Photovoltaik Förderung Niedersachsen 2025: Alle Zuschüsse & die neue PV-Pflicht

Ob bundesweite Förderprogramme oder landesweite und kommunale Angebote. Wer eine PV Anlage in Niedersachsen plant, der kann von mehreren Optionen profitieren. Dieser Beitrag liefert einen Überblick was möglich ist und was nicht.

Photovoltaik in Niedersachsen

Du planst eine Photovoltaikanlage für dein Zuhause in Niedersachsen und fragst dich, welche finanziellen Zuschüsse du dafür bekommen kannst? In diesem Artikel erklären wir dir, welche Förderungen für dein PV Projekt in Frage kommen. Wir zeigen dir, wie du von deiner Solaranlage maximal profitierst und welche neuen Regelungen es in Niedersachsen gibt. Wenn du darüber hinaus einen roten Faden von der ersten Idee bis zur fertigen Anlage suchst, hilft dir unser umfassender Photovoltaik Leitfaden.

Das niedersächsische Landesprogramm für PV-Anlagen

In der Vergangenheit konnten Zuschüsse für PV Anlagen und Batteriespeicher über das zentrale Förderprogramm des Landes Niedersachsen beantragt werden. Abgewickelt wurde das Ganze damals über die NBank. Ende September 2023 ist aber auch der letzte Teil dieser Förderung ausgelaufen. Die Fördertöpfe sind erschöpft und eine Neuauflage ist nach derzeitigem Stand nicht in Sicht.

Die neue PV-Pflicht in Niedersachsen ab 2025: Was du jetzt wissen musst

Damit der Photovoltaikausbau in Niedersachsen aber nicht ins Stocken gerät, hat das Bundesland 2025 eine neue Regelung eingeführt. Die Solarpflicht. Seit dem 1. Januar 2025 wurde sie im niedersächsischen Klimagesetz verankert.

Wann greift die Solarpflicht in Niedersachsen?

Die Solarpflicht in Niedersachsen greift seit dem 1. Januar 2025 in zwei Hauptfällen: beim Neubau aller Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern sowie bei grundlegenden Dachsanierungen an Bestandsgebäuden, die ebenfalls eine Fläche von mindestens 50 Quadratmetern umfassen.

Warum die PV-Pflicht eine finanzielle Chance für dich ist

Eine Pflicht klingt zunächst nach einer Belastung, doch wir sehen die PV-Pflicht in Niedersachsen vor allem als klugen Anstoß, deine Energiekosten langfristig und drastisch zu senken. Statt die Investition aufzuschieben, handelst du jetzt und profitierst sofort von selbst erzeugtem, günstigem Strom. Jeder Sonnenstrahl auf deinem Dach senkt deine Stromrechnung, und dank der EEG-Einspeisevergütung verdienst du sogar Geld mit dem Strom, den du nicht selbst verbrauchst. Ein erfahrener Fachbetrieb stellt sicher, dass deine neue Anlage nicht nur wirtschaftlich optimal ausgelegt ist, sondern auch alle gesetzlichen Anforderungen der PV-Pflicht lückenlos erfüllt. Wie du deine Photovoltaikanlage installieren lassen solltest, welche Schritte bei Planung, Montage und Inbetriebnahme auf dich zukommen und welche Fehler du vermeiden kannst, haben wir im passenden Ratgeber für dich zusammengefasst.

Dein Weg zur lokalen Förderung: So findest du Zuschüsse in deiner Kommune

Auch wenn es in Niedersachsen keine landesweiten Zuschüsse für PV Anlagen mehr gibt, erhältst du oftmals Unterstützung von deiner Stadt oder deinem Landkreis. Wir haben die bekanntesten Förderungen in den niedersächsischen Kommunen recherchiert und für dich zusammengefasst.

Ort
Art der Förderung
Förderhöhe
Anmerkung
Region Hannover
PV Anlagen
100 €/kWp
Antragsfrist bis 31.10.2025
Braunschweig
Balkonkraftwerk
200€/Anlage
Leistung 350–960 Wp
Göttingen
Balkonkraftwerk
180€/Anlage
Nur für Mieter

Förderung Hannover

Die Region Hannover unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien mit 100 € pro Kilowattpeak (Mindestanforderung 2 kWp) für Aufdachanlagen (max. 1000 €) und Fassaden PV (max. 3000 €). Bei integrierter Fassaden Photovoltaik erhältst du nochmal mehr. 300 € pro Kilowattpeak sind hier angesetzt.

