Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Mieter und Eigentümer 2025 mit einem Zuschuss von 500 € für steckerfertige Balkonkraftwerke. Unser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du die Förderung erfolgreich beantragst – inklusive aller Voraussetzungen und wichtiger Tipps, um Fehler zu vermeiden.

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Du fragst dich, ob es die Förderung für Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern auch 2025 noch gibt? Basierend auf unserer sorgfältigen Prüfung der offiziellen Informationen des Landesförderinstituts (LFI-MV) und der Landesregierung, liefern wir dir einen genauen Überblick, über die derzeitigen Förderprogramme, von denen du profitieren kannst.

In diesem Leitfaden erfährst du, wie du von den landesweiten Förderungen profitieren kannst. Bundesweite Förderprogramme wie die EEG-Vergütung oder KfW-Kredite behandeln wir in einem separaten Ratgeber.

Die aktuelle Lage: Gibt es auch 2025 noch eine Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern?

Allgemeine Förderprogramme für große PV Anlagen sind in Mecklenburg-Vorpommern in der Vergangenheit ausgelaufen. Einen Überblick über alle aktuellen Photovoltaik Förderungen findest du hier. Den Ausbau erneuerbarer Energien fördert das Bundesland im Einfamilienhaussektor nun nicht mehr. Einen kleinen Lichtblick gibt es dennoch. Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte gezielt Mieter und Eigentümer beim einfachen Einstieg in die Solarenergie unterstützen und hat dafür diesen unkomplizierten Zuschuss geschaffen, um die Energiewende von der Basis aus zu stärken.

Balkonkraftwerkförderung in Mecklenburg Vorpommern – 500 € Zuschuss

Nicht immer ist es einfach eine PV Anlage auf dem eigenen Haus zu installieren – mal ist das Dach ungeeignet, mal ist es schlichtweg nicht möglich, da man nur in einer Wohnung lebt. Genau hier setzt das Förderprogramm in MV an. Betreiber von Balkonkraftwerken bekommen eine Pauschale Förderung in Höhe von 500 € pro Anlage und Wohneinheit.

Was bedeutet steckerfertig genau?

Bei derartigen Anlagen handelt es sich um vorkonfigurierte Sets aus Solarmodulen und einem Wechselrichter. Diese speisen den erzeugten Strom direkt über eine spezielle Energiesteckdose (oder nach aktueller Norm auch über einen Schuko-Stecker) in dein Hausnetz ein. Dort wird er sofort verbraucht und senkt deine Stromrechnung.

Wenn du über ein Balkonkraftwerk hinaus die Installation einer größeren Solaranlage planst, liefert dir unser Ratgeber zu Photovoltaikanlagen einen umfassenden Überblick über Technik, Planung und Wirtschaftlichkeit.

Antragsberechtigt sind Mieter – mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters – und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Dementsprechend muss auch der Wohnsitz in Mecklenburg Vorpommern liegen – halte also bei Antragsstellung deine Meldebescheinigung bereit.

Was wird nicht gefördert?

In MV werden ausschließlich Balkonanlagen gefördert. Ausgeschlossen vom landesweiten Förderprogramm sind also:

  • Große PV-Dachanlagen zur Volleinspeisung oder für den hohen Eigenverbrauch.
  • Photovoltaik-Anlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher. Der Speicher ist hier nicht förderfähig.
  • Reine Inselanlagen, die keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz haben (z. B. für Gartenlauben ohne Stromanschluss).

Anlagen, die bereits gekauft, bestellt oder installiert wurden sind ebenfalls ausgenommen. Falls du eine größere Solaranlage mit höherem Eigenverbrauch planst, hilft dir unser kostenfreier Photovoltaik Leitfaden (PDF + Magazin), um die richtige Lösung zu finden.

Deinen Antrag für die PV-Förderung stellen

Nachdem du nun weißt was in Mecklenburg Vorpommern gefördert wird und wie die Antragsstellung aussieht, gehen wir mit dir Schritt für Schritt die Antragsstrecke durch:

  1. Antrag vor dem Kauf stellen: Der wichtigste Punkt zuerst: Der Antrag muss vor dem Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrags gestellt werden. Dies ist der häufigste Grund für eine Ablehnung.
  2. Online-Antragstellung: Der Antrag wird ausschließlich online über das Kundenportal des Landesförderinstituts (LFI-MV) eingereicht.
  3. Unterlagen bereithalten: Halte folgende Dokumente digital (z. B. als PDF-Scan) bereit: eine Kopie deines Personalausweises, eine aktuelle Meldebescheinigung und das Angebot für die gewünschte Anlage.
  4. Zuwendungsbescheid abwarten: Nach Prüfung deines Antrags erhältst du einen offiziellen Zuwendungsbescheid per Post oder digital. Erst wenn du diesen schriftlich vorliegen hast, darfst du die Anlage verbindlich bestellen und installieren!
  5. Rechnung einreichen (Verwendungsnachweis): Sobald die Anlage installiert ist und du die Rechnung erhalten hast, reichst du diese zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim LFI-MV ein, um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen.

Dein einfacher Einstieg in die Solarenergie in MV

Die Förderung für Balkonkraftwerke von bis zu 500 € in Mecklenburg-Vorpommern ist eine geprüfte, aktive und wertvolle Chance für Mieter und Eigentümer, die eigenen Energiekosten spürbar zu senken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Die Verwirrung um ausgelaufene Programme sollte damit geklärt sein: Diese gezielte Unterstützung für Mini-Solaranlagen ist verfügbar und wartet darauf, von dir genutzt zu werden.

Achte penibel auf die richtige Reihenfolge – erst beantragen, dann kaufen – und nutze die von uns bereitgestellten offiziellen Quellen.

FAQHäufig gestellte Fragen zu Photovoltaik Förderung Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine flächendeckenden Landeszuschüsse für klassische große Photovoltaikanlagen für Privatpersonen. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf kleinen Solarsystemen wie Balkonkraftwerken, die mit einem Zuschuss von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit gefördert werden.

Für steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerke) werden maximal 500 € pro Anlage und Wohneinheit als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung deckt Anschaffung und Installation der Anlage ab, bis zur Höhe der förderfähigen Ausgaben.

Förderfähig sind in der Regel Mietende in Wohngebäuden sowie Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohnraum mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass die förderfähigen Geräte tatsächlich angeschafft und installiert wurden – der Antrag folgt danach.

Für große Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder Betriebsgebäuden gibt es auf Landesebene keine speziellen Zuschüsse für Privatpersonen mehr. Alternativ kannst du bundesweite Förderprogramme wie z. B. die KfW-Kredite für erneuerbare Energien nutzen oder auf regionale Programme einzelner Gemeinden achten.

Unabhängig von Landesprogrammen kannst du deutschlandweit folgende finanzielle Vorteile nutzen:

  • EEG-Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom.
  • KfW-Förderkredite (z. B. Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“) mit günstigen Zinskonditionen für PV-Anlage und Speicher.
  • Steuerliche Vorteile, z. B. 0 % Mehrwertsteuer auf PV bis 30 kWp.

Es gibt aktuell keine spezifischen landesweiten Zuschüsse für Batteriespeicher für Privatpersonen. Speicher können jedoch im Rahmen bundesweiter KfW-Förderprogramme (Tilgungszuschüsse oder günstige Kredite) finanziell unterstützt werden, wenn sie in Kombination mit einer PV-Anlage geplant sind.

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