifen neue, insgesamt niedrigere und stärker einkommensabhängige Sätze. Wer den Einbau plant, sollte die neue Logik kennen, bevor er einen Vertrag mit einem Fachbetrieb unterschreibt.

Wie viel du bei der Umstellung von Öl- und Gas auf die Wärmepumpe einsparst und wie hoch deine Förderung ausfallen könnte, erfährst du in unserem Wärmepumpenrechner.

Was sich bei der Wärmepumpenförderung ab Juli 2026 ändert

Die KfW passt ihre Heizungsförderung zum 21.07.2026 an. Dazwischen liegt eine technische Umstellungsphase vom 9. bis zum 20. Juli, in der keine neuen Anträge zu den bisherigen Konditionen mehr möglich sind (KfW, 2026). Für dich heißt das: Die Uhr tickt, aber es gibt eine klare Übergangsregel.

Achtung! Bis zum 20.07.2026, 20 Uhr, kannst du einen Förderantrag noch zu den bisherigen, höheren Sätzen stellen – vorausgesetzt, dir liegt bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine technische Projektbeschreibung vor. Ab dem 21.07.2026 gelten neue Bedingungen (KfW, 2026).

Bereits zugesagte Förderungen bleiben davon unberührt. Auch wer schon eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, den eigentlichen Förderantrag aber noch nicht gestellt hat, kann das laut Vertrauensschutzregelung bis zum Fristende nachholen. Eine Sprecherin der KfW bestätigt: „Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies während der Umstellungsphase bis 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun“ (Focus, 2026).

Achtung: Die Bestätigung zum Antrag allein ist noch kein gültiger Förderantrag. Verbraucher sollten sich mit ihren Fachbetrieben zusammensetzen, um die Gültigkeit des Antrags zu prüfen.

Grund für die Kürzung ist der Sparzwang im Bundeshaushalt. Alle Hintergründe dazu – vom Klima- und Transformationsfonds bis zu den politischen Reaktionen – ordnet der aktuelle News-Beitrag zur Förderkürzung ein.

Die neue Förderlogik: Einkommensstaffelung und Kinderbonus

Ab dem 21.07.2026 gilt folgendes: Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, doch der Förderhöchstbetrag sinkt von bisher 30.000 € auf 28.000 € für die erste Wohneinheit – für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Betrag für die erste Wohneinheit erstmals, danach halbjährlich um jeweils 750 €. Die Gesamtförderung bleibt zusätzlich gedeckelt: auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten, für Haushalte mit niedrigerem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Wie stark der Deckel greift, hängt vom Haushaltseinkommen ab – die folgende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung bis 2030 (KfW, 2026).

Zu versteuerndes Jahreseinkommen Geplante Höchstförderung 2026 Geplante Höchstförderung 2030
unter 30.000 € steigt auf bis zu 22.400 € bis zu 22.400 €
über 30.000 € 19.600 € 13.200 €
ab 40.000 € 16.500 € niedriger
über 50.000 € niedriger als heute 6.600 €

Für Haushalte mit mindestens einem Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 €. Dadurch verschiebt sich die Einkommensstufe und Familien können in eine günstigere Förderklasse rutschen. Der bisherige Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten, sinkt aber von 20 auf 16 Prozent und danach ab dem 01.02.2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Der Effizienzbonus von bisher 5 Prozent entfällt dagegen vollständig.

Neu ist außerdem der Wertschöpfungsbonus ab dem ersten Quartal 2027: Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten nur noch 15 Prozent Grundförderung, während in der EU gefertigte Anlagen zusätzlich zur vollen Grundförderung einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent bekommen. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte trotzdem nicht zu lange zögern, denn die Zuschüsse sinken mit jedem weiteren Jahr etwas mehr.