Förderung Göttingen

In Göttingen können Mieter einen Antrag auf Bezuschussung ihres Balkonkraftwerks stellen. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 180 €, Besitzer des Sozialpasses erhalten einen zusätzlichen 200 € Bonus. Wie auch in anderen Kommunen muss der Antrag vor Anschaffung des Balkonkraftwerks erfolgen.

Förderung Braunschweig

Auch die Kommune Braunschweig bietet eine Förderung für Balkonkraftwerke an. Pro steckerfertiger PV Anlage erhalten Einwohner der Stadt Braunschweig einen pauschalen Zuschuss von 200 €. Empfänger von Wohn- oder Bürgergeld nochmal einen Bonus in Höhe von 150 €.

Suche aktiv nach kommunalen Förderprogrammen

Die größte Chance auf eine direkte finanzielle Förderung für deine Photovoltaikanlage in Niedersachsen liegt auf kommunaler Ebene. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise haben eigene Klimaschutzprogramme aufgelegt, um den Ausbau der Solarenergie vor Ort zu beschleunigen. Diese Programme sind oft weniger bekannt, suche daher am besten innerhalb deiner Kommune nach derartigen Förderungen.

Welche Bundesförderungen gibt es für Photovoltaik?

Die zentralen bundesweiten Förderungen für Photovoltaik-Anlagen sind der KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien – Standard) zur zinsgünstigen Finanzierung der Investitionskosten und die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung, die für 20 Jahre einen festen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde (z.B. 7,86 ct/ kWh bei Überschuss, Stand August 2025) garantiert. Ein dritter wesentlicher Aspekt ist die Steuerfreiheit nach dem Jahressteuergesetz 2022. Unser Beitrag Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen nutzen zeigt, für welche Anlagengrößen und Konstellationen die Steuerbefreiung gilt und wie sie sich auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.

Der Zinsgünstige KfW 270 Kredit

Um einen möglichst niedrigschwelligen Einstieg in die erneuerbaren Energien zu ermöglichen, bietet die Bundesregierung einen bundesweiten zinsgünstigen Kredit an. Er bietet langfristig günstige Zinsen für die Finanzierung von PV Anlagen, Speichern und die Installation der Komponenten. Zwar handelt es sich dabei nicht um eine direkte Photovoltaik Förderung, dennoch kann die finanzielle Hürde für einen PV Einstieg dadurch erheblich gesenkt werden. Da der Kredit auch Stromspeicher fördert, lohnt sich ein genauer Blick auf die verschiedenen Systeme. Der Ratgeber Solarstrom speichern für dein Zuhause zeigt dir alles, was du über Stromspeicher wissen musst.

Die Säule deiner PV Anlage – Die Einspeisevergütung

Wie schon der KFW 270 Kredit bietet auch die Einspeisevergütung eine Art Zuschuss für die erneuerbaren Energien. Das Erneuerbare Energien Gesetz wurde 2000 als Säule der Energiewende aufgesetzt und sollte einen geregelten Rahmen bieten, damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien strukturiert wird. Darin verankert ist auch die Einspeisevergütung, welche ab Inbetriebnahme der Anlage auf 20 Jahre festgelegt ist. Anlagenbetreiber erhalten demnach pro eingespeister Kilowattstunde eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe deiner Anlage und der Art der Einspeisung ab. Die Sätze werden für Neuanlagen regelmäßig überprüft. Für private Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) liegt der Wert derzeit bei 7,92 ct/kWh.

Mit der Einspeisevergütung erhältst du eine indirekte Förderung, welche zu einer etwas schnelleren Amortisationszeit deiner PV Anlage beitragen kann.

Eigenverbrauch oder Einspeisevergütung: Was lohnt sich für dich mehr?

Eigenverbrauch oder Volleinspeisung, das muss stets individuell betrachtet werden. Für Eigenheimbesitzer mit einer Photovoltaikanlage lohnt sich der Eigenverbrauch aber deutlich mehr. Den jede Kilowattstunde Strom, die selbst genutzt wird, spart Geld. Derzeit liegt der Strompreis in Deutschland bei durchschnittlich 39,7 ct/kWh. Die Einspeisevergütung beträgt 7,92 ct/kWh.

