Das Heizungsgesetz wird abgeschafft, das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt

Das Heizungsgesetz wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt, Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt. Was das konkret bedeutet im Beitrag.

Heizungsgesetz

„Das Heizungsgesetz wird abgeschafft“ lautete das Versprechen von CDU/CSU im letzten Bundestagswahlkampf. Am 24. Februar 2026 haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend reformieren und vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Doch wie sieht das neue Gesetz aus? Wie betrifft es Eigenheimbesitzer? Und bleibt die Förderung für Wärmepumpen bestehen? In diesem Beitrag ordnen wir die wichtigsten Änderungen ein.

Das Wichtigste in Kürze

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Heizungsgesetz. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen (sogenannte „Bio-Treppe“). Die Förderung für Wärmepumpen über die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bleibt bis mindestens 2029 bestehen.Eigenheimbesitzer haben somit mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch. 

Der Kern des Gesetzes: „Technologieoffenheit“

Im Mittelpunkt des Gesetzesvorhabens steht das Schlagwort „Technologieoffenheit“. Gas- und Ölheizungen dürfen künftig wieder eingebaut werden, wenn sie ab dem 1. Januar 2029 einen aufwachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Das Eckpunktepapier nennt das die „Bio-Treppe“: Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent des Brennstoffs klimaneutral sein, der weitere Anstieg bis 2040 wird in drei Schritten festgelegt. Gleichzeitig werden die bürokratischen Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz gestrichen.

Die Entscheidung steht im Licht des Vorhabens, Entscheidungsfreiheit zurück in die Haushalte zu bringen. Im Wahlkampf wurde suggeriert, das bisherige Heizungsgesetz der Ampelregierung hätte einen Zwang zum Austausch fossiler Heizungen gegen eine Wärmepumpe vorgesehen. Dem war nicht der Fall. Jedoch sah das Gesetz zwei entscheidende Meilensteine vor, welche die Wärmewende klimaneutral gestalten sollten: 

1.Eine Pflicht zur Aufklärung von Kunden enthalten, die auf eine neue Gas-, Öl- oder andere fossile Heizung umsteigen wollten. Diese Aufklärungspflicht entfällt nun.

2. Eine Regel die besagte, dass 65 Prozent der genutzten Energie beim Einbau neuer Heizungen aus erneuerbaren Quellen stammen sollten. Die Opposition (unter anderem die CDU/CSU) setzte das mit einem „Heizungszwang“ gleich.

Beides wurde nun aus dem neuen Gesetzesvorschlag gestrichen.

Dazu ein kurzer Rückblick: Das Gebäudeenergiegesetz war ursprünglich nicht von der Ampelregierung initiiert, sondern bereits von der Großen Koalition in Auftrag gegeben worden. Die Ampel hatte lediglich eine Novellierung vorgenommen, unter anderem mit der 65-Prozent-Regel.

Überblick: Was sich konkret ändert 

Regelung
Bisheriges Heizungsgesetz (GEG)
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
65-Prozent-Pflicht
Neue Heizungen mussten zu mind. 65 % erneuerbare Energien nutzen
Entfällt komplett
Beratungspflicht
Pflichtberatung vor Einbau fossiler Heizungen
Entfällt
Erlaubte Heizungstypen
Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridheizungen bevorzugt
Alle Technologien erlaubt, inkl. Gas und Öl
Klimafreundliche Brennstoffe
Keine Beimischungspflicht
„Bio-Treppe": ab 2029 mind. 10 % klimaneutrale Brennstoffe, steigend bis 2040
Grüngasquote
Nicht vorgesehen
Ab 2028 bei 1 %, bilanziell erfüllbar
Förderung (BEG)
Verfügbar
Gesichert bis mind. 2029
Betriebsverbote
Für bestimmte Heizungsarten vorgesehen
Gestrichen
Evaluierung
Laufend
Erst 2030

Die „Bio-Treppe“ und die Grüngasquote: Was dahintersteckt

Das Eckpunktepapier beschreibt zwei zentrale Mechanismen, die den Klimaschutz im Gebäudesektor sicherstellen sollen: die Bio-Treppe für Verbraucher und die Grüngasquote für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl.

Die Bio-Treppe

Wer ab Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, muss diese ab 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen betreiben. Der Startanteil liegt bei 10 Prozent, die weiteren Stufen bis 2040 legt der Gesetzgeber in drei Schritten fest.

