Mieterstrom Messkonzepte: Das richtige Messkonzept finden 

Mieterstrom ermöglicht günstigen Solarstrom und flexible Abrechnungen. In diesem Beitrag erklären wir die beiden Messkonzepte – physische Zähler und Smart Meter – und ihre Vorteile für Vermieter und Mieter.

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Die Energiewende schreitet mit großen Schritten voran. Im Jahr 2024 wurden 16,2 Gigawatt Photovoltaikleistung in Deutschland verbaut. Aufgeteilt auf Freiland-, Gewerbe- oder Eigenheimanlagen. Das bringt die Energiewende definitiv voran, zeigt uns aber auch, wo die Probleme liegen. Denn wer in einer Miet- oder Eigentumswohnung lebt, der muss sich oftmals mit Balkonkraftwerken zufriedengeben.  

2017 wurde dann das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in die Wege geleitet. Seitdem haben sich für  den Mieterstrom verschiedene Messkonzepte etabliert.  

Wir gehen in diesem Beitrag genauer auf die verschiedenen Messkonzepte für Mieterstrom ein und beantworten die Fragen: Was ist eigentlich ein Messkonzept für Mieterstrom? Warum ist die Wahl des richtigen Messkonzeptes wichtig für dich als Vermieter? Und wie profitieren deine Mieter davon? 

Zusammenfassung

  • Es haben sich zwei Messkonzepte etabliert: physischer Zähler und ein virtuelles Konzept mit Smart Meter.
  • Ein Mieterstrom-Messkonzept legt rechtliche und technische Rahmen fest, umfasst Zähler, Kommunikation und Abrechnung, misst Verbrauch und verteilt PV-Strom direkt an teilnehmende Parteien.
  • Beim physischen Konzept ist der Anlagenbetreiber Energieversorger; Erzeugungs- und Summenzähler verrechnen Mengen, Nichtteilnehmer werden abgezogen; Der Versorgerwechsel gelingt ohne zusätzliche Hardware.
  • Virtuelle Konzepte mit Smart Metern bündeln teilnehmende Parteien als Lokationsbündel, automatisieren Abrechnung und reduzieren Aufwand.
  • Seit 2025 sind Smart Meter verpflichtend bei PV > 7 kWp, Verbrauch > 6.000 kWh oder steuerbaren Geräte; Neuanlagen ohne Smart Meter können auf 60 % Leistung gedrosselt werden.

Was ist ein Messkonzept für Mieterstrom? 

Als Vermieter hast du die Möglichkeit, den Strom deiner PV Anlage mit deinen Mietern zu teilen. Damit die Abrechnung aber funktioniert, braucht es ein Messkonzept, welches die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen festlegt. Dazu gehören ein Zähler, Geräte zur Kommunikation und eine Anbindung an Abrechnungssysteme.  

Über das Messkonzept wird der Stromverbrauch gemessen und der Strom der Photovoltaik direkt an die teilnehmenden Mietparteien verteilt.  

Dafür gibt es zwei Varianten. Eine mit physischem und eine mit virtuellem Zähler.  Egal in welcher Form – das Messkonzept ist der Schlüssel für eine funktionierende Mieterstromanlage. Bei einer solchen Photovoltaikanlage ist es nicht nur wichtig, dass der Solarstrom vor Ort produziert, sondern auch, an alle teilnehmenden Parteien innerhalb des Hauses geleitet wird.  

Dies erfordert eine penible Messung und Abrechnung des Solarstroms. Andernfalls kann eine genaue Verteilung nicht garantiert werden. 

Das Mieterstrommodell: Was ist das eigentlich? 

Mieterstrom bietet die Möglichkeit, dass Eigentümer von Immobilien oder Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinsam eine sogenannte Erzeugungsanlage auf dem Dach installieren und die erzeugten Strommengen an die Bewohner im Haus verteilt werden. Da der Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet werden muss, entfallen auch Netzentgelte.  Anlagenbetreiber profitieren dann von einer höheren Vergütung, im Vergleich zur Einspeisevergütung und Wohnungsbewohner können ihre Energieversorgung mit günstigem Strom sicherstellen. 

Messkonzept mit physischem Zähler 

Ein physischer Zähler misst den Stromverbrauch jeder Wohnung im Mietshaus. Dieser wird dann mit dem erzeugten Solarstrom “verrechnet” – das passiert wiederum über einen separaten Zähler.  

