EEG 2027: Kabinett beschließt Aus für die Einspeisevergütung

Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle 2027: Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kW entfällt ab 2027. Übergangszahlung, neue Drosselung und was Bestandsanlagen, Neubauten und Gewerbe jetzt beachten müssen.

Beitragsbild: Bundestag Berlin Solarpaket

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 und das begleitende Netzanschlusspaket beschlossen (t-online.de, 2026). Für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt entfällt damit ab 2027 die dauerhafte feste Einspeisevergütung. An ihre Stelle tritt eine zeitlich befristete Übergangszahlung, danach zählt vor allem der eigene Stromverbrauch. Bereits angeschlossene und noch bis Ende 2026 in Betrieb genommene Anlagen behalten ihre garantierte 20-Jahres-Vergütung unverändert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket beschlossen.
  • Für neue Solaranlagen unter 25 kW entfällt ab 2027 die dauerhafte feste Einspeisevergütung.
  • Wer 2027 bis 2029 baut, erhält für begrenzte Zeit noch eine gestaffelte Übergangszahlung, danach ist Direktvermarktung vorgesehen.
  • Bestandsanlagen und alle Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre feste 20-Jahres-Vergütung unangetastet.
  • Balkonkraftwerke bis 2 kW sind von der Reform nicht betroffen.
  • Bundestag, Bundesrat und die EU-Kommission müssen noch zustimmen, bevor das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Was das Kabinett konkret beschlossen hat

Zwei Gesetze hat das Kabinett auf den Weg gebracht: die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2027 und ein Netzanschlusspaket, das Netzanschluss und Engpassgebiete neu ordnet.

Kernstück ist das Ende der dauerhaften festen Einspeisevergütung für neue Dachanlagen unter 25 Kilowatt. An ihre Stelle tritt eine gestaffelte Übergangszahlung: Anlagen unter 50 kW, die bis Ende 2027 ans Netz gehen, erhalten für bis zu 36 Monate eine gegenüber dem bisherigen Satz um rund 1 Cent je Kilowattstunde reduzierte Vergütung – aus 7,63 Cent würden so beispielsweise 6,63 Cent pro Kilowattstunde (t-online.de, 2026). Die zulässige Anlagengröße für diese Übergangszahlung sinkt danach jährlich: 2028 nur noch bis 25 kW, 2029 nur noch bis 7 kW, ab 2030 entfällt sie vollständig. Ergänzend ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für maximal 48 Monate vorgesehen, wenn eine Anlage unter 25 kW ihren Strom direkt vermarktet, statt die Übergangszahlung zu nutzen.

Für Anlagen ab 25 Kilowatt wird die Direktvermarktung nach Auslaufen der 36 monatigen Übergangsfrist zur Regel.

Verbände warnten vor Beschluss

Seit Einführung des EEG im Jahr 2000 war die feste, gesetzlich garantierte Einspeisevergütung der zentrale Baustein, der den Solarausbau in Deutschland überhaupt erst wirtschaftlich gemacht hat. Dass diese Grundgarantie für neue Kleinanlagen komplett wegfällt, ist deshalb ein anderer Einschnitt als die halbjährliche Degression der letzten Jahre.

Der Beschluss ist zugleich der vorläufige Schlusspunkt eines Prozesses, der sich seit Februar 2026 abzeichnete. Ein erster, damals bekannt gewordener Entwurf sah bereits die Abschaffung der Solarförderung für Anlagen bis 25 kWp vor (pv-magazine.de, 2026). Verbände warnten zuletzt vor einer entstehenden Förderlücke, falls der Prozess sich weiter verzögert. Darunter auch der Bundesverband des Solarhandwerks (bdsh) Nun liegt mit dem Kabinettsbeschluss erstmals ein finaler Regierungsentwurf vor.

Vorher (EEG 2023) Nachher (EEG 2027, Kabinettsbeschluss)
Feste Einspeisevergütung für 20 Jahre, für Neuanlagen bis 100 kW Feste Vergütung entfällt für Neuanlagen unter 25 kW komplett
Marktprämie ab 100,01 kW Pflicht Direktvermarktung/Differenzverträge bereits ab 25 kW Pflicht
Übergangsweise befristete Zahlung existierte nicht Neue, jährlich schrumpfende Übergangszahlung (max. 36 Monate)

Was sich für dein Eigenheim und dein Gewerbe ändert

Für bestehende Anlagen und solche die noch 2026 gebaut werden ändert sich erstmal nichts. Die Änderungen greifen erst ab 2027. Bestandsanlagen bleiben also komplett unangetastet, für Neubauten verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit spürbar Richtung Eigenverbrauch – und Balkonkraftwerke bleiben ein Sonderfall.

Bestandsanlagen: nichts ändert sich

Läuft deine Solaranlage bereits oder geht sie noch bis Ende 2026 ans Netz, bleibt deine Vergütung unangetastet für die vollen 20 Jahre bestehen – unabhängig vom weiteren Ausgang dieser Reform (t-online.de, 2026).

