Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Betreiber einer Photovoltaikanlage erhielten eine über 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung. Seit 2020 fallen immer mehr Photovoltaikanlagen aus der Förderung und Solaranlagenbetreiber erhalten damit nicht länger die vereinbarte Einspeisevergütung.
Fällt die eigene Photovoltaikanlage aus der EEG Vergütung, so bietet das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 zwei Optionen für den Weiterbetrieb der Altanlage.
Volleinspeisung nach EEG 2021
Wer nichts unternimmt, speist den gesamten Solarstrom weiter ins Netz ein und erhält vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Bei einer 1 kWp PV-Anlage und einem angenommener regionalen Energieertrag von 900 kWh/a ergibt sich ein Erlös von ca. 23 bis 32 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.
Eigenverbrauch nach EEG 2021
Wer den eigenen Solarstrom direkt oder über einen Speicher selbst nutzen möchte, kann dies auch bei einer ausgeförderten Photovoltaikanlage bis 30 kWp ohne EEG-Umlage tun. Die pauschale Vergütung mit dem Marktwert ist aber nicht möglich. Der Überschussstrom muss über einen Dienstleister direkt vermarktet werden. Erforderlich ist dafür ein fernauslesbarer Zähler. Der Eigenverbrauch bei Post-EEG-Anlagen erfordert keinen Smart-Meter-Gateway, aber eine Umrüstung auf aktuelle Wechselrichtertechnik gemäß VDE 4105.
Lohnt sich der Umbau auf Eigenverbrauch?
Der Umbau ohne Speicher – Überschusseinspeisung
Photovoltaikanlagen mussten bis 2009 als reine Volleinspeiseanlagen mit einem separaten Einspeisezähler installiert werden. Soll die Altanlage nicht automatisch in die Anschlussvergütung weiterlaufen, so müssen sich Anlagenbetreiber auf einen kleinen Umbau einstellen. Erst dann kann der erzeugte Solarstrom auch selbst genutzt werden. Der bisherige PV-Einspeisezähler wird ausgebaut und der Anschluss der PV-Anlage erfolgt künftig über den Hausanschluss, also über den Einspeisezähler. Dieser muss durch einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden, der sowohl den Bezugsstrom als auch den eingespeisten Strom misst. Zusätzlich muss die PV-Anlage auf die aktuellen VDE-Vorschriften ertüchtigt werden. Die Gesamtkosten für den Umbau, dem geforderten AC- und DC-Überspannungsschutz und Ummeldung beim Energieversorger belaufen sich auf rund 1.000€.
Erweiterung mit Stromspeicher
Um den Solarstrom noch effizienter zu nutzen, sollte man sich beim Umbau der Alt-PV-Anlage generell Gedanken machen, diese mit einem Stromspeicher zu erweitern. Ob sich ein Stromspeicher lohnt, hängt wie auch bei jeder neuen Photovoltaikanlage von folgenden Faktoren ab. Wie groß ist der elektrische Energieverbrauch, in welchem Verhältnis liefert die PV-Anlage Solarstrom und wie hoch ist bereits der Autarkie. Liefert die PV-Anlage beispielsweise 5.000 Kilowattstunden pro Jahr und liegt der Stromverbrauch ebenfalls bei 5.000 kWh pro Jahr, dann steigert der Stromspeicher die Autarkie von 20 auf bis zu 70 Prozent. Ein Stromspeicher würde sich damit schnell bezahlt machen. Liegt die Autarkie dagegen schon ohne Speicher bei über 50 Prozent ist die Anschaffung eines Stromspeichers eher unwirtschaftlich. Weitere Möglichkeiten den Eigenverbrauch ohne Stromspeicher zu erhöhen ist die Möglichkeit die Solarenergie für das Elektroauto zu nutzen oder damit das Brauchwasser zu erwärmen.
Fazit – Lohnt sich der Umbau der Ü20 Anlage?
Lohnt sich der Umbau der alten Volleinspeiseanlage hin zur Eigenverbrauchsanlage? Diese Frage kann man wie folgt beantworten. Je höher der Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher wird der Umbau und umso schneller hat sich auch dieser wieder amortisiert. Die steigenden Strompreise und der „kostenfreie Solarstrom“ machen die Anschlussvergütung eher unattraktiv.
Auf jeden Fall lohnt sich ein Gespräch mit einem Solarfachberater in der Nähe.