Bei einem derartigen Konzept ist der Betreiber der Anlage gleichzeitig auch der Energieversorger. Er ist dafür verantwortlich, seine Mieter mit Solar- und Netzstrom zu versorgen. Über den Erzeugungszähler wird gemessen, wie viel Energie erzeugt wird. Der Summenzähler misst die Gesamtstrommenge, die vom Dach und aus dem Netz ins Gebäude fließt. Die gemessenen Strommengen werden dann gegengerechnet.  

Grafik eines Hauses, welches ein eingebautes physisches Messkonzept für Mieterstrom hat.
Beim physischen Messkonzept ist die Installation von Hardware notwendig.
Was wenn ich nicht am Mieterstrommodell teilnehme?

Wer nicht am Mieterstrommodell teilnimmt, wird bei einem physischen Messkonzept einfach rausgerechnet. Der Verbrauch solcher Parteien wird dann im Summenzähler abgezogen.  

Ein derartiges Konzept bietet vor allem für den Mieter erhebliche Vorteile. Er kann ohne großen Aufwand wählen, ob er seinen Strombedarf lieber über den Vermieter, oder anderweitig (über etwaige Energieversorger) deckt.  Hinzu kommt eine erhebliche Flexibilität bei einem möglichen Versorgerwechsel. Denn es ist keine Installation neuer Zähler oder anderweitiger Hardware notwendig. Mieter müssen lediglich ihren Zählerstand bereithalten und bei einem Wechsel angeben.  

Um zu ermitteln, ob sich die Teilnahme an einem Mieterstromkonzept rentiert, sollten Mieter ihren eigenen, Vermieter aber auch den gesamten Strombedarf des Hauses berechnen. Erst dadurch lässt sich sagen, ob sich eine PV Anlage und das damit verbundene Mieterstromkonzept rentieren.

Übrigens:

Anlagenbetreiber (Vermieter) sind nicht mehr dazu verpflichtet sich um die Reststromversorgung des Mieters zu kümmern. 

Mieterstrom Konzepte mit virtuellem Zähler  

Bei einem Konzept mit virtuellem Zähler (Smart Meter) wird genauestens gezeigt, welche Partei im Mehrfamilienhaus an der Solaranlage teilhat. Der Smart Meter als Kern der Mieterstromanlage liefert dafür die notwendigen Daten.  

Wenn nun also eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus installiert wird, können Mieter sich dafür entscheiden, ob sie an Mieterstrom teilnehmen, oder nicht. Alle teilnehmenden Parteien werden dann in einem sogenannten Lokationsbündel zusammengefasst.  

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Das virtuelle Messkonzept ist deutlich günstiger als das physische und lässt sich einfacher implementieren.
Lokationsbündel 

Ein Lokationsbündel kannst du dir stark vereinfacht als eine Gruppe vorstellen. Diese Gruppe besteht aus Parteien, die PV Strom vom Dach beziehen. Über Smart Meter wird genau gemessen, welcher Gruppenteil, wie viel Strom, von der PV Anlage und aus dem Netz bezieht.  

Wer doch von seinem Recht Gebrauch machen will, seinen Energieversorger selbst auszuwählen, der kann ganz einfach aus dem Lokationsbündel austreten, ohne lästigen bürokratischen Aufwand.  

Das richtige Messkonzept für dich als Vermieter 

Das richtige Messsystem hängt maßgeblich von drei Faktoren ab:  

  1. Gebäudestruktur:  

Bei Neubauten bietet sich ein physisches Konzept besonders an, da beim Bau ein zentraler Messpunkt für den gesamten Strombezug des Gebäudes installiert wird. Mit individuellen Zählern wird dann der Stromverbrauch in den einzelnen Wohnungen gemessen. Handelt es sich hingegen um Bestandsbauten, bei denen die Installation eines physischen Konzepts höchst aufwändig ist, dann empfehlen wir ein virtuelles Messkonzept. Hier sind die Installationskosten deutlich niedriger und die Integration, sowie der Ausstieg von Mietern aus dem Modell einfacher.  

  1. Investitionsbereitschaft: 

Virtuelle Konzepte sind oftmals günstiger als die physische Variante, da weniger Hardware installiert wird.  

  1. Anzahl der Mieter: 

Je mehr Bewohner in deiner Immobilie leben, desto komplexer wird die Abrechnung. Daher empfehlen wir dir bei vielen Mietern ein möglichst einfaches Messkonzept zu verwenden – das virtuelle Messkonzept.  

