Startseite • Ratgeber • Energy Sharing – Der einfache Weg, um Strom zu teilen Energy Sharing – Der einfache Weg, um Strom zu teilen Energy Sharing macht deinen überschüssigen Solarstrom zum Vorteil für beide Seiten: Du verdienst mehr als mit Einspeisung, dein Nachbar zahlt weniger als für Netzstrom. Erfahre, welche Regeln ab Juni 2026 gelten und welche Technik du dafür brauchst. Lucas Flügel 29 Mai 2026 ・12 Min Lesezeit Teilen Stand 29.05.2026. Energy Sharing ist seit dem 22. Dezember 2025 in Deutschland im § 42c EnWG geregelt. Ab dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber das gemeinsame Nutzen von Solarstrom über das öffentliche Netz technisch ermöglichen. Das gilt zunächst innerhalb eines Bilanzierungsgebiets, ab Juni 2028 auch in angrenzenden Gebieten derselben Regelzone. Wer eine Solaranlage betreibt, darf überschüssigen Strom jetzt direkt an Nachbarn oder andere Haushalte im Netzbereich verkaufen. Dafür erhält er nicht die ursprünglichen 7,78 ct/kWh der Einspeisevergütung, sondern je nach Abmachung mit den Abnehmern deutlich mehr. Die rechtliche Grundlage schafft § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die EU-Strommarktrichtlinie in deutsches Recht übersetzt. Was das für dich konkret bedeutet und was du jetzt tun musst, erklären wir in diesem Ratgeber. Das Wichtigste in Kürze Rechtlich gilt es: § 42c EnWG ist seit dem 22.12.2025 in Kraft. Die Pflicht der Verteilnetzbetreiber zur technischen Umsetzung greift am 1. Juni 2026. Praktisch dauert es: Der größte Engpass ist die Smart-Meter-Quote. Ende 2025 lag sie in Deutschland bei 5,5 %, in Österreich bei 95 % (FfE, E-Control). Wirtschaftlich noch wenig attraktiv: § 42c enthält keine finanziellen Anreize. Geteilter Strom trägt volle Netzentgelte, Umlagen und Steuern (Bündnis Bürgerenergie, 11/2025). Achtung Verwechslungsgefahr: Energy Sharing ist etwas anderes als Mieterstrom oder die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Für die meisten Hausbesitzer mit Mehrfamilienhaus ist GGV oder Mieterstrom 2026 die wirtschaftlich bessere Wahl. Wann wird es alltagstauglich? Realistisch erst 2027 oder später, wenn der Smart-Meter-Rollout greift und die Bundesregierung nachjustiert. Was Energy Sharing bedeutet Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Personen den Strom aus einer gemeinsamen Erneuerbare-Energien-Anlage über das öffentliche Stromnetz teilen, ohne dass einer von ihnen seinen Status als Endkunde verliert. Genau das regelt seit dem 22. Dezember 2025 der neue § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Idee stammt aus der EU-Richtlinie EMD III, deren Umsetzungsfrist am 17. Juli 2026 lief (Gleiss Lutz, 2025). Hast du eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und erzeugst mehr Strom, als du verbrauchst? Bisher konntest du den Überschuss nur ins Netz einspeisen und dafür die EEG-Einspeisevergütung kassieren. Künftig kannst du ihn auch gezielt einer anderen Person zuordnen. Etwa deinem Nachbarn, einem Familienmitglied im selben Ortsteil oder einer kleinen Initiative. Voraussetzung: Beide Seiten sind ans Netz angeschlossen, haben ein modernes Messsystem (Smart Meter) und gehören zum selben Bilanzierungsgebiet. Was Energy Sharing nicht ist Drei Begriffe werden ständig verwechselt. So unterscheiden sie sich: Mieterstrom Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) Energy Sharing (§ 42c EnWG) Räumlich 1 Gebäude oder Quartier (räumlicher Zusammenhang) 1 Gebäude oder zusammenhängender Komplex Innerhalb Bilanzierungsgebiet (ab 2028: angrenzend) Über öffentliches Netz? Nein Nein Ja Vollversorgungspflicht? Ja, der Lieferant ist verpflichtet Nein, Mieter behält