Merkmal Wert
Grundförderung 30 % (unverändert)
Höchstförderfähige Kosten – 1. Wohneinheit 28.000 € (bisher 30.000 €)
Höchstförderfähige Kosten – 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €
Höchstförderfähige Kosten – ab 7. Wohneinheit je 8.000 €
Absenkung Förderbetrag 1. Wohneinheit ab 01.02.2027, danach halbjährlich −750 €
Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus gestaffelt bis 40 %, je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Förderdeckel 70 % bzw. 80 % der förderfähigen Kosten (je nach Einkommen)
Kinderbonus (NEU) +10.000 € Einkommensgrenze bei ≥ 1 Kind im Haushalt
Effizienzbonus entfällt vollständig (bisher 5 %)
Wertschöpfungsbonus (NEU, ab Q1/2027) Grundförderung für Wärmepumpen außerhalb der EU sinkt auf 15 %; EU-gefertigte Wärmepumpen erhalten zusätzlich +15 % Bonus

Reform des GEG. Parallel dazu reformiert die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz und lässt die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien fallen, wie im nächsten Abschnitt kurz eingeordnet. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben künftig erlaubt, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen (sogenannte Biotreppe)

Eine Wärmepumpe steht im Frühling vor einem Einfamilienhaus.

Die neue Förderung bezuschusst Wärmepumpen im Eigenheim mit bis zu 80%, je nach Haushaltseinkommen.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Die staatliche Heizungsförderung richtet sich an alle, die in einem bestehenden Wohngebäude die Heizung modernisieren wollen. Es geht ausschließlich um bestehende Häuser und Wohnungen, nicht um Neubauten.

Den Antrag können einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer stellen, aber auch ganze Wohnungseigentümergemeinschaften. Ob du ein Haus besitzt oder nur eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus – der Anspruch auf Förderung bleibt bestehen.

Auch Vermieterinnen und Vermieter profitieren. Wer eine vermietete Wohneinheit oder ein ganzes Wohngebäude besitzt, kann die Förderung beantragen und die Immobilie so energieeffizienter machen.

Wie war die Förderung bis zum 20.07.2026 geregelt?

Bis zum 20.07.2026, 20 Uhr, gilt noch die KfW-Heizungsförderung 458 nach dem bisherigen Schema: eine Grundförderung von 30 Prozent, kombinierbar mit dem Effizienzbonus (5 %), dem Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und dem Einkommensbonus (30 %). Kombiniert war die Förderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt, maximal 21.000 € bei Investitionskosten von bis zu 30.000 € pro Wohneinheit.

Fördersatz Bonus
30 % Grundförderung
5 % Effizienzbonus
20 % Klimageschwindigkeitsbonus
30 % Einkommensbonus

Zur Einordnung: Nach diesen Sätzen ergab die Kombination aus Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus bei einer 28.000-€-Wärmepumpe rund 14.000 € Zuschuss. Ein Rechenbeispiel für die neuen, ab dem 21.07.2026 geltenden Sätze folgt an dieser Stelle, sobald die KfW sie im Detail veröffentlicht.

Fördert die KfW oder die BAFA meine Wärmepumpe?

Der Antrag auf Förderung der Wärmepumpe selbst läuft immer über die KfW, nicht über die BAFA.

Für dich als Hausbesitzer bedeutet das:

  • Neue Wärmepumpe = KfW (Programm 458)
  • Dämmung, Fenster oder andere Gebäudehülle-Maßnahmen = BAFA (BEG Einzelmaßnahmen)

Bei der BAFA-Förderung gilt eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, kommen weitere 5 Prozent hinzu. Das macht maximal 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus auf bis zu 60.000 € (BAFA, 2026). Für die Antragstellung brauchst du zusätzlich einen Energieeffizienz-Experten, der die Maßnahme begleitet.

Kombiniere die Programme. Wenn du deine Wärmepumpe mit einer Dämmung kombinierst, profitierst du von zwei getrennten Förderprogrammen gleichzeitig. Wichtig ist nur, dass du jede Maßnahme bei der richtigen Stelle beantragst.

Was ist der KfW-Ergänzungskredit?