Die Grüngasquote

Ergänzend sollen die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl zu einer Grüngasquote bzw. Grünheizölquote verpflichtet werden. Als klimafreundlich gelten dabei technologieoffen unter anderem Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl. Die Quote startet 2028 bei einem Prozent und soll bis 2030 insgesamt mindestens zwei Millionen Tonnen CO₂ einsparen. Die Grüngasquote wird dann auf die Bio-Treppe angerechnet.

Wie realistisch ist das?

So positiv „klimafreundliche Brennstoffe“ auch klingen, zeichnen die physikalischen und wirtschaftlichen Realitäten ein anderes Bild, welches Verbrauchern verschwiegen wird. 

Eine mit Wasserstoff betriebene Gasheizung benötigt bis zu fünfmal so viel grünen Strom wie eine Wärmepumpe für dieselbe Heizleistung. Der Grund liegt in den Umwandlungsverlusten bei der Elektrolyse und der geringeren Effizienz des Brennwertgeräts. Für ein typisches Einfamilienhaus mit 30.000 kWh Wärmebedarf benötigt eine Wärmepumpe rund 10.000 kWh Strom. Dieselbe Wärme über grünen Wasserstoff zu erzeugen, erfordert 40.000 bis 50.000 kWh grünen Strom.

Eine Studie des Fraunhofer-Instituts aus dem Oktober 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für Wasserstoff als Brennstoff die Heizkosten gegenüber der ehemaligen Gaspreisbremse um 74 bis 172 Prozent steigern würden. Und auch grünes Gas ist derzeit nicht in ausreichender Menge verfügbar, um eine flächendeckende Versorgung privater Haushalte sicherzustellen.

Zum Vergleich: Der Gebäudesektor emittiert jährlich rund 112 Millionen Tonnen CO₂. Zwei Millionen Tonnen Einsparung über drei Jahre entsprechen einer Reduktion von weniger als 0,6 Prozent jährlich.

Was bedeutet das konkret für den Heizungstausch?

Das neue Gesetz gibt Eigenheimbesitzern die Freiheit, sich beim Heizungstausch für jede Technologie zu entscheiden. Doch diese Freiheit solltest du nicht mit einer wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung verwechseln. Denn eine Heizung ist eine Investition für 20 bis 30 Jahre. Was heute in der Anschaffung günstiger erscheint, kann langfristig deutlich teurer werden.

Ein Kostenvergleich deckt die Wahrheit auf

Eine Gasheizung mag in der Anschaffung günstiger sein als eine Wärmepumpe. Im laufenden Betrieb sieht das jedoch anders aus: Eine Wärmepumpe nutzt rund zwei Drittel der benötigten Energie aus der Umgebungsluft oder dem Erdreich und verbraucht damit nur einen Bruchteil der Energie einer Gasheizung. Hinzu kommt der steigende CO₂-Preis, der fossile Brennstoffe Jahr für Jahr teurer macht.

Wer heute eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss zusätzlich ab 2029 die Kosten für die Bio-Treppe einkalkulieren. Tarife mit Bio-Anteil sind bereits heute teurer als konventionelle Gastarife, und die Kosten werden mit steigender Beimischungsquote weiter wachsen.

Sektorkopplung: PV, Speicher und Wärmepumpe als Gesamtlösung

Die wirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Lösung bleibt die Kombination aus Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wärmepumpe. Dein eigener Solarstrom vom Dach treibt die Wärmepumpe an, der Speicher überbrückt die Abend- und Nachtstunden. So heizt du mit selbst erzeugtem Strom und machst dich weitgehend unabhängig von steigenden Gas- und Ölpreisen.

Mit einem Energiemanagementsystem wie enerixControl lässt sich der gesamte Energiefluss im Haus intelligent steuern. Das Ergebnis: maximale Autarkie und minimale Betriebskosten.

Die Förderung bleibt

Eine gute Nachricht für alle, die über eine Wärmepumpe nachdenken: Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bleibt bis mindestens 2029 gesichert. Damit kannst du weiterhin von attraktiven Fördersätzen profitieren, die einen großen Teil der Investitionskosten abdecken. Alles, was du zur aktuellen Förderlandschaft wissen musst, findest du in unserem Ratgeber zur Förderung für Wärmepumpen.

Auch der Bundesverband des Solarhandwerks (bdsh) bewertet die Zusage zur BEG-Förderung als ein positives Signal. Gleichzeitig warnt der Verband, dass ohne die 65-Prozent-Pflicht die ökonomischen Anreize umso wichtiger werden: günstigerer Heizstrom für Wärmepumpen, eine ambitionierte CO₂-Bepreisung und eine stabile Förderpolitik.

