Startseite • Ratgeber • Photovoltaik Förderung • Einspeisevergütung Einspeisevergütung Photovoltaik: Aktuelle Sätze und Prognosen Die Einspeisevergütung ist ein Fördermechanismus des EEGs, um überschüssigen Strom, der ins Netz fließt zu vergüten. Wie hoch sind die aktuellen Sätze sind und wie sich die Vergütung im kommenden Jahr entwickeln wird, erfährst du in diesem Beitrag. Lucas Flügel 29 Juli 2026 ・13 Min Lesezeit Teilen Wer eine Solaranlage besitzt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Seit 1. August 2026 liegt sie bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde für Überschusseinspeisung bis 10 kWp und 12,22 Cent bei Volleinspeisung (Bundesnetzagentur, 2026). Dieser Ratgeber zeigt die genauen Sätze nach Anlagengröße, ordnet den aktuellen Stand der EEG-Reform 2027 ein und erklärt, was nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer passiert. Das Wichtigste in Kürze Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Zahlung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom. Sie wird für neue PV-Anlagen ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang zum gleichen Satz garantiert. Vom 1. August bis 31. Dezember 2026 beträgt sie bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp 7,70 ct/kWh, bei Volleinspeisung 12,22 ct/kWh. Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 beschlossen, der Bundestag hat am 24. September 2026 die erste Lesung durchgeführt. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 noch Änderungen, die finale Fassung ist offen. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste Vergütung unabhängig vom Ausgang der Reform. Nach 20 Jahren Förderdauer greift automatisch eine Anschlussregelung bis Ende 2032. Wichtiger Hinweis: EEG-Reform 2027 als Referentenentwurf Der Bund plant, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 durch eine auf 36 Monate begrenzte Übergangszahlung zu ersetzen. Ein Referentenentwurf liegt dem Kabinett vor. Ein Entschluss steht aus (pv-magazine.de, 2026). Wer die Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, behält den zugesagten Satz für die vollen 20 Jahre. Unabhängig vom Ausgang der Reform. Dieser Abschnitt wird aktualisiert, sobald der Gesetzgebungsprozess weiter fortschreitet. Das ändert sich bei der Einspeisevergütung: EEG-Reform 2027 im Überblick Ist das EEG 2027 schon verabschiedet? Nein das EEG 2027 ist noch nicht verabschiedet worden und die darin vorgeschlagenen Regelungen sind dementsprechend noch nicht umgesetzt. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 beschlossen (Bundesregierung, 2026). Der Bundestag hat am 24. September 2026 die erste Lesung durchgeführt und die Novelle zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen, eine Abstimmung steht noch aus. Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme vom 25. September 2026 noch Änderungen (pv magazine, 2026), zusätzlich braucht die Reform eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Für dein Eigenheim wird das wichtig: Es gilt Bestandsschutz. Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste Einspeisevergütung unverändert für die vollen 20 Jahre. Die klassische Einspeisevergütung entfällt für Neuanlagen. An ihre Stelle tritt eine befristete Übergangszahlung, gestaffelt nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum: Inbetriebnahme bis Übergangszahlung für Anlagen unter 31.12.2027 50 kWp 31.12.2028 25 kWp 31.12.2029 7 kWp ab 1.1.2030 keine Übergangszahlung mehr Die Zahlung der Übergangsvergütung ist auf maximal 36 Monate ab Inbetriebnahme befristet. Danach ist ein Wechsel in die Direktvermarktung oder der Betrieb als Nulleinspeiseanlage vorgesehen. Kleinanlagen unter 25 kWp erhalten einen Direktvermarktungsbonus von 1, 5 ct/kWh für maximal 48 Monate erhalten, wenn sie ihren Strom direkt vermarkten, statt die Übergangszahlung zu nutzen. Gibt es im neuen Modell noch eine Volleinspeisung? Nein eine Volleinspeisung ist nicht