Einspeisevergütung Photovoltaik: Aktuelle Sätze und Prognosen

Finde heraus, wie du mit deiner Photovoltaikanlage profitieren kannst: aktuelle Einspeisevergütungssätze, spannende Fakten zur Förderung und wertvolle Tipps, wie du das Beste aus deinem Solarstrom herausholst. Jetzt mehr über die Chancen und Möglichkeiten erfahren, die deine Anlage dir bietet!

Ein Haus mit Photovoltaikanlage und ein Bündel Geldscheine

Wer eine Solaranlage besitzt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Aktuell liegt sie bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Überschusseinspeisung bis 10 kWp und 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Dieser Ratgeber zeigt die genauen Sätze nach Anlagengröße, ordnet die geplante EEG-Reform 2027 ein und erklärt, was nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer passiert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Zahlung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom.
  • Sie wird für neue PV-Anlagen ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang zum gleichen Satz garantiert.
  • Von Februar bis Juli 2026 beträgt sie bei Überschusseinspeisung bis 10 kWp 7,78 ct/kWh, bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh.
  • Ab August 2026 sinkt sie planmäßig um einen weiteren Prozentpunkt.
  • Für neue Anlagen unter 25 kWp ist ab 2027 eine Umstellung auf Direktvermarktung geplant

Wichtiger Hinweis: EEG-Reform 2027 als Referentenentwurf Der Bund plant, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 durch eine Pflicht zur Direktvermarktung zu ersetzen. Ein Referentenentwurf liegt seit Februar 2026 vor, ein Kabinettsbeschluss steht weiterhin aus (pv-magazine.de, 2026). Wer die Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, behält den zugesagten Satz für die vollen 20 Jahre. Unabhängig vom Ausgang der Reform. Dieser Abschnitt wird aktualisiert, sobald der Gesetzgebungsprozess weiter fortschreitet.

EEG & Einspeisevergütung: Wie alles begann und was es heute bedeutet

In den frühen Jahren der Photovoltaik waren Solaranlagen deutlich teurer und leistungsschwächer als heute, deshalb musste der finanzielle Anreiz entsprechend hoch ausfallen. Der ursprüngliche Vergütungssatz lag bei 50,62 ct/kWh. Anlagen waren damals auf Volleinspeisung ausgelegt, nicht auf Eigenverbrauch. Inzwischen hat sich das Bild gedreht: Die Vergütung sinkt planmäßig, im Gegenzug lohnt sich der Eigenverbrauch immer mehr.

Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es legt fest, dass die Vergütung seit Februar 2024 halbjährlich um 1 Prozent sinkt (Bundesnetzagentur, 2026).

Zeitraum Teileinspeisung bis 10 kWp Teileinspeisung 10–40 kWp Volleinspeisung bis 10 kWp Volleinspeisung 10–40 kWp
Feb.–Jul. 2026 7,78 ct/kWh 6,73 ct/kWh 12,34 ct/kWh 10,35 ct/kWh
ab Aug. 2026 (voraussichtlich)* 7,70 ct/kWh 6,66 ct/kWh 12,22 ct/kWh 10,25 ct/kWh

*Rechnerisch fortgeschrieben mit der planmäßigen Degression von 1 %, noch ohne amtliche Bestätigung der Bundesnetzagentur für den zweiten Halbjahreszeitraum 2026.

Derzeit liegt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen je nach Größe zwischen 7,78 und 5,50 ct/kWh bei Teileinspeisung und zwischen 12,34 und 10,35 ct/kWh bei Volleinspeisung.

So funktioniert die Einspeisevergütung für die PV-Anlage

Wer eine PV-Anlage betreibt, erhält pro eingespeister Kilowattstunde einen festen Betrag. Anlagenbetreiber entscheiden dabei selbst, ob sie den gesamten Strom einspeisen oder nur den Überschuss abgeben.