Der Ergänzungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit der KfW, der ausschließlich ergänzend zu einer bereits bewilligten Förderung aus Programm 458 oder von der BAFA-Gebäudehülle-Förderung nutzbar ist. Voraussetzung ist eine Zuschuss-Zusage, die nicht älter als zwölf Monate ist. Mit dem Kredit wird der Teil der Investitionskosten finanziert, den Grundförderung und Boni nicht abdecken – der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 € pro Wohneinheit. Du beantragst ihn direkt über deine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Von der aktuellen Umstellung bei den Zuschüssen ist der Ergänzungskredit nicht betroffen (KfW, 2026).

  • Ergänzungskredit Plus (358): für selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € – Zinssatz unter 2 Prozent.
  • Ergänzungskredit (359): für alle anderen Eigentümer – Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Wer eine Wärmepumpe einbauen möchte, sollte den Ablauf der Antragstellung kennen. Nur wenn der Förderantrag rechtzeitig und korrekt gestellt wird, gibt es später auch die Zuschüsse.

Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Also bevor der Handwerker mit dem Einbau startet oder Verträge verbindlich abgeschlossen werden.

Schritt für Schritt zur Förderung
  • Förderantrag stellen: Als Antragsteller gehst du über das Online-Portal „Meine KfW“ und füllst den Antrag für die Heizungsförderung aus.
  • Kredit kombinieren (optional): Brauchst du neben der direkten Förderung einen günstigen Kredit, beantragst du zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit.
  • Unterlagen einreichen: Dazu gehören technische Datenblätter, Nachweise zur alten Heizung und Angebote für den neuen Einbau.

Welche Wärmepumpen von Vaillant, Bosch und Stiebel Eltron sind förderfähig?

Jede Wärmepumpe ist grundsätzlich förderfähig. Voraussetzung ist nur, dass sie ihre Wärme aus Luft, Wasser oder Erdreich gewinnt und durch einen Fachbetrieb eingebaut wird. enerix installiert Wärmepumpen der Marken Vaillant, Bosch und Stiebel Eltron, welche alle benötigten Kriterien erfüllen.

Bei einigen aktuellen Modellen kam bislang mehr zusammen als die Grundförderung allein. Viele Luft-Wasser-Wärmepumpen dieser drei Hersteller arbeiten inzwischen mit dem klimafreundlichen, natürlichen Kältemittel Propan (R290) statt mit synthetischen Kältemitteln und erfüllten damit häufig den bisherigen Effizienzbonus von 5 Prozent. Ob dieser Bonus in ab dem 21.07.2026 unverändert gilt, ist noch offen. Die Grundvoraussetzung, eine förderfähige Wärmequelle, bleibt bestehen.

Tipp: Welches Modell und welcher Fördersatz zu deinem Haus passen, rechnet dir ein enerix-Fachbetrieb in deiner Nähe unverbindlich durch – inklusive der ab dem 21.07.2026 gültigen Bonusregelungen.

Zusatzförderung: SolarKredit der PSD Bank West eG

Über den SolarKredit der PSD Bank West eG kannst du deine PV Anlage flexibel finanzieren. Antragsberechtigt ist in der Regel jeder, je nach Antragssumme können aber zusätzliche Unterlagen nötig sein. Die Konditionen unterscheiden sich von der KfW-Förderung, sind aber ebenfalls attraktiv: Die Kreditlaufzeit beträgt wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre, eine vorzeitige, kostenfreie Rückzahlung ist jederzeit möglich.

Vorteile der Wärmepumpenförderung

Für Hausbesitzer bedeutet die Förderung weiterhin eine erhebliche Reduzierung der Investitionskosten. Bis zum 20.07.2026 werden je nach Wärmepumpentyp und Bonuskombination noch bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, danach fällt der Anteil je nach Haushaltseinkommen unterschiedlich aus. Auch mit den neuen, gestaffelten Sätzen bleibt ein wesentlicher Teil der Anschaffungskosten gedeckt – besonders für Haushalte mit niedrigerem Einkommen.