Reststromvertrag Nein Förderung 2026 2,28–2,57 ct/kWh (Mieterstromzuschlag, Bundesnetzagentur 2026) Keine eigene Förderung Keine. Netzentgelte, Umlagen, Steuern fallen voll an Verfügbar seit 2017 Mai 2024 (Solarpaket I) Rechtlich 22.12.2025, technische Pflicht ab 01.06.2026 Willst du als Hausbesitzer eines Mehrfamilienhauses deine PV-Anlage mit den Mietern teilen, sind Mieterstrom oder GGV das passende Modell. Nicht Energy Sharing. Energy Sharing ist für Konstellationen über die Gebäudegrenze hinaus gedacht, bei denen das öffentliche Netz dazwischenliegt. Wann kommt Energy Sharing in Deutschland? Energy Sharing kommt nicht auf einen Schlag. Der Fahrplan ist gestaffelt. Die rechtliche Grundlage besteht seit dem 22. Dezember 2025. Der Praxisstart erfolgt am 1. Juni 2026, der bundesweite Vollausbau frühestens am 1. Juni 2028. Bis Energy Sharing rechtlich zumindest möglich. Während der Netzbetreiber die Technik vorbereitet, kannst du auf den Smart Meter warten, oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, wie unseren Partner Spotmyenergy Energy Sharing Rollout: Die wichtigsten Meilensteine Quelle: § 42c EnWG (BGBl. 2026). Prognose für 2027 basiert auf Marktentwicklung vergleichbarer EU-Modelle. Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Energy Sharing: der Unterschied Die drei Modelle bedienen ähnliche Bedürfnisse. Rechtlich und technisch funktionieren sie aber völlig unterschiedlich. Welches Modell für dich passt, hängt davon ab, wer den Strom verbrauchen soll und wo er erzeugt wird. Mieterstrom ist das älteste Modell (seit 2017). Du als Vermieter oder Anlagenbetreiber lieferst den auf dem Hausdach erzeugten PV-Strom direkt an die Mieter. Der Strom nutzt das öffentliche Netz nicht. Du wirst zum Energieversorger mit allen Pflichten (Vollversorgung, Abrechnung) und bekommst dafür den staatlichen Mieterstromzuschlag von 2,28 bis 2,57 ct/kWh für 20 Jahre garantiert (Bundesnetzagentur 2026). Das Modell eignet sich für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Mietern. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) kam mit dem Solarpaket I im Mai 2024 und ist die schlanke Alternative zum Mieterstrom. Sie funktioniert ebenfalls innerhalb eines Gebäudes oder zusammenhängenden Gebäudekomplexes, ohne öffentliches Netz. Anders als bei Mieterstrom entfällt aber die Vollversorgungspflicht. Jeder Bewohner behält seinen eigenen Reststrom-Vertrag mit einem Energieversorger seiner Wahl. Dafür entfällt der Mieterstromzuschlag. Für viele Hauseigentümer ist GGV bürokratisch deutlich einfacher umzusetzen als Mieterstrom. Energy Sharing ist das einzige Modell, bei dem der geteilte Strom tatsächlich über das öffentliche Verteilnetz fließt. Das eröffnet neue Konstellationen. Du teilst zum Beispiel deinen Solarstrom mit Familienmitgliedern im selben Stadtteil oder mit einer kleinen Bürgerenergie-Initiative. Energy Sharing funktioniert nur, wenn mit installiertem Smart Meter (intelligentes Messsystem) auf beiden Seiten. Und reduzierte Netzentgelte oder Umlagen wie in Österreich oder Italien sind nicht vorgesehen (Bündnis Bürgerenergie, 11/2025). Brauchst du einen Smart Meter für Energy Sharing? Ja das Smart Meter Gateway ist essenziell, damit die Übertragung des erzeugten PV Stroms problemlos klappt. Herkömmliche Drehscheibenzähler – die schwarzen „Ferraris-Zähler“ – sind für Energy Sharing nicht zugelassen. Du brauchst: Zweirichtungszähler: Misst Einspeisung und Bezug am Netzanschlusspunkt getrennt. Smart Meter Gateway (iMSys): Sendet Verbrauchs- und Erzeugungsdaten im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber. Erst dadurch wird die bilanzierungsfähige Abrechnung