Photovoltaikanlagen sind heute überwiegend auf Eigenverbrauch ausgelegt. Eine Volleinspeisung lohnt sich bei den aktuellen Sätzen kaum noch die meisten nutzen den erzeugten Solarstrom lieber selbst, um das Meiste aus der Anlage herauszuholen.

Jede PV-Anlage erhält ab dem Tag der Inbetriebnahme eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung. Über diesen Zeitraum bleibt der Satz pro Kilowattstunde gleich, der Netzbetreiber ist zur Abnahme zum vereinbarten Preis verpflichtet. Um den Anspruch geltend zu machen, muss die Anlage korrekt angemeldet werden. Wenn du wissen willst, was dabei zu beachten ist, lies unseren Ratgeber PV-Anlage anmelden.

Was bedeutet das für Bestands- und Neuanlagen?

Wer die PV-Anlage bereits in Betrieb genommen hat, ist von sinkenden Sätzen nicht betroffen. Ab dem Tag der Inbetriebnahme gilt die Vergütung für 20 Jahre unverändert. Das gilt auch wenn sich das Gesetz danach ändert. Das gilt ebenso für die ab 2027 diskutierte Reform: Bestandsanlagen und alle bis Ende 2026 angeschlossenen Neuanlagen behalten ihren zugesagten Satz.

Wer mehr aus dem eingespeisten Strom holen will, kann in die Direktvermarktung einsteigen. Dabei wird der Strom dann direkt an der Börse verkauft, statt zum festen EEG-Satz vergütet zu werden. Das lohnt sich meist erst bei größeren Anlagen, weil der Verwaltungsaufwand sonst zu hoch ist. Bei größeren Wohngebäuden bietet sich die Versorgung mehrerer Parteien über Mieterstrom an. Modelle wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung liefern den Strom vom Dach direkt an die Bewohner und reduzieren so die Einspeisemenge.

Wusstest du? Im Juni 2026 hat die Bundesregierung außerdem das sogenannte Energy Sharing gesetzlich möglich gemacht. Bislang ist das noch kein großes Thema, da der Smart Meter Rollout noch nicht weit genug vorangeschritten ist.

Wer neben den Vergütungssätzen auch mehr zu Technik, Planung und Wirtschaftlichkeit wissen möchte, findet im Ratgeber Alles über Photovoltaikanlagen einen umfassenden Überblick.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?

Von Februar bis Juli 2026 beträgt die Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung 7,78 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung 12,34 Cent (Bundesnetzagentur, 2026). Seit 2020 ist die Vergütung bei Überschusseinspeisung um mehr als 10 Prozent gesunken.

Wer eine komplette Volleinspeisung erwägt, sollte die Zahlen genau gegenrechnen. Heute lohnt es sich meist deutlich mehr, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, statt ihn vollständig einzuspeisen. Eine PV-Anlage sollte deshalb so dimensioniert sein, dass sie genug Strom für den eigenen Bedarf liefert — kombiniert mit einem Stromspeicher, einer Wallbox und einem Energiemanagement für PV-Anlagen lässt sich weit mehr aus der Anlage herausholen. Wer zusätzlich Wärmepumpe oder E-Auto einbindet, betreibt Sektorenkopplung im Eigenheim und nutzt den Solarstrom auch für Wärme und Mobilität.

Beispielrechnung: Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung (14 kWp Anlage)

Bei einer 14-kWp-Anlage bringt der Eigenverbrauch in diesem Beispiel 4.138 € pro Jahr (3.920 € Ersparnis plus 218 € Vergütung für den Rest), eine reine Volleinspeisung nur 1.728 €. 

Balkendiagramm: Jahresertrag Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung bei einer 14-kWp-Anlage

Annahmen: 14.000 kWh Jahresertrag, 80 % Eigenverbrauchsquote (PV + Speicher), 35 ct/kWh Strompreisersparnis, 7,78 ct/kWh (Eigenverbrauch) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) Einspeisevergütung.