vorgesehen, die Vergütung für Volleinspeiseanlagen entfällt auch. Aus der 60-%-Grenze wird eine dauerhafte 50-%-Kappung. Sie soll künftig unabhängig vom Smart-Meter-Einbau gelten, der Bundesrat will diesen Punkt in seiner Stellungnahme allerdings streichen. Ein Batteriespeicher wird für neue Dachanlagen dadurch noch wichtiger. Die Smart-Meter-Pflicht greift früher. Der verpflichtende Einbau soll schon ab Anlagen über 2 kWp gelten, bisher lag die Schwelle bei rund 7 kWp. Balkonkraftwerke bleiben außen vor. Steckersolargeräte bis 2 kWp bzw. 800 VA sind von der Übergangszahlung ausgenommen, für sie ändert die Reform nichts. Geplantes Inkrafttreten ist weiterhin der 1. Januar 2027, der finale Gesetzestext steht aber noch nicht fest. Dieser Abschnitt wird aktualisiert, sobald der Gesetzgebungsprozess weiter fortschreitet. EEG & Einspeisevergütung: Wie alles begann und was es heute bedeutet In den frühen Jahren der Photovoltaik waren Solaranlagen deutlich teurer und leistungsschwächer als heute, deshalb musste der finanzielle Anreiz entsprechend hoch ausfallen. Der ursprüngliche Vergütungssatz lag bei 50,62 ct/kWh. Anlagen waren damals auf Volleinspeisung ausgelegt, nicht auf Eigenverbrauch. Inzwischen hat sich das Bild gedreht: Die Vergütung sinkt planmäßig, im Gegenzug lohnt sich der Eigenverbrauch immer mehr. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es legt fest, dass die Vergütung seit Februar 2024 halbjährlich um 1 Prozent sinkt (Bundesnetzagentur, 2026). Die aktuelle Gültigkeitsperiode reicht ausnahmsweise nur bis 31. Dezember 2026, nicht wie sonst üblich bis Ende Januar: Die rechtliche Grundlage EEG 2023 läuft selbst zum Jahresende aus, Sätze für Februar 2027 hängen vom Fortgang der EEG-Novelle 2027 ab. Zeitraum Teileinspeisung bis 10 kWp Teileinspeisung 10–40 kWp Volleinspeisung bis 10 kWp Volleinspeisung 10–40 kWp Feb.–Jul. 2026 7,78 ct/kWh 6,73 ct/kWh 12,34 ct/kWh 10,35 ct/kWh ab Aug. 2026 (voraussichtlich)* 7,70 ct/kWh 6,66 ct/kWh 12,22 ct/kWh 10,24 ct/kWh Derzeit liegt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen je nach Größe zwischen 7,70 und 5,44 ct/kWh bei Teileinspeisung und zwischen 12,22 und 10,24 ct/kWh bei Volleinspeisung. So funktioniert die Einspeisevergütung für die PV-Anlage Wer eine PV-Anlage betreibt, erhält pro eingespeister Kilowattstunde einen festen Betrag. Anlagenbetreiber entscheiden dabei selbst, ob sie den gesamten Strom einspeisen oder nur den Überschuss abgeben. Photovoltaikanlagen sind heute überwiegend auf Eigenverbrauch ausgelegt. Eine Volleinspeisung lohnt sich bei den aktuellen Sätzen kaum noch. Die meisten nutzen den erzeugten Solarstrom lieber selbst, um das Meiste aus der Anlage herauszuholen. Jede PV-Anlage erhält ab dem Tag der Inbetriebnahme eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung. Über diesen Zeitraum bleibt der Satz pro Kilowattstunde gleich, der Netzbetreiber ist zur Abnahme zum vereinbarten Preis verpflichtet. Um den Anspruch geltend zu machen, muss die Anlage korrekt angemeldet werden. Wenn du wissen willst, was dabei zu beachten ist, lies unseren Ratgeber PV-Anlage anmelden. Was bedeutet das für Bestands- und Neuanlagen? Wer die PV-Anlage bereits in Betrieb genommen hat, ist von sinkenden Sätzen nicht betroffen. Ab dem Tag der Inbetriebnahme gilt die Vergütung für 20 Jahre unverändert — auch wenn sich das Gesetz danach ändert. Das gilt ebenso für die ab 2027 diskutierte Reform: Bestandsanlagen und alle bis Ende 2026 angeschlossenen Neuanlagen behalten ihren zugesagten Satz. Wer mehr aus dem eingespeisten Strom holen will, kann in die Direktvermarktung einsteigen — der Strom wird dann direkt an der Börse verkauft, statt zum festen EEG-Satz vergütet zu werden. Das lohnt sich meist erst bei größeren Anlagen, weil der Verwaltungsaufwand sonst zu hoch ist. Bei größeren Wohngebäuden bietet sich alternativ die Versorgung mehrerer Parteien über Mieterstrom an. Modelle wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung liefern den Strom vom Dach direkt an die Bewohner und reduzieren so die Einspeisemenge. Wer neben den Vergütungssätzen auch mehr zu Technik, Planung und Wirtschaftlichkeit wissen möchte, findet im Ratgeber Alles über Photovoltaikanlagen einen umfassenden Überblick. Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung? Seit 1. August 2026 beträgt die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung 7,70 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,22 Cent (Bundesnetzagentur, 2026), gültig bis 31. Dezember 2026. Seit 2020 ist die Vergütung bei Überschusseinspeisung um mehr als 10 Prozent gesunken. Wer eine komplette Volleinspeisung erwägt, sollte die Zahlen genau gegenrechnen. Heute lohnt es sich meist deutlich mehr, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, statt ihn vollständig einzuspeisen. Eine PV-Anlage sollte deshalb so dimensioniert sein, dass sie genug Strom für den eigenen Bedarf liefert. Kombiniert mit einem Stromspeicher, einer Wallbox und einem Energiemanagement für PV-Anlagen lässt sich weit mehr aus der Anlage herausholen. Wer zusätzlich Wärmepumpe oder E-Auto einbindet, betreibt Sektorenkopplung im Eigenheim und nutzt den Solarstrom auch für Wärme und Mobilität. Beispielrechnung: Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung (14 kWp Anlage) Bei einer 14-kWp-Anlage bringt der Eigenverbrauch in diesem Beispiel 4.138 € pro Jahr (3.920 € Ersparnis plus 218 € Vergütung für den Rest), eine reine Volleinspeisung nur 1.728 €. Annahmen: 14.000 kWh Jahresertrag, 80 % Eigenverbrauchsquote (PV + Speicher), 35 ct/kWh Strompreisersparnis, 7,70 ct/kWh (Eigenverbrauch) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) Einspeisevergütung. Eine Eigenverbrauchsanlage rentiert sich auf ein Jahr gerechnet deutlich mehr als eine Volleinspeiseanlage. Mit dem Photovoltaik-Rechner lässt sich das für die eigene Anlagengröße und den eigenen Verbrauch direkt durchrechnen. Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung? (Ü20-Anlagen) Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer endet die feste EEG-Vergütung, die Anlage wird zur „Ü20-Anlage“. Eine gesetzliche Anschlussregelung greift dann automatisch, ohne dass eine gesonderte Vereinbarung mit dem Netzbetreiber nötig ist — verlängert durch das Solarpaket I bis zum 31. Dezember 2032 (Verbraucherzentrale, 2026). Der Netzbetreiber muss den eingespeisten Strom weiterhin abnehmen, zahlt aber nur noch den sogenannten Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungskosten-Pauschale, gedeckelt auf maximal 10 ct/kWh (§ 23b EEG). Der zuletzt festgestellte Jahresmarktwert Solar für 2025 lag bei 4,51 ct/kWh, die resultierende Nettovergütung damit bei rund 3,8 Cent pro Kilowattstunde (Verbraucherzentrale, 2026). Das ist am Ende deutlich weniger als die bisherige EEG-Vergütung. Für Ü20-Betreiber stehen drei Wege offen: Weiterbetrieb zur Marktvergütung. Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab, allerdings nur noch zum reduzierten Marktwert. Eigenverbrauch maximieren. Weil die Marktvergütung gering ausfällt, lohnt sich die Nachrüstung eines Stromspeichers gerade jetzt besonders.Lösungen etwa von SolaX, Sigenergy oder FENECON helfen dabei, mehr vom eigenen Solarstrom selbst zu nutzen. Repowering. Bei technisch veralteten Modulen kann sich ein Austausch lohnen, mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik Repowering. Einspeisevergütung im Wandel: Die EEG-2027-Reform Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legt Vergütungssätze bislang fest, ohne dass eine Abschaffung beschlossen ist. Im politischen Diskurs ging es zuletzt vor allem um eine Reform für 2027, nicht um ein sofortiges Ende der Förderung. Ein erster, im Februar 2026 bekannt gewordener Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sah noch die vollständige Abschaffung der Solarförderung für Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 