Wer entscheidet, welches Messkonzept Anwendung findet? 

Als Betreiber der Anlage hast du die Fäden in der Hand. Du kannst dich für ein Konzept mit physischem Zähler, oder eines mit Smart Meter entscheiden. Letzteres ist nicht nur für dich eine große Erleichterung, sondern bietet deinen Mietern die Möglichkeit der flexiblen Entscheidung.  

Der Smart Meter Rollout, also die Ausbauphase der intelligenten Messsysteme soll bis 2030 zu 95 % flächendeckend abgeschlossen sein.  Damit wird das virtuelle Messkonzept zum Standard für Mieterstromprojekte – vor allem bei Gebäuden mit einem Energieverbrauch von mehr als 6.000 kWh oder einer PV-Anlage über 7 kWp.  

Mit einem virtuellen Summenzähler, basierend auf intelligenten Messsystemen (Smart Metern), kannst du den bürokratischen und administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Virtuelle Messkonzepte bieten den Vorteil, dass alle relevanten Daten automatisch erfasst, verarbeitet und an den Energieversorger übermittelt werden.

Das bedeutet

Keine zusätzlichen Installationsarbeiten oder manuelle Zählerablesungen. Gleichzeitig ermöglicht das System deinen Mietern eine flexible Entscheidung, ob sie am Mieterstrommodell teilnehmen möchten oder ihren eigenen Energieversorger wählen. 

Wenn du also langfristig planst und gesetzliche Vorgaben bereits heute berücksichtigst, ist ein Konzept mit Smart Metern eine zukunftssichere und flexible Lösung, die dir und deinen Mietern viele Vorteile bietet.  

Eine große Photovoltaikanlage auf einem roten Dach von einem großen Mehrfamilienhaus hat Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Gerade im Mehrfamilienhaus ist MIeterstrom besonders interessant.

Die Rolle von Smart Meter Systemen  

Der Nachteil eines solchen Zählermodells liegt im Detail. Denn bei einem virtuellen Messkonzept müssen alle Einheiten mit einem  Smart Meter (intelligentes Messsystem (iMSys) ausgestattet sein. Entscheidest du dich für ein physisches Konzept, ist das nicht der Fall.  

Dennoch: Seit 2025 ist die Umrüstung auf intelligente Messsysteme verpflichtend für Haushalte mit einer PV-Anlage (> 7 kWp), einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh oder beim Einsatz sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen.  

Smart Meter messen die Stromzufuhr und Entnahme in einem Viertelstundentakt. Damit kann genaustens definiert werden, wo der Strom verbraucht wurde.  

Übrigens:

Intelligente Messsysteme sind direkt mit dem Internet verbunden und schicken die Verbrauchsdaten in einem 15- Minuten Takt an den Energieversorger.   

Warum sich ein virtuelles Messkonzept mit Smart Meter für Vermieter lohnt  

Ein Smart Meter bietet Vermietern zahlreiche Vorteile, die den Betrieb und die Verwaltung von Mieterstromprojekten erheblich erleichtern. Dank der automatisierten Datenerfassung und Abrechnung reduziert sich der Verwaltungsaufwand deutlich. Manuelle Zählerablesungen oder komplizierte Abrechnungsprozesse entfallen, da alle relevanten Daten in Echtzeit erfasst und direkt an die Energieversorger übermittelt werden. Das System ermöglicht außerdem eine hohe Flexibilität: Mieter können problemlos in das Mieterstrommodell ein- oder austreten, ohne dass umfangreiche technische Anpassungen oder zusätzliche Installationsarbeiten nötig sind. Dadurch bleibt das Mieterstrommodell für alle Beteiligten attraktiv und flexibel nutzbar. 

Ob bei dynamischen Stromtarifen oder Netzentgelten – ein Smart Meter ist essenziell, um aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Er fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen Netzbetreibern, dem Strommarkt und deiner Photovoltaikanlage. Zudem spielt der Smart Meter eine entscheidende Rolle neben dem Energiemanagementsystem (EMS), um Verbraucher wie Elektroautos, Wärmepumpen oder Batteriespeicher gezielt zu steuern. Während das EMS die intelligente Steuerung übernimmt, liefert der Smart Meter die notwendigen Echtzeitdaten zu Verbrauch und Erzeugung. 