Du sparst also einen deutlichen Betrag pro Jahr, wenn du den Strom deiner PV-Anlage selbst verbrauchst. Wie du den Eigenverbrauch deiner PV Anlage optimieren kannst, etwa durch Lastverschiebung, passende Speichergröße oder eine Wallbox, erklären wir dir in unserem Ratgeber.

Beispiel – Eigenverbrauch oder Volleinspeisung

Szenario 1: Eigenverbrauch
Nehmen wir an, dein Stromverbrauch liegt bei 5.000 kWh im Jahr. Davon deckst du 80% mit deiner Photovoltaikanlage und deinem Speicher (4.000 kWh). Den Rest (1.000 kWh) beziehst du aus dem Netz. Bei einem Strompreis von 39,7 ct/kWh liegen deine jährlichen Stromkosten bei nur 397 €.

Szenario 2: Volleinspeisung
Du speist den Strom deiner PV Anlage (4000 kWh) zu 100 % ein. Dafür erhältst du eine Vergütung in Höhe von 316,8 €.
Für den Strom aus dem Netz zahlst du dann 1985 €. Abzüglich der Einspeisevergütung kommen jährliche Stromkosten in Höhe von 1668,2 € auf dich zu.

Du sparst also 1271 € pro Jahr, wenn du den Strom deiner PV Anlage selbst verbrauchst.

Fazit: PV lohnt sich auch ohne Förderung

Die hohen Strompreise der letzten Jahre haben dazu geführt, dass PV Anlagen rentabler denn je geworden sind. Jede eingesparte Kilowattstunde ist goldwert – ein Nullsummenspiel, wenn man die derzeitigen Strompreise beachtet. Dementsprechend lohnt sich Photovoltaik auch ohne landesweite Förderungen.

Zwei Faktoren sind für deine Entscheidung im Jahr 2025 entscheidend: Die neue PV-Pflicht schafft für viele einen klaren Handlungsrahmen und belohnt schnelles Handeln. Gleichzeitig bilden kommunale Förderprogramme und eine verlässliche EEG-Einspeisevergütung eine starke finanzielle Basis für deine Investition.

FAQ – Häufige Fragen

Direkte, landesweite Zuschüsse des Landes Niedersachsen für private Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher sind aktuell nicht verfügbar. Die Förderung erfolgt hauptsächlich über bundesweite Programme wie den zinsgünstigen KfW-Kredit 270, die EEG-Einspeisevergütung und Steuerbefreiungen. Ergänzend dazu bieten einzelne Kommunen und Städte wie Hannover, Braunschweig oder Osnabrück lokale Zuschüsse an.

Die Solarpflicht in Niedersachsen entfällt oder wird eingeschränkt, wenn die Installation technisch unmöglich ist (z.B. bei unzureichender Dachstatik), wirtschaftlich nicht vertretbar ist (Amortisationszeit über 20 Jahre) oder anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht (z.B. Denkmalschutz). Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Dachfläche bereits zur Erzeugung thermischer Energie durch Solarthermie genutzt wird. Der Bauherr ist für die lückenlose Dokumentation des Ausnahmegrundes verantwortlich.

Die umfassende PV-Pflicht in Niedersachsen tritt am 01.01.2025 in Kraft und betrifft zwei Hauptfälle: den Neubau von Gebäuden mit einer Dachfläche ab 50 m² und grundlegende Dachsanierungen. In beiden Fällen müssen mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik zur Stromerzeugung belegt werden. Ausnahmen gelten bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unvertretbarkeit.

Die Denkmalschutzbehörde prüft in Niedersachsen im Einzelfall, ob die PV-Installation den Schutzwert eines Baudenkmals unzumutbar beeinträchtigen würde. Eine Ausnahme von der Solarpflicht ist nur gegeben, wenn der Denkmalwert unmittelbar gefährdet ist. Häufig kann die Pflicht durch alternative Anbringungsorte (z.B. Dach-Innenseiten) oder spezielle, denkmalgerechte Module erfüllt werden. Denkmalschutz ist somit ein potenzieller Ausnahmegrund, aber keine pauschale Befreiung.

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