möglich. Erzeugerzähler: Misst, was deine PV-Anlage tatsächlich produziert. Gut zu wissen: Seit 2025 besteht für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh oder PV-Anlagen über 7 kWp eine gesetzliche Smart-Meter-Einbaupflicht (Messstellenbetriebsgesetz, § 29 MsbG). Wer schon ein Smart Meter hat, erfüllt diese Voraussetzung bereits. Der Smart Meter Rollout ist bei Weitem nicht weit genug. Genau an dieser Stelle liegt der größte Praxis-Engpass in Deutschland. Ein paar Vergleichszahlen zeigen, wie groß die Lücke ist: Land Smart-Meter-Quote Haushalte Stand Deutschland 5,5 % Ende 2025 (FfE, fhm-online) Italien ~95 % 2025 Schweden ~100 % 2025 Österreich 95 % 2025 (E-Control) Praxis-Tipp: Wenn du eine PV-Anlage betreibst und beim Messstellenbetreiber noch keinen Smart Meter angefragt hast, lohnt sich der Anruf jetzt. Sobald deine Anlage über 7 kWp Leistung hat oder dein Jahresverbrauch über 6.000 kWh liegt, hast du Anspruch. Damit sicherst du dir die Option auf Energy Sharing, dynamische Stromtarife und Direktvermarktung. Was geht für dich heute schon und was erst ab Juni 2026? Was du heute schon umsetzen kannst, was ab dem 1. Juni 2026 in der Theorie funktioniert und was 2026 in der Praxis noch hakt, zeigt die folgende Übersicht. Was du heute (Mai 2026) tun kannst PV-Anlage installieren und Eigenverbrauch optimieren. Das ist nach wie vor der wirtschaftlich stärkste Hebel. Selbst erzeugter und direkt verbrauchter Strom ist günstiger als jeder Bezugstarif. Mehr dazu im Ratgeber Eigenverbrauch deiner PV-Anlage optimieren. Mieterstrom anbieten, wenn du Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Mietern bist. Die Förderung läuft 20 Jahre, die Anlagengröße geht bis 1 MW (EEG 2023). Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in einem Gebäude oder Quartier ohne Vollversorgungspflicht. Seit Mai 2024 möglich. Bürgerenergiegesellschaft gründen oder einer beitreten. Ein etabliertes Modell mit Ausschreibungs-Privilegien. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber über Energiegemeinschaften. Was ab 1. Juni 2026 in der Theorie geht Mit dem Nachbarn von gegenüber Solarstrom über das öffentliche Netz teilen, sofern beide einen Smart Meter haben und im selben Bilanzierungsgebiet liegen. Vertraglich brauchst du eine „Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung“ und weiterhin separate Stromlieferverträge mit Energieversorgern (für den Reststrom). Was 2026 in der Praxis noch nicht klappt Wirtschaftlich attraktiv ist Energy Sharing in der aktuellen Form selten. § 42c sieht keine reduzierten Netzentgelte oder eigene Vergütung vor. Geteilter Strom wird wie regulärer Netzbezug behandelt. Das Bündnis Bürgerenergie spricht von einem „halbherzigen“ Rahmen (11/2025). Flächendeckend geht nichts, solange dein Verteilnetz noch keinen Smart Meter installiert hat. Daran ändert auch das Gesetz nichts. Über die Regelzonengrenze hinaus geht Energy Sharing nicht. Auch der Schritt in das angrenzende Bilanzierungsgebiet kommt erst ab 01.06.2028. Lohnt sich Energy Sharing 2026 wirtschaftlich? In der aktuellen Form: für die meisten Hausbesitzer noch nicht. Der Grund: § 42c EnWG schafft die rechtliche Möglichkeit, aber keinen wirtschaftlichen Anreiz. Andere EU-Länder, die Energy Sharing früher eingeführt haben, gehen einen anderen Weg. In Italien erhalten Mitglieder einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft eine staatliche Prämie für den geteilten Strom. In Österreich entfällt für intern geteilten Strom innerhalb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ein Teil der Netzentgelte. Beides gibt es in Deutschland bisher nicht. Geteilter Strom wird