Neubau ab 2027: Übergangszahlung statt Dauerförderung

Planst du eine Anlage fürs Eigenheim erst für 2027 oder später, zählt vor allem, wie viel Strom du selbst verbrauchst. Neu installierte Anlagen werden ab 2027 zudem dauerhaft auf maximal 50 Prozent Einspeisung gedrosselt – außer du verbrauchst oder speicherst deinen Strom vollständig selbst (t-online.de, 2026). Ein Stromspeicher wird damit vom Extra zur wirtschaftlichen Notwendigkeit, mehr dazu im Ratgeber Eigenverbrauch bei PV-Anlagen.

Gewerbe und größere Dachanlagen: Differenzverträge werden zur Regel

Ab 25 Kilowatt entscheidest du dich künftig zwischen dem neuen Differenzvertrags-Modell oder einem eigenen Stromabnahmevertrag. Beide Wege verlangen mehr unternehmerische Planung als die bisherige Marktprämie – dafür bleibt das Risiko in beide Richtungen begrenzt. Wer bereits heute in die Direktvermarktung einsteigt, sammelt einen zeitlichen Vorsprung.

Balkonkraftwerke bleiben außen vor

Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt sind von der Reform nicht betroffen: keine Drosselung, aber auch keine Übergangsförderung. Überschüsse fließen wie bisher unentgeltlich ins Netz (t-online.de, 2026). Mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk und Einspeisevergütung.

Was du jetzt tun kannst

  1. Baust du noch 2026? Dann sicherst du dir die aktuelle, feste 20-Jahres-Vergütung – unabhängig vom weiteren Verlauf der Reform.
  2. Planst du 2027 oder später? Rechne deine Anlage von Anfang an über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung. Ein Smart Meter hilft dabei, Verbrauch und Erzeugung sichtbar zu machen.
  3. Betreibst du bereits eine Anlage? Für dich ändert sich durch diesen Beschluss nichts – deine Vergütung läuft wie zugesagt weiter.
  4. Nicht überstürzen. Der Beschluss ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat entscheiden erst im September, zusätzlich braucht das EEG eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Details können sich bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2027 noch verschieben.

Wichtig. Die Wirtschaftlichkeit entscheidet sich am eigenen Verbrauch, nicht an der Geschwindigkeit der Bestellung.

Die Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung war über zwei Jahrzehnte der Einstieg in die Photovoltaik in Deutschland. Inzwischen sind Anlagenkosten gesunken und Eigenverbrauchslösungen ausgereift – die Bundesregierung zieht daraus die Konsequenz und verlagert die Wirtschaftlichkeit vom garantierten Fördersatz auf den Markt. Angesichts der steigenden Stromkosten und stetigen Krisen – ob in Hormuz oder im Iran – ist die Versorgung fossiler, klimaschädlicher Energieträger nicht gesichert. Dementsprechend steigt die Attraktivität von Systemen, welche für Unabhängigkeit sorgen. PV Anlagen werden mit jedem Jahr immer attraktiver und die Umstellung von Systemen wie Öl- oder Gasheizungen auf eine Wärmepumpe und ein Smart Energy Home nur logisch.

Aktuelle Sätze, Übergangsregeln und eine ausführliche FAQ zur Einspeisevergütung findest du im Ratgeber Einspeisevergütung Photovoltaik 2026, der laufend an den Stand der Reform angepasst wird.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Einspeisevergütung damit komplett abgeschafft?

Für neue Solaranlagen unter 25 kW entfällt die dauerhafte feste Vergütung, ersetzt durch eine befristete Übergangszahlung. Bestandsanlagen und alle bis Ende 2026 angeschlossenen Neuanlagen behalten ihre 20-jährige Vergütung unverändert.

Betrifft die Reform meine bestehende Solaranlage?

Nein. Läuft deine Anlage bereits, ändert sich für dich nichts – deine feste Vergütung gilt weiterhin für die vollen 20 Jahre ab Inbetriebnahme, unabhängig vom Ausgang der Reform.

Ab wann gilt das neue Recht?

Das Kabinett hat die Novelle beschlossen, verkündet ist sie noch nicht. Bundestag und Bundesrat entscheiden im September 2026, zusätzlich braucht die EU-Kommission zustimmen. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Was passiert mit Balkonkraftwerken?

Steckersolargeräte bis 2 kW bleiben von der Reform unberührt: keine Drosselung, aber auch keine Übergangszahlung. Überschüsse werden weiterhin unentgeltlich ins Netz eingespeist.

Was bedeutet die neue Drosselung für neue Anlagen?

Ab 2027 installierte Anlagen werden dauerhaft auf maximal 50 Prozent Einspeisung begrenzt, sofern der Strom nicht vollständig selbst verbraucht oder gespeichert wird. Ein Stromspeicher hebt diese Grenze faktisch auf.

Quellen

 

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