Neben der Investitionshilfe sparen Betreiber dauerhaft Heizkosten. Wärmepumpen arbeiten hocheffizient und leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen. Sie steigern zudem den Wert einer Immobilie und tragen zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz bei.

Besonders günstig wird der Betrieb in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, die den benötigten Strom nachhaltig und kostengünstig bereitstellt. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur Sektorenkopplung.

Fazit

Auch nach der Umstellung der Förderung bleiben Wärmepumpen eine zukunftssichere Lösung für die Beheizung von Bestandsgebäuden. Die neuen, ab dem 21.07.2026 geltenden Sätze fallen insgesamt niedriger aus und richten sich stärker nach dem Einkommen, mit einem zusätzlichen Kinderbonus für Familien. Dadurch werden einkommenschwache Familien mehr gefördert.

Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, sichert sich mit einer schnellen Antragstellung bis zum 20.07.2026 noch die bisherigen, höheren Sätze. Wer später plant, kalkuliert am besten direkt mit den neuen Konditionen. Ein enerix-Fachbetrieb in deiner Nähe berät dich zu Modellen von Vaillant, Bosch und Stiebel Eltron und prüft, welche Fördersätze aktuell für dich gelten. Vereinbare jetzt eine Beratung und finde heraus, welche Konditionen noch für dich erreichbar sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpenförderung

Was ändert sich ab dem 21. Juli 2026 bei der Wärmepumpenförderung?
Die KfW stellt ihre Förderprodukte technisch um. Danach sollen die Förderhöchstbeträge bis 2030 schrittweise sinken, stärker gestaffelt nach Einkommen, mit einem neuen Kinderbonus für Familien. Die genauen Sätze ab dem 21.07.2026 hat die KfW zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Detail veröffentlicht.

Wird eine Wärmepumpe 2026 noch gefördert?
Ja. Bis zum 20.07.2026 gelten noch die bisherigen Sätze von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Ab dem 21.07.2026 greifen neue, insgesamt niedrigere und stärker einkommensabhängige Bedingungen. Die Förderung selbst entfällt dadurch nicht, sie wird lediglich schrittweise angepasst.

Wie war die Förderung bis zum 20.07.2026 geregelt?
Bis zu diesem Stichtag galt eine Grundförderung von 30 Prozent, kombinierbar mit dem Effizienzbonus (5 %), dem Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und dem Einkommensbonus (30 %). Die Kombination war auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt, maximal 21.000 € pro Wohneinheit.

Was sind Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus? Im bisherigen System brachte der Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent zusätzlich, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wurde. Der Einkommensbonus brachte weitere 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € im Jahr. Ob beide Bausteine in der neuen Förderlogik erhalten bleiben, ist noch offen.

Was passiert, wenn ich schon eine Bestätigung zum Antrag habe, den Förderantrag aber noch nicht gestellt habe?

Dank der Vertrauensschutzregelung kannst du deinen Förderantrag noch bis zum 20.07.2026, 20 Uhr, zu den bisherigen Konditionen stellen. Die Bestätigung zum Antrag allein reicht dafür nicht aus – entscheidend ist der fristgerecht eingereichte Antrag im Portal „Meine KfW“.

Welche Wärmepumpen von Vaillant, Bosch und Stiebel Eltron erfüllen den Effizienzbonus?

Viele aktuelle Luft-Wasser-Wärmepumpen dieser drei Hersteller nutzen bereits das natürliche Kältemittel Propan (R290) und erfüllten damit häufig die Voraussetzung für den bisherigen Effizienzbonus von 5 Prozent. Ob das auch unter der neuen Förderlogik gilt, prüft ein enerix-Fachbetrieb anhand der aktuellen Förderliste.

Wer kann die Wärmepumpenförderung beantragen?

Sowohl einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften können den Zuschuss beantragen, ebenso Vermieterinnen und Vermieter. Voraussetzung ist immer ein bestehendes Wohngebäude – Neubauten sind von diesem Förderprogramm ausgeschlossen.

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