preislich wie regulärer Netzbezug behandelt, inklusive aller Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer und Mehrwertsteuer. Solange die Bundesregierung hier nicht nachjustiert (etwa mit einem Sharing-Bonus oder reduzierten Netzentgelten für intern geteilten Strom), bleibt Energy Sharing in Deutschland 2026 vor allem ein Modell für ideelle Motive: Nachbarschaftsprojekte, Bürgerinitiativen, Genossenschaften. Rein finanziell rechnen sich für die meisten Haushalte aktuell drei Wege: Eigenverbrauch maximieren (PV, Speicher, gegebenenfalls Wärmepumpe und Wallbox). Mieterstrom oder GGV im eigenen Mehrfamilienhaus. Direktvermarktung mit dynamischem Stromtarif für Überschuss-Strom. Energy Sharing wird wirtschaftlich erst dann zu einem echten Hebel, wenn der Gesetzgeber finanzielle Anreize nachzieht und parallel die Smart-Meter-Quote steigt. Bündnis Bürgerenergie und Verbraucherzentrale fordern beides. Eine Reform innerhalb der laufenden Legislaturperiode ist politisch wahrscheinlich. Leistungen von Drittanbietern. Damit der Anlagenbetreiber richtig abrechnen kann brauchst er die 15min-Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber. Mit denen wird der Betreiber ohne fremde Hilfe kaum was anfangen können. D.h. er braucht einen weiteren Dienstleister, der das für ihn erledigt. Der kostet aber nochmal extra. Wie beeinflussen dynamische Netzentgelte dein Energy Sharing? Seit 2025 müssen Netzbetreiber variablere Tarife anbieten, die Verbrauch in erzeugungsreiche Zeiten lenken (Messstellenbetriebsgesetz, §§ 4 ff.). Das ist für Energy-Sharing-Gemeinschaften ein echter Vorteil: Wer lokal erzeugte Energie lokal verbraucht, entlastet das übergeordnete Netz. Genau dafür wurden in anderen EU-Ländern Netzentgeltsreduktionen von bis zu 28 % beobachtet. Die Logik dahinter ist einfach. Wenn dein Nachbar mittags deine Solarspitzen abnimmt, fließt dieser Strom nicht erst ins übergeordnete Hochspannungsnetz und dann wieder zurück. Der lokale Verbrauch verringert die Belastung der Infrastruktur. Von variablen Netzentgelten profitieren Energy-Sharing-Gemeinschaften direkt: Lokaler Verbrauch entlastet das übergeordnete Netz und kann zu Entgeltreduktionen führen – in vergleichbaren österreichischen EEG-Modellen wurden Reduktionen von bis zu 28 % beobachtet (E-Control Austria, 2024). Kombiniere Energy Sharing am besten mit einem dynamischen Stromtarif. So profitierst du doppelt: mehr Einnahmen aus dem Sharing und geringere Netzentgelte durch lastoptimalen Verbrauch. So legst du als Hausbesitzer jetzt sinnvoll los Drei Schritte machen 2026 den größten Unterschied: PV-Anlage planen und auslegen. Wenn du noch keine hast: Eigenverbrauch ist der wirtschaftlich stärkste Hebel. Energy Sharing ändert daran kurzfristig nichts. Wenn du eine hast: Prüfe, ob die Anlage zu deinem heutigen Verbrauchsprofil passt (Wallbox, Wärmepumpe?). Smart Meter beantragen. Damit hältst du dir die Tür für Energy Sharing, dynamische Stromtarife und Direktvermarktung offen. Alle drei sind 2026 und 2027 wachsende Hebel. Bei Mehrfamilienhaus prüfen, ob Mieterstrom oder GGV passt. Beides liefert dir 2026 wirtschaftlich mehr als Energy Sharing. Sobald Smart-Meter-Quote und Förderlogik nachziehen, kannst du Energy Sharing ergänzen. Wenn du dabei Unterstützung willst: Dein regionaler enerix-Fachbetrieb plant, liefert und installiert komplett aus einer Hand. Von der Anlagengröße über die Speicher-Wahl bis zur Mieterstrom- oder GGV-Beratung. Jetzt regionalen Fachpartner finden. FAQ – Die häufigsten Fragen zu Energy Sharing Was ist Energy Sharing genau? Energy Sharing ist die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugten Solarstroms über das öffentliche Verteilnetz ohne die Notwendigkeit privater Leitungen. Gemäß § 42c EnWG können PV-Anlagenbetreiber ab Juni 2026 ihren Überschussstrom direkt an Dritte im selben Netzbereich verkaufen. Dieses Modell ermöglicht eine effiziente regionale Energieverteilung über bestehende Infrastrukturen. Ab wann gilt das Energy-Sharing-Gesetz in Deutschland? Das Energy-Sharing-Gesetz gemäß § 42c EnWG tritt in Deutschland am 1. Juni 2026 offiziell in Kraft. Ab diesem Datum ist das gemeinschaftliche Teilen von Strom innerhalb eines definierten Netzbereichs rechtlich zulässig. Eine Erweiterung des Modells auf angrenzende Bereiche folgt im Juni 2028. Kann man Energy Sharing mit Ferraris-Zähler nutzen? Nein, herkömmliche Ferraris-Zähler mit Drehscheibe sind für Energy Sharing nicht zugelassen, da sie keine zeitgenaue Datenübermittlung ermöglichen. Erforderlich ist ein Smart Meter Gateway (iMSys), das Erzeugungs- und Verbrauchsdaten im 15-Minuten-Takt sendet. Nur mit dieser digitalen Infrastruktur und einem Zweirichtungszähler kann die Abrechnung rechtssicher erfolgen. Lohnt sich Energy Sharing finanziell? Energy Sharing lohnt sich finanziell, wenn der Preis zwischen der Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh) und dem Netzstrompreis (30–40 ct/kWh) liegt. Ein Zielpreis unter dem Netzstrompreis bietet sowohl für Erzeuger als auch für Abnehmer attraktive wirtschaftliche Vorteile. Zusätzliche Einsparungspotenziale ergeben sich durch die Stromsteuerbefreiung für erneuerbare Energien. Welche Kosten entstehen beim Energy Sharing? Die Kosten beim Energy Sharing setzen sich aus Netzentgelten, Messstellenbetrieb und Abrechnungsgebühren zusammen. Außerdem kommen optionale Kosten für spezialisierte Dienstleister hinzu. Zusätzlich fallen staatliche Steuern und Abgaben an, deren Höhe von der Anlagengröße und dem gewählten Steuermodell abhängt. Insgesamt resultiert daraus meist ein attraktiver Preisvorteil gegenüber dem klassischen Netzbezug. Kann ich als Mieter am Energy Sharing teilnehmen? Ja, Mieter können uneingeschränkt als Abnehmer am Energy Sharing teilnehmen, sofern sie sich im selben Netzbereich wie die Erzeugungsanlage befinden. Voraussetzung sind lediglich ein fairer Liefervertrag mit dem Anlagenbetreiber sowie ein eigener Smart Meter am Entnahmepunkt. Im Gegensatz zum klassischen Mieterstrom muss sich die Photovoltaikanlage dabei nicht auf dem eigenen Dach befinden. Wie kann enerix mich beim Energy Sharing unterstützen? enerix-Fachbetriebe beraten dich zu Smart-Meter-Einbau, technischer Anlagenoptimierung und den Voraussetzungen in deinem Netzgebiet. Über das bundesweite enerix-Partnernetzwerk findest du einen lokalen Ansprechpartner, der die Anforderungen deines regionalen Netzbetreibers kennt. Lucas Flügel Lucas Flügel ist seit Januar 2023 bei enerix für die Außenkommunikation verantwortlich. Sein Studium der Politikwissenschaft und Geschichte im Bachelor und Demokratiewissenschaft im Master, absolvierte der gebürtige Münchner an der Universität... Erfahre mehr über mich Das könnte dich auch interessieren Smart Meter einfach erklärt: Definition, Funktion & Vorteile Smart Meter sind mehr als nur digitale Stromzähler – sie sind Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Ab 2025 wird ihr Einbau in vielen Haushalten Pflicht. Erfahre, wie du davon profitierst, welche neuen Stromtarife möglich werden und was ein Smart Meter wirklich kostet. Erfahre mehr Wärmepumpe Vorlauftemperatur: So optimierst du sie für niedrige Stromkosten Die richtige Vorlauftemperatur für deine Wärmepumpe senkt Stromkosten deutlich. 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