vor (pv-magazine.de, 2026). Der daraus entwickelte Referentenentwurf ging einen anderen Weg: Eine zeitlich befristete Übergangszahlung ersetzt die feste Einspeisevergütung, gestaffelt nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum. Das Bundeskabinett hat diesen Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen (Bundesregierung, 2026), der Bundestag folgte am 24. September 2026 mit der ersten Lesung. Mehr über die Inhalte der Kabinettssitzung und deren Beschlüsse erfährst du in unserem Blogartikel: EEG 2027: Kabinett beschließt Aus für die Einspeisevergütung. Bevor die Reform greifen kann, müssen aber zwei Punkte noch definiert werden. Erstens braucht sie eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission, die aktuelle Genehmigung für das EEG 2023 läuft bereits zum 31. Dezember 2026 aus. Zweitens hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 noch grundlegende Änderungen gefordert, etwa eine längere und höhere Übergangszahlung sowie die Streichung der dauerhaften 50-%-Kappung (pv magazine, 2026). Diese Stellungnahme ist nicht bindend, der Wirtschaftsausschuss des Bundestags berät aber jetzt darüber. Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten unabhängig vom Ausgang der Reform ihre feste Vergütung für die vollen 20 Jahre. Zusätzlich gilt bereits seit dem EEG 2023 eine andere Regelung, die unmittelbar wirkt: „Wenn der Spotmarktpreis (…) für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden (…) negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null“ – Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2023 Bei neu installierten Anlagen sinkt die Einspeisevergütung also auf 0, sobald der Börsenpreis mindestens drei Stunden am Stück negativ ist. Die Förderdauer von 20 Jahren verlängert sich dafür um genau diese Nullvergütungszeiten. Negative Strompreise und die 60-%-Einspeisebegrenzung Negative Strompreise entstehen, wenn hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien auf geringen Verbrauch trifft, etwa an sonnigen Wochenenden. Je mehr erneuerbare Energien im Netz sind, desto günstiger wird der Strom an der Börse, bis der Preis zeitweise unter null fällt. Das Solarspitzengesetz 2025 verankert dafür eine Entlastung der Netze: Bei Einspeisung zu diesen Spitzenlastzeiten entfällt die Vergütung, die Anlage wird aber nicht gedrosselt (Bundesnetzagentur, 2026). Flexible Tarifmodelle gewinnen dadurch an Bedeutung. Mehr dazu erfährst du im Ratgeber Dynamische Netzentgelte. 60-%-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter Wer keine Anlage mit intelligentem Messsystem betreibt, ist von einer weiteren Regel betroffen: Ohne Smart Meter darf der Netzbetreiber die Einspeiseleistung auf maximal 60 Prozent der installierten Anlagenleistung begrenzen. Das trifft vor allem sonnenreiche Mittagsstunden mit hoher Produktion. Genau das sind die Zeiten, in denen eine Anlage ohne Speicher am meisten Ertrag liefern würde. Ein Smart Meter oder ein Stromspeicher, der die Spitzenlast abfängt, umgeht diese Begrenzung. Für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage ohne Speicher bedeutet die Regel: Ein Teil des möglichen Ertrags bleibt ungenutzt, wenn die Erzeugung zur Mittagszeit über der 60-%-Grenze liegt. Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung: Was ist 2026 lukrativer? Photovoltaikanlagen waren früher auf Volleinspeisung ausgelegt, heute lohnen sie sich vor allem bei optimiertem Eigenverbrauch. Die Vergütung für neue Anlagen ist dafür schlicht nicht mehr hoch genug. Eine PV-Anlage sollte an den eigenen Bedarf angepasst sein, meist gelingt das am besten mit Anlage und Stromspeicher gemeinsam — der Speicher sorgt dafür, dass sich Solarstrom auch in sonnenarmen Stunden nutzen lässt. Intelligente Stromzähler machen zusätzlich sichtbar, wann wie viel Strom verbraucht und erzeugt wird, sodass sich Verbraucher gezielt in Zeiten hoher Solarproduktion verschieben lassen. Wer den Einstieg in die eigene Solaranlage plant, findet im kostenlosen Photovoltaik-Leitfaden Checklisten und Praxisbeispiele für die erste Planung. FAQ – Häufig gestellte Fragen Was ist die Einspeisevergütung? Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Zahlung, die Betreiber einer PV-Anlage für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Sie wird ab Inbetriebnahme für 20 Jahre zum gleichen Satz garantiert und vom lokalen Netzbetreiber ausgezahlt. Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen? Überschusseinspeisung Volleinspeisung bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22ct/kWh 10–40 kWp 6,66 ct/kWh 10,24ct/kWh 40–100 kWp 5,44 ct/kWh 10,24 ct/kWh Diese Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen (Bundesnetzagentur, 2026). Gibt es Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach 20 Jahren? Nach 20 Jahren endet die feste EEG-Vergütung, eine Anschlussregelung greift bis Ende 2032 automatisch weiter. Der Netzbetreiber zahlt dann den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungskosten-Pauschale, gedeckelt auf maximal 10 ct/kWh. 2025 lag dieser Wert bei rund 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Was bedeutet die 60-%-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter? Ohne intelligentes Messsystem darf der Netzbetreiber die Einspeiseleistung auf maximal 60 Prozent der installierten Anlagenleistung begrenzen. Das betrifft vor allem sonnenreiche Mittagsstunden mit hoher Produktion. Ein Smart Meter oder ein Stromspeicher, der die Spitzenlast abfängt, umgeht diese Begrenzung. Was passiert bei negativen Strompreisen mit der Einspeisevergütung? Ab dem 25. Februar 2025 entfällt für Betreiber neuer PV-Anlagen die Einspeisevergütung, wenn der Spotmarktpreis mindestens drei Stunden am Stück negativ ist. Die Förderdauer von 20 Jahren verlängert sich um diese Nullvergütungszeiten. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen. Wird die Einspeisevergütung abgeschafft? Für Bestandsanlagen und alle bis Ende 2026 angeschlossenen Neuanlagen bleibt die Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert. Ein Referentenentwurf sieht eine Umstellung auf Direktvermarktung für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 vor, ein Kabinettsbeschluss steht noch aus. Muss ich die Einspeisevergütung versteuern? Nein. Private PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind seit dem Jahressteuergesetz 2022 vollständig von Einkommen- und Umsatzsteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Das gilt für die Einspeisevergütung ebenso wie für den Eigenverbrauch. Warum sinkt die Einspeisevergütung in Deutschland? Die Vergütung sinkt, weil der fortlaufende Ausbau erneuerbarer Energien und sinkende Anlagenkosten im EEG gegeneinander abgewogen werden. Das Ziel ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Anlagenkosten und Förderhöhe. Mit der EEG-Novelle 2023/24 wurde die Vergütung erstmals seit 2013 sogar wieder angehoben, um den Ausbau zu beschleunigen. Lucas Flügel Lucas Flügel ist seit Januar 2023 bei enerix für die Außenkommunikation verantwortlich. Sein Studium der Politikwissenschaft und Geschichte im Bachelor und Demokratiewissenschaft im Master, absolvierte der gebürtige Münchner an der Universität... Erfahre mehr über mich Das könnte dich auch interessieren Wärmepumpe zum Kühlen: Dein Ratgeber zur Kühlfunktion Steigende Sommertemperaturen machen vielen Haushalten zu schaffen – doch eine Klimaanlage ist nicht die einzige Lösung. In diesem Beitrag erfährst du, wie moderne Wärmepumpen nicht nur heizen, sondern auch effizient und kostengünstig kühlen können. Entdecke die Unterschiede zwischen aktiver und passiver Kühlung, die Voraussetzungen und die tatsächlichen Kosten. Erfahre mehr Heizlastberechnung für Wärmepumpen: Heizungen richtig auslegen Warum ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 unverzichtbar? 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