Eine Eigenverbrauchsanlage rentiert sich auf ein Jahr gerechnet deutlich mehr als eine Volleinspeiseanlage. Mit dem Photovoltaik-Rechner lässt sich das für die eigene Anlagengröße und den eigenen Verbrauch direkt durchrechnen.

Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung? (Ü20-Anlagen)

Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer endet die feste EEG-Vergütung, die Anlage wird zur „Ü20-Anlage“. Eine gesetzliche Anschlussregelung greift dann automatisch, ohne dass eine gesonderte Vereinbarung mit dem Netzbetreiber nötig ist — verlängert durch das Solarpaket I bis zum 31. Dezember 2032 (Verbraucherzentrale, 2026).

Der Netzbetreiber muss den eingespeisten Strom weiterhin abnehmen, zahlt aber nur noch den sogenannten Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungskosten-Pauschale, gedeckelt auf maximal 10 ct/kWh (§ 23b EEG). Der zuletzt festgestellte Jahresmarktwert Solar für 2025 lag bei 4,51 ct/kWh, die resultierende Nettovergütung damit bei rund 3,8 Cent pro Kilowattstunde (Verbraucherzentrale, 2026). Das ist am Ende deutlich weniger als die bisherige EEG-Vergütung.

Für Ü20-Betreiber stehen drei Wege offen:

  1. Weiterbetrieb zur Marktvergütung. Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab, allerdings nur noch zum reduzierten Marktwert.
  2. Eigenverbrauch maximieren. Weil die Marktvergütung gering ausfällt, lohnt sich die Nachrüstung eines Stromspeichers gerade jetzt besonders.
  3. Repowering. Bei technisch veralteten Modulen kann sich ein Austausch lohnen, mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik Repowering.

Einspeisevergütung im Wandel: Die EEG-2027-Reform

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legt Vergütungssätze bislang fest, ohne dass eine Abschaffung beschlossen ist. Im politischen Diskurs ging es zuletzt vor allem um eine Reform für 2027, nicht um ein sofortiges Ende der Förderung.

Ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2027 durch eine Pflicht zur Direktvermarktung zu ersetzen (pv-magazine.de, 2026). Ein Kabinettsbeschluss wurde mehrfach verschoben und steht – Stand 16.07.2026 – noch aus (pv-magazine.de, 2026). Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten unabhängig vom Ausgang der Reform ihre feste Vergütung für die vollen 20 Jahre.

Zusätzlich gilt bereits seit dem EEG 2023 eine andere Regelung, die unmittelbar wirkt:

„Wenn der Spotmarktpreis (…) für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Stunden (…) negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem der Spotmarktpreis ohne Unterbrechung negativ ist, auf null“ – Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2023

Bei neu installierten Anlagen sinkt die Einspeisevergütung also auf 0, sobald der Börsenpreis mindestens drei Stunden am Stück negativ ist. Die Förderdauer von 20 Jahren verlängert sich dafür um genau diese Nullvergütungszeiten.

Negative Strompreise und die 60-%-Einspeisebegrenzung

Negative Strompreise entstehen, wenn hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien auf geringen Verbrauch trifft, etwa an sonnigen Wochenenden. Je mehr erneuerbare Energien im Netz sind, desto günstiger wird der Strom an der Börse, bis der Preis zeitweise unter null fällt.

Das Solarspitzengesetz 2025 verankert dafür eine Entlastung der Netze: Bei Einspeisung zu diesen Spitzenlastzeiten entfällt die Vergütung, die Anlage wird aber nicht gedrosselt (Bundesnetzagentur, 2026). Flexible Tarifmodelle gewinnen dadurch an Bedeutung. Mehr dazu erfährst du  im Ratgeber Dynamische Netzentgelte.

60-%-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter

Wer keine Anlage mit intelligentem Messsystem betreibt, ist von einer weiteren Regel betroffen: Ohne Smart Meter darf der Netzbetreiber die Einspeiseleistung auf maximal 60 Prozent der installierten Anlagenleistung begrenzen. Das trifft vor allem sonnenreiche Mittagsstunden mit hoher Produktion. Genau das sind die Zeiten, in denen eine Anlage ohne Speicher am meisten Ertrag liefern würde.

