Energy Sharing – Der einfache Weg, um Strom zu teilen

Energy Sharing macht deinen überschüssigen Solarstrom zum Vorteil für beide Seiten: Du verdienst mehr als mit Einspeisung, dein Nachbar zahlt weniger als für Netzstrom. Erfahre, welche Regeln ab Juni 2026 gelten und welche Technik du dafür brauchst.

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Wenn deine Solaranlage an einem sonnigen Mittag mehr Strom erzeugt, als du verbrauchen kannst, hast du den Strom bislang eingespeist und eine festgelegte Vergütung bekommen. Währenddessen lädt dein Nachbar sein E-Auto teuer aus dem Netz. Wäre es daher nicht genial, ihm deinen überschüssigen Strom direkt zu verkaufen – günstiger als der Netzversorger, aber lukrativer als die Einspeisevergütung?

Genau hier setzt das Energy Sharing an. Es verspricht, die Energiewende von einer rein technischen und individuellen Lösung zu einer sozialen Gemeinschaftsaufgabe zu machen, bei der alle profitieren. Wie genau das funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Juni 2026 ist Energy Sharing innerhalb definierter Netzbereiche vorgesehen; ab Juni 2028 soll das Modell auf angrenzende Bereiche erweitert werden.
  • Energy Sharing verteilt lokal erzeugten PV-Strom innerhalb einer Gemeinschaft über das Verteilnetz
  • Rechtsgrundlage ist § 42c EnWG, welcher die Strommarktrichtlinie der EU umsetzt.
  • Für die Nutzung ist ein Liefervertrag mit dem Nachbarn erforderlich, ohne typische Lieferantenpflichten.
  • Smart Meter Gateways ermöglichen die bilanzierungsfähige Abrechnung.
  • Alte Drehscheibenzähler reichen für Messung und Abrechnung nicht aus.

Was ist Energy Sharing? Die kompakte Definition

Energy Sharing bezeichnet das gemeinsame Nutzen von erneuerbarer Energie, die lokal produziert wird (z. B. durch eine Photovoltaikanlage), innerhalb einer Gemeinschaft. Dabei wird der erzeugte Strom nicht nur im eigenen Haus verbraucht oder eingespeist, sondern an andere Mitglieder der Gemeinschaft weitergegeben. Anders als bei Modellen wie dem Mieterstrom ist Energy Sharing:

  • Sehr flexibel
  • Netzgelagert – es ist also keine Kundenanlage notwendig
  • Durch Smart Meter Gateways bilanzierungsfähig

Das macht es deutlich einfacher PV-Strom zwischen den Gebäuden zu teilen.  

EU-Richtlinie zum Energy Sharing

Die Basis des neuen Energy Sharing Modells ist die EU-Strommarktrichtlinie, welche bereits verabschiedet wurde. Das Ziel ist eine bessere Absicherung der EU-Bürger gegen Stromengpässe, sowie eine aktivere Teilnahme an der Energiewende. Denn gerade in Wohnungen war diese oftmals auf Balkonkraftwerke begrenzt.

Mitte des Jahres soll das Gesetz dann umgesetzt werden.

Wusstest du?:

Ein Blick über die Grenze lohnt sich. Österreich ist beim Thema der flächenübergreifenden Energienutzung ein Vorreiter. Dort gibt es seit Jahren etablierte Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG).
Ihre Teilnehmer profitieren von reduzierten Entgelten oder Befreiungen von bestimmten Abgaben (bspw. Ökostrompauschale).
Mehr zu Energiegemeinschaften erfährst du in unserem Beitrag: „Energiegemeinschaften -Solarstrom unabhängig erzeugen und verwalten

§ 42c EnWG und die Umsetzung der EU-Richtlinie

Die Bundesregierung hat auf die Entscheidungen aus Brüssel reagiert und das Energiewirtschaftsgesetz novelliert. Die Basis für die Umsetzung zum neuen Energy Sharing ist § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser Paragraph regelt die Verteilung von überschüssigem Solarstrom an benachbarte Haushalte auch unter Nutzung des Verteilnetzes.

Damit du davon Gebrauch machen kannst, muss ein Liefervertrag zwischen dir und deinem Nachbarn abgeschlossen werden. Aber gleichzeitig wirst du von Lieferantenaufgaben, wie beispielsweise der Beschaffung der Reststrommengen oder Bilanzkreisauflagen befreit.

