Wie du für deinen Wärmepumpen-Strom eine Rückerstattung bekommst

Mit Wärmepumpen-Strom über separaten Zähler kannst du eine Rückerstattung bekommen. Reiche die nötigen Daten frühzeitig beim Stromanbieter ein, damit sie bis 28. Februar fristgerecht weitergegeben werden.

Waermepumpenstrom

Wer als Eigenheimbesitzer eine Wärmepumpe mit einem separaten Stromzähler betreibt, dem könnte im Januar eine ordentliche Rückerstattung für seinen Wärmepumpen-Strom bevorstehen. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. 

Die Umlagen, um setzt sich aus der KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage zusammen. Inklusive Mehrwertsteuer ergibt sich so eine Rückerstattung von 1,301 ct/kWh. Das sind bei einem Haushalt mit Wärmepumpe (Stromverbrauch Wärmepumpe von 6000 kWh/ Jahr) 78 €. 

Was sind Offshore-Netzumlage und KWK-Umlage?

Neben der Netznutzung fallen auf den Strompreis weitere gesetzlich geregelte Umlagen an, die bestimmte energiepolitische Ziele finanzieren.
Die Offshore-Netzumlage existiert seit 2013 und deckt Kosten für den Anschluss von Windparks auf See an das Stromnetz sowie mögliche Entschädigungszahlungen bei Netzstörungen ab.
Die KWK-Umlage fördert Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Netzbetreiber zahlen den Anlagenbetreibern einen Zuschlag für den so produzierten Strom – diese Kosten werden über die Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt.
Beide Umlagen werden als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben und auf der Stromrechnung separat ausgewiesen.

Wie bekomme ich die Rückerstattung

Wenn du eine Wärmepumpe mit einem separaten Stromzähler betreibst, hast du einen Anspruch auf die Umlage. Damit du die Rückerstattung dann auch bekommst, musst du einige Tage vor dem Stichtag 28. Februar aktiv werden.

Da es bei solchen Anträgen oftmals zu Verzögerungen kommen kann, empfehlen wir dir aber die benötigten Daten schon Mitte oder idealerweise Anfang Februar einzureichen. Nur so kannst du sichergehen, dass deine Daten an den Netzbetreiber weitergeleitet werden – fristgerecht. 

Das muss dein Stromanbieter wissen

Nach § 52 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) muss der Stromanbieter folgende Anlagen weitergeben: 

  • Grund für die Umlagenreduzierung → weil du eine Wärmepumpe mit separaten Stromzähler hast. 
  • Ob du ein  “Unternehmen in Schwierigkeiten” bist
  • Es bestehen keine EU-Rückforderungen gegen dich
  • Entnahmestelle (Adresse und Zählpunkt)
  • Jahresstromverrbauch der Wärmepumpe des letzten Jahres
  • Letztverbraucher 

Die Umlagenbefreiung ohne Abzüge kann nur dann vorgenommen werden, wenn alle nformationen und Änderungen dazu fristgerecht beim Netzbetreiber eingehen. 

Profitiere von deiner Wärmepumpe

Wenn du also deine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibst, kannst du dir KWK- und Offshore-Umlage anteilig erstatten lassen. Entscheidend sind vollständige Daten und die fristgerechte Meldung bis zum 28. Februar. Wenn du unsicher bist, wie du die Rückforderung beantragen kannst, dann frage am besten direkt bei deinem Stromversorger nach. 

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