Die Rolle des Solarspitzengesetzes für Smart Meter:

Ab 2025 können Neuanlagen ohne Smart Meter nach dem Solarspitzengesetz auf 60 % ihrer installierten Leistung gedrosselt werden. Mit einem Smart Meter entfällt diese Einschränkung, was die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage deutlich verbessert. 

Der Mieterstromzuschlag als weiterer Anreiz für Vermieter 

Der Mieterstromzuschlag ist ein Aufschlag, der erhoben wird, um Mieterstromprojekte zu finanzieren, damit Investitionen und Betriebskosten gedeckt werden. Mieter zahlen diesen Zuschlag häufig als Teil ihrer Stromabrechnung.  Er ist niedriger als die Vergütung bei Einspeisung, da Betreiber von Anlagen zusätzlich noch Einnahmen aus dem Verkauf des Solarstroms an die Mietparteien erhalten. Der Mieterstromzuschlag ist im EEG festgelegt und wird anhand der Größe der Photovoltaikanlage bemessen. Die Höhe des Mieterstromzuschlags wird regelmäßig angepasst und ist an die Entwicklung des Strommarktes gekoppelt.

Nennleistung PV-Anlage (kWp)  Mieterstromzuschlag (Cent/kWh) 
Bis 10 kW  2,56
Bis 40 kW  2,38
Bis 1.000 kW  1,60

Im Vergleich dazu ist die Einspeisevergütung mit derzeit 7,86 ct/kWh nach wie vor deutlich höher.  

Wirtschaftlichkeit und Vorteile des Mieterstrommodells 

Bei genauerer Betrachtung kann sich die Umsetzung eines Mieterstrommodells durchaus lohnen. So ist zwar festgelegt, dass der Tarif des Hausbesitzers nicht teurer sein darf als der örtliche Grundversorgungstarif, dennoch erhalten Vermieter hier immer noch weitaus mehr als durch die reine Volleinspeisung des Solarstroms. Anlagen bis 40 kW erhalten 10,45 ct/kWh bei Volleinspeisung.  

Betrachten wir doch einmal die Wirtschaftlichkeit des Stromverkaufs an Mieter. Der örtliche Grundversorgungstarif darf nicht teurer sein, als der vom Anlagenbetreiber angebotene Tarif. Dieser muss sogar mindestens 10 % darunter liegen. So belaufen sich die Strompreise im Schnitt derzeit auf ca. 32 ct/kWh. Der Vermieter darf dann zu maximal 28 ct/kWh an die Mieter verkaufen. Die Mieter im Wohngebäude profitieren dann von geringeren Strompreisen, während der Vermieter mehr aus dem Verkauf seines Stroms herausholen kann.

Fazit: Das richtige Mieterstrom Messkonzept  

Die Wahl des richtigen Messkonzepts ist entscheidend für den Erfolg eines Mieterstrommodells. Während physische Zähler eine bewährte Methode darstellen, ermöglichen virtuelle Summenzähler in Verbindung mit Smart Metern eine deutlich flexiblere, digitale und automatisierte Abrechnung. 

Für Vermieter bietet ein Smart-Meter-basiertes Messkonzept erhebliche Vorteile: weniger Verwaltungsaufwand, automatische Datenerfassung und eine einfache Abrechnung, die den bürokratischen Aufwand reduziert. Mieter profitieren gleichzeitig von niedrigeren Stromkosten und mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Energieversorgers. 

Die häufigsten Fragen (FAQ)

Ein Messkonzept für Mieterstrom legt die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen fest, um den vor Ort erzeugten Solarstrom einer PV-Anlage gerecht an die Mietparteien zu verteilen.  Es umfasst Zähler, Kommunikationsgeräte und eine Anbindung an Abrechnungssysteme.

Ein Lokationsbündel ist eine stark vereinfachte Bezeichnung für eine Gruppe von Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus, die sich dafür entschieden haben, den PV-Strom direkt von der Solaranlage auf dem Dach zu beziehen. Über Smart Meter wird in diesem Bündel genau gemessen, wie viel Strom jede Partei von der PV-Anlage und wie viel aus dem öffentlichen Netz bezieht.

Seit 2025 ist die Umrüstung auf intelligente Messsysteme (Smart Meter) verpflichtend für Haushalte mit einer PV-Anlage über 7 kWp, einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr oder beim Einsatz sogenannter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Elektroautos, Wärmepumpen).

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