Ein Smart Meter oder ein Stromspeicher, der die Spitzenlast abfängt, umgeht diese Begrenzung. Für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage ohne Speicher bedeutet die Regel: Ein Teil des möglichen Ertrags bleibt ungenutzt, wenn die Erzeugung zur Mittagszeit über der 60-%-Grenze liegt.

Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung: Was ist 2026 lukrativer?

Photovoltaikanlagen waren früher auf Volleinspeisung ausgelegt, heute lohnen sie sich vor allem bei optimiertem Eigenverbrauch. Die Vergütung für neue Anlagen ist dafür schlicht nicht mehr hoch genug.

Eine PV-Anlage sollte an den eigenen Bedarf angepasst sein, meist gelingt das am besten mit Anlage und Stromspeicher gemeinsam. Der Speicher sorgt dafür, dass sich Solarstrom auch in sonnenarmen Stunden nutzen lässt. Intelligente Stromzähler machen zusätzlich sichtbar, wann wie viel Strom verbraucht und erzeugt wird, sodass sich Verbraucher gezielt in Zeiten hoher Solarproduktion verschieben lassen. Und wer sein System noch mit einer Wärmepumpe und einer Wallbox koppelt, macht aus der einsamen PV Anlage ein ganzes Smart Energy Home.

Wer den Einstieg in die eigene Solaranlage plant, findet im kostenlosen Photovoltaik-Leitfaden Checklisten und Praxisbeispiele für die erste Planung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Zahlung, die Betreiber einer PV-Anlage für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Sie wird ab Inbetriebnahme für 20 Jahre zum gleichen Satz garantiert und vom lokalen Netzbetreiber ausgezahlt.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen?

Überschusseinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
10–40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
40–100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh

Diese Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen (Bundesnetzagentur, 2026).

Gibt es Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren endet die feste EEG-Vergütung, eine Anschlussregelung greift bis Ende 2032 automatisch weiter. Der Netzbetreiber zahlt dann den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungskosten-Pauschale, gedeckelt auf maximal 10 ct/kWh.

Was bedeutet die 60-%-Einspeisebegrenzung ohne Smart Meter?

Ohne intelligentes Messsystem darf der Netzbetreiber die Einspeiseleistung auf maximal 60 Prozent der installierten Anlagenleistung begrenzen. Das betrifft vor allem sonnenreiche Mittagsstunden mit hoher Produktion. Ein Smart Meter oder ein Stromspeicher, der die Spitzenlast abfängt, umgeht diese Begrenzung.

Was passiert bei negativen Strompreisen mit der Einspeisevergütung?

Ab dem 25. Februar 2025 entfällt für Betreiber neuer PV-Anlagen die Einspeisevergütung, wenn der Spotmarktpreis mindestens drei Stunden am Stück negativ ist. Die Förderdauer von 20 Jahren verlängert sich um diese Nullvergütungszeiten. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Für Bestandsanlagen und alle bis Ende 2026 angeschlossenen Neuanlagen bleibt die Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert. Ein Referentenentwurf sieht eine Umstellung auf Direktvermarktung für neue Anlagen unter 25 kWp ab 2027 vor, ein Kabinettsbeschluss steht noch aus.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Nein. Private PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind seit dem Jahressteuergesetz 2022 vollständig von Einkommen- und Umsatzsteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Das gilt für die Einspeisevergütung ebenso wie für den Eigenverbrauch.

Warum sinkt die Einspeisevergütung in Deutschland?

Die Vergütung sinkt, weil der fortlaufende Ausbau erneuerbarer Energien und sinkende Anlagenkosten im EEG gegeneinander abgewogen werden. Das Ziel ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Anlagenkosten und Förderhöhe. Mit der EEG-Novelle 2023/24 wurde die Vergütung erstmals seit 2013 sogar wieder angehoben, um den Ausbau zu beschleunigen.

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