Der Heizungsmarkt bestätigt den Trend

Der Heizungsmarkt hatte 2025 mit 627.000 abgesetzten Geräten den schwächsten Stand seit 15 Jahren.  Doch nicht der ganze Markt war betroffen. Denn die Wärmepumpe war 2025 erstmals Marktführer mit 299.000 Geräten und einem Marktanteil von 47,7 Prozent. Das war ein Plus von 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Jahr
Gesamt
Wärmepumpen
Gas-Brennwert
Marktanteil WP
2022
987.000
236.000
610.000
23,9 %
2023
1.311.000
356.000
689.000
27,2 %
2024
712.000
193.000
358.000*
27,1 %
2025
627.000
299.000
276.000*
47,7 %

Quelle: BDH; *inkl. Öl-Brennwert

Die Akzeptanz von Wärmepumpen gegenüber anderen Heizsystemen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 2025 hat gezeigt, dass Eigentümer sich zunehmend freiwillig für erneuerbare Wärmesysteme entscheiden .

Erste Zwischenstandsmessung erst 2030

2030 soll dann erstmals geprüft werden, inwiefern der Gebäudesektor seine Klimaziele (für 2030) erreichen wird. Sollte er sie verfehlen, „wird nachgesteuert“. Für Eigenheimbesitzer bedeutet das: Wer heute eine fossile Heizung einbaut, könnte in einigen Jahren mit deutlich verschärften Auflagen oder stark gestiegenen Brennstoffkosten konfrontiert werden.

Der Grund: Jede fossile Heizung, die heute statt einer Wärmepumpe eingebaut wird, bindet Eigentümer für 20 bis 30 Jahre an eine Technologie, deren Betriebskosten absehbar steigen (Lock-in-Effekt). Dieser bezeichnet den Einschluss in eine Technologie, die mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 nicht vereinbar ist.

Zeitplan: So geht es weiter

Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig voranschreiten. Die Bundesregierung will bis Ostern 2026 einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr befasst sich der Bundestag damit. Das neue Gesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Der Ratgeber wird fortlaufend aktualisiert, sobald der finale Gesetzestext vorliegt.

Fazit: Mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigenheimbesitzern formal mehr Wahlfreiheit. Doch mit dieser Freiheit kommt auch mehr Eigenverantwortung. Die wegfallende Beratungspflicht bedeutet: Interessenten müssen sich selbst informieren, um die langfristig richtige Entscheidung zu treffen.

Die Wärmepumpe ist und bleibt die effizienteste Technologie, um das Zuhause klimafreundlich und kostengünstig zu heizen. Erst recht in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher. Und mit der gesicherten Förderung bis 2029 war der Einstieg selten so attraktiv wie jetzt. 

Die Häufigsten Fragen (FAQ)

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026 ersetzt das GEG und schafft die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ab. Hausbesitzer erhalten durch das Prinzip der Technologieoffenheit mehr Wahlfreiheit und dürfen wieder Gas- und Ölheizungen installieren. Diese müssen jedoch ab 2029 über die sogenannte „Bio-Treppe“ einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.

Die Abschaffung der strengen 65-Prozent-Regel gibt Hausbesitzern die Wahlfreiheit beim Einbau von Gas- oder Ölheizungen. Dennoch müssen langfristige Kostenrisiken durch steigende CO2-Preise und die „Biogastreppe“ bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Fördergelder bleiben ein zentraler Faktor, um die Wirtschaftlichkeit moderner Heizsysteme trotz fossiler Optionen zu sichern.

Nein, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) gilt nach aktuellem Stand vom Februar 2026 nicht rückwirkend für bereits installierte Anlagen. Bestehende Gasheizungen, die vor 2026 eingebaut wurden, genießen Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht für funktionierende Altgeräte sieht das neue Gesetz nicht vor.

Die Bio-Treppe verpflichtet Besitzer neuer Gas- und Ölheizungen ab 2029 dazu, einen schrittweise steigenden Anteil an Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen zu nutzen. Der verpflichtende Startanteil liegt bei 10 Prozent und wird bis 2040 in drei weiteren Stufen durch den Gesetzgeber erhöht. Dieses Modell dient als flexiblere Alternative zur sofortigen 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien.

Das hängt von dem gewählten Mieterstromkonzept ab. Bei einem Pionierkraftwerk ist die Installation aber vergleichsweise deutlich kürzer und unkomplizierter, als bei anderen Mieterstromprojekten.

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