Was bedeutet das neue Gesetz für dich?

Ab Juni 2026 soll die gemeinsame Nutzung innerhalb eines definierten Netzbereichs also möglich sein. Erst ab Juni 2028 wird das Modell erweitert, sodass auch angrenzende Bereiche einbezogen werden können. Für dich bedeutet das: Ob Energy Sharing mit einer bestimmten Person oder einem bestimmten Gebäude möglich ist, hängt nicht nur von der Entfernung ab, sondern davon, wie das jeweilige Netzgebiet organisatorisch abgegrenzt ist.

Technische Voraussetzungen

Damit Energy Sharing auch in der Praxis funktioniert, braucht es eine rechtssichere und mess- und abrechnungstechnisch nachvollziehbare Abwicklung. Die alten schwarzen Ferrari-Zähler (Drehscheibe) reichen dafür nicht aus. Die Bundesnetzagentur sieht vor, dass bei jeder Stromeinspeisung in das öffentliche Netz, sowie der Entnahme von Netzstrom eine Messung erfolgen muss. Daher benötigst du einen Zweirichtungszähler. Dieser misst den Bezug und Einspeisung am Netzanschlusspunkt. Der Erzeugungszähler misst, was die PV-Anlage produziert. Am besten schaffst du dir gleich einen Smart Meter an, denn dieser kann nicht nur deinen Strombezug und die Solarstromezeugung messen. Mit einem Smart Meter hast du die Möglichkeit an dynamischen Stromtarifen teilzunehmen und so deinen Eigenverbrauch noch besser zu optimieren. Grundsätzlich sind Zweirichtungszähler auch ziemlich veraltet.

Überschrift:

Seit 2025 gibt es eine Pflicht für den Einbau von Smart Metern. So müssen Haushalte, deren Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh liegt ein Smart Meter einbauen. Aber auch bei PV Anlagen über 7 kWp ist es verpflichtend.
Mehr Details dazu findest du hier: Smart Meter Pflicht 2025: Was du jetzt wissen musst.

Warum Smart-Meter-Gateways Pflicht sind

Ohne intelligente Messsysteme (iMSys) gibt es kein Energy Sharing. Sie senden die Verbrauchs- und Erzeugungsdaten in kurzen Intervallen an den Netzbetreiber. Nur so kann „bilanziert“ werden, wie viel deines Solarstroms zeitgleich von deinem Nachbarn verbraucht wurde.

Da der Rollout in Deutschland an Fahrt aufnimmt, solltest du dich frühzeitig informieren.

Rechtliche Voraussetzungen

Neben den technischen Voraussetzungen zur gemeinsamen Energienutzung sind in der Energiewirtschaftsnovelle auch rechtliche Voraussetzungen festgelegt. Denn wenn du deinen erzeugten Strom mit deinem Nachbarn teilen willst, muss ein Vertrag über die Lieferung des Stroms abgeschlossen werden.

Konkret muss festgelegt werden:

  • In welchem Umfang der von der Anlage erzeugte PV Strom, für den Eigenverbrauch oder von der Dritten Partei (Abnehmer) genutzt wird.
  • Ein Aufteilungsschlüssel, aus dem sich der Umfang zur Nutzung der Elektrizität ergibt.
  • Inwieweit die Bereitstellung des Stroms eine Gegenleistung an den Betreiber der Anlage in Cent pro Kilowattstunde erfordert.

Lohnt sich der Verkauf?

Inwiefern Energy Sharing sich lohnt, hängt auch davon ab, wie viel du für den bereitgestellten Strom bekommst. Da die aktuelle Einspeisevergütung bei ca. 7,86 ct/kWh liegt, solltest du für deinen Strom nicht weniger verlangen. Damit der Kauf aber weiterhin attraktiv bleibt, solltest du nicht mehr verlangen, als du für Netzstrom zahlen würdest (ca. 30 ct/kWh).

Ein Preis von z. B. 20 Cent/kWh ist für beide attraktiv. Du bekommst mehr als vom Netzbetreiber, dein Nachbar zahlt zeitgleich weniger als bei seinem regionalen Stromversorger. Der Knackpunkt sind die Gebühren, die noch dazwischen kommen (Netzgebühren, Steuern, Messstellenbetrieb).

Dynamische Netzentgelte und ihre Rolle beim Sharing

Ein großer Hebel für die Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing werden dynamische Netzentgelte sein. Die Idee: Wenn du Strom lokal verbrauchst, wird das übergeordnete Netz entlastet. Dafür sollst du belohnt werden.

Ab 2025 werden Netzbetreiber verpflichtet, variablere Tarife anzubieten, die den Verbrauch in lastschwache Zeiten (oder Zeiten hoher Erzeugung) lenken. Dies spielt dem Energy Sharing in die Hände. Wie du davon profitieren kannst, liest du im Artikel „Dynamische Netzentgelte 2025: Stromkosten clever senken“.

Was lohnt sich eher? Einspeisung oder Energy Sharing?

SzenarioPreis pro kWhWer profitiert?
Volleinspeisung ins Netzca. 8 - 13 CentNur der Anlagenbetreiber (gering)
Überschusseinspeisungca. 7 - 8 CentAnlagenbetreiber (sehr gering); Du (Eigenverbrauch)
Netzbezug (Standard)ca. 30 - 40 CentEnergieversorger; Netzbetreiber
Energy Sharing (Zielpreis)15 - 22 CentNachbar (spart Geld); Du (verdienst mehr)

Abgrenzung: Energy Sharing und andere Modelle

Viele Begriffe schwirren durch den Raum, wenn es um dezentrale Energie geht. Um Verwirrung zu vermeiden, müssen wir Energy Sharing klar von gebäudenahen Konzepten trennen.

Hier die wichtigsten Unterschiede:

  • Mieterstrom: PV-Strom wird direkt im selben Gebäude (oder räumlichen Zusammenhang) an Mieter geliefert, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu Mieterstrom.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Erlaubt die Weitergabe von Solarstrom im Haus an Mieter ohne Lieferantenpflichten, erfordert aber spezielle Verträge.
  • Energy Sharing: Dies geht über das einzelne Gebäude hinaus. Es nutzt das öffentliche Netz, um Strom an Mitglieder in der Region (z. B. im selben Postleitzahlgebiet oder Netzbereich) zu verteilen.
Übrigens:

Wenn Dritte nicht über direkte Leitungen an der Energiewende teilhaben, dann entfallen zudem Netznutzungsgebühren. So auch beim Mieterstrommodell von Pionierkraft. Hier werden die Parteien in einem Gebäude unkompliziert miteinander vernetzt. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu den verschiedenen Mieterstrommodellen.

Checkliste: Bin ich bereit für Energy Sharing?

Damit du erkennst, ob du bereit bist, deinen Strom mit anderen zu teilen, kannst du auf fünf einfache Punkte zurückgreifen.

  • Verfügt meine Anlage über intelligente Messtechnik?
  • Habe ich einen Bekannten, der vertraglich gebunden werden möchte?
  • Ist meine PV-Anlage groß genug, um nennenswerte Überschüsse zu erzeugen?
  • Bin ich bereit, den administrativen Aufwand (Steuern, Anmeldung) zu tragen oder einen Dienstleister zu bezahlen?
  • Habe ich geprüft, ob eine direkte Leitung möglich ist?

Fazit: Die Zukunft der dezentralen Energieversorgung

Energy Sharing ist weit mehr als nur ein netter Nachbarschaftsdienst. Es ist ein fundamentaler Baustein für ein flexibles, dezentrales Stromnetz der Zukunft und eine Energiewende, an der alle teilnehmen können. Auch wenn die bürokratischen Hürden in Deutschland aktuell noch hoch sind und der Juni 2026 als Startschuss für automatisierte Prozesse noch fern wirkt: Die Richtung stimmt. Ab Mitte des Jahres wird es für alle rechtlich möglich sein, auf einfache und unkomplizierte Weise grüne Energie zu beziehen, auch wenn sie vielleicht keine PV-Anlage auf dem Dach haben. Die Möglichkeiten sind enorm und wer sich jetzt schon mit Smart Metern und den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigt, steht in der Pole Position, wenn das Gesetz Mitte des Jahres in Kraft tritt. Bis dahin bleiben Modelle wie die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder andere Modelle spannende Alternativen.

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