Ein bedeutender Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung bürokratischer Hürden wurde mit dem Solarpaket 1 Ende April im Bundestag verabschiedet. Das unter dem Begriff „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ (GGV) laufende Modell, soll das bisher eher wenig genutzte Mieterstrommodell ergänzen oder sogar ersetzen.
Im Fokus des Solarpaket I steht unter anderem die Einführung eines neuen Mieterstrommodells, mit dem Wohn- und Gewerbemieter, sowie Wohnungseigentümer oder Nutzer künftig einfacher Solarstrom nutzen können. Bisher musste zwischen dem Betreiber einer Stromerzeugungsanlage und den Letztverbrauchern eine Personenidentität bestehen, um die Vorteile der Eigenversorgung nutzen zu können. Doch mit dem neuen Gesetz zur Steigerung des Ausbaus der photovoltaischen Energieerzeugung wird die Eigenversorgung auf Mehrpersonenkonstellationen ausgeweitet, inspiriert von ähnlichen Regelungen in Österreich.
Das bisherige Mieterstrommodell hat sich nicht durchgesetzt
Das bisher gut gemeinte, aber wenig genutzte Mieterstrommodell verpflichtet den Betreiber der Photovoltaikanlage – Vermieter, Eigentümergemeinschaft oder einen Dienstleister – neben der Lieferung des Solarstroms auch zu Lieferung des Reststroms. Mit dem Begriff Reststrom bezeichnet man den Strom, welcher durch die Solaranlage nicht gedeckt werden kann. Zusätzlich kommt auf den Betreiber ein gewisser bürokratischer Aufwand, mit den einhergehenden Informations- und Rechnungslegungspflichten nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu. Wer bisher keinen Kontakt zur Energiewirtschaft, keine Kapazitäten für die aufwendige Jahresabrechnung und den Einkauf des Reststroms hatte, lässt sich, trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Mieterstromzuschlag von 2,46 Cent pro Kilowattstunde, von dem bisherigen Modell eher abschrecken.
Hinzu kommt, dass Wohn- oder Gewerbenutzer bereit sein müssen, sowohl den Solar- als auch den Reststrom vom „Vermieter“ abzunehmen.
Das verabschiedete “GGV-Modell” reduziert den bürokratischen Aufwand und bietet gleichzeitig dem Wohnungs- oder Gewerbenutzer Flexibilität und wirtschaftliche Vorteile.
Anders als beim Mieterstrommodell wird der Betreiber der Anlage nicht zur Lieferung des Reststroms verpflichtet. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktioniert unabhängig davon, ob alle Bewohner teilnehmen. Darüber hinaus ist das Modell nicht auf Wohngebäude beschränkt, sondern kann auch in anderen Gebäuden genutzt werden.
Rechtliche und Technische Voraussetzung
Basis für die Umsetzung dieses Versorgungsmodells der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bildet ein privatrechtlicher Gebäudestromnutzungsvertrag zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage und den teilnehmenden Verbrauchern.
Die technische Voraussetzung für die Umsetzung ist ein intelligentes Messsystem (iMsys) mit Smart Meter Gateway (SMGW). Die Messdaten werden über den Messstellen- und Verteilnetzbetreiber gesammelt und in entsprechenden IT-Strukturen von Software-Anbietern aufbereitet. Wie viel produzierter Solar- und wie viel Netzstrom bei jeder Partei anfällt, wird über “bilanzielles Sharing” über Serviceanbieter an den Betreiber der PV-Anlage übermittelt.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Wurde das Mieterstrommodell aufgrund der großen Komplexität und dem administrativen Aufwand nicht genutzt, so bietet die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine vielversprechende Lösung für kleineren Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften. Es ist ein flexibles und skalierbares Modell, das es ermöglicht, die Eigenstromversorgung sukzessive auszubauen.