Startseite • Politik • EnWG-Novelle 2025: Was ändert sich für Verbraucher und Unternehmen? EnWG-Novelle 2025: Was ändert sich für Verbraucher und Unternehmen? Ob Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe oder Firmenflotte: Wir zeigen dir, wie die EnWG-Novelle 2025 deine Energiekosten senkt, Investitionen erleichtert und neue Modelle wie Mieterstrom und Energy Sharing stärkt. Lucas Flügel 26 Nov. 2025 ・10 Min Lesezeit Teilen InhaltsverzeichnisWas ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)? Wie profitieren Batteriespeicher von der EnWG-Novelle 2025? E-Auto als Stromspeicher – Bidirektionales Laden möglich Ladepunkte im EnWG: Wer ist künftig Steuerschuldner? Kundenanlagen & Mieterstrom: EnWG vereinfacht PraxisAufhebung der Anlagenverklammerung KWK-Anlagen: Vereinfachungen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung Netzzugang und Energy Sharing: Die Zukunft der Energiegemeinschaften Strompreisentlastung: Planungssicherheit für Unternehmen Unser Fazit: Jetzt durchstarten mit Solar und Speicher FAQ – Die häufigsten Fragen Am 13. November 2024 wurde im Bundestag mit der letzten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Meilenstein der deutschen Energiewirtschaft vorgestellt. Ob du bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hast, mit dem Gedanken spielst, dir ein Elektroauto zuzulegen, oder einfach wissen möchtest, wie die Energiewende konkret vorankommt: In diesem Ratgeber erklären wir dir, was die EnWG-Novelle für deine persönliche Energiewende bedeutet und wie du von den neuen Regelungen profitieren kannst. Wichtige Änderungen der EnWG-Novelle 2025 im Überblick Technologieoffene Speicherdefinition: Stromspeicher gelten nun als Teil des Versorgungsnetzes; die Besteuerung erfolgt erst bei der Stromentnahme. Keine Doppelbesteuerung: Solarstrom nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bleibt auch bei Zwischenspeicherung anteilig stromsteuerfrei. Bidirektionales Laden (V2H/V2B): Rückgespeister Strom bleibt steuerfrei, sofern er nicht das öffentliche Netz nutzt. Kundenanlagen: Bestehende Mieterstrom- und Quartiersprojekte sind bis zum 31. Dezember 2028 von der regulierten Netzbetreiberpflicht befreit. Was ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)? Das Energiewirtschaftsgesetz ist praktisch die juristische Basis für die deutsche Stromwirtschaft. Gerade für Besitzer einer Photovoltaikanlage, einer Wärmepumpe oder einem E-Auto ist das EnWG besonders wichtig. Es bestimmt, unter welchen Bedingungen der erzeugte Solarstrom genutzt, gespeichert oder mit anderen geteilt werden kann. Etwa in Energiegemeinschaften oder Mieterstromprojekten. Die aktuelle Novelle bringt zusammen mit Änderungen im Stromsteuergesetz erhebliche Verbesserungen und Vereinfachungen. Der Bundesverband des Solarhandwerks (bdsh) hat fünf zentrale Säulen der Energiewende aus der neuen EnWG Novelle erarbeitet. Dazu gehören, das Energy Sharing, Batteriespeicher, Kundenanlagen, der Netzzugang und die Änderungen für Elektroautos. Schauen wir uns an, was sich konkret ändert und was das für dich bedeutet. Wie profitieren Batteriespeicher von der EnWG-Novelle 2025? Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Stromspeicher. Bisher gab es beim Stromsteuergesetz eine enge Definition, welche Speichertechnologien begünstigt werden. Das ändert sich jetzt grundlegend. Was neu ist bei Stromspeichern? Die bisherige Stromspeicherdefinition wird erheblich technologieoffener. Im neuen § 5 Absatz 4 des Stromsteuergesetzes werden Stromspeicher künftig technologieoffen erfasst und als Teil des Versorgungsnetzes betrachtet – sofern sie der Stromspeicherung dienen. Egal, ob du einen klassischen Lithium-Ionen-Speicher im Keller hast, eine Salzwasser-Batterie oder eine andere innovative Speichertechnologie nutzt – alle werden steuerlich gleichbehandelt. Der neue Paragraph legt fest, dass die Besteuerung erst bei der Entnahme des gespeicherten Stroms analysiert wird. Bislang wurde das bereits beim Einspeichern getan. Doppelbesteuerung von gespeichertem Solarstrom entfällt Das EnWG legt in diesem Zug zudem fest, dass eine Doppelbesteuerung des gespeicherten Solarstroms nicht mehr erwünscht ist. Dementsprechend zahlst du keine Stromsteuer mehr auf Strom, den du in deinen Speicher ein- und wieder ausspeist. Noch besser wird es, wenn du deinen Strom steuerfrei nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 des Stromsteuergesetzes erzeugst. Diese Paragraphen befreien Strom aus erneuerbaren Energien von der Steuer: Nummer 1 gilt für große Anlagen über 2 MW beim Eigenverbrauch des Solarstroms am Erzeugungsort, Nummer 3 für kleinere Anlagen bis 2 MW und hocheffiziente KWK-Anlagen – also genau für typische Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Dieser steuerfrei erzeugte und in einen Stromspeicher eingespeiste Strom bleibt auch bei der Entnahme im entsprechenden Verhältnis steuerfrei. Das schafft echte Planungssicherheit und macht Speicherlösungen noch attraktiver. Ergänzt wurde in diesem Zug auch die sogenannte Letztverbraucherfiktion bei den genannten Anlagentypen. Das heißt, wenn du deinen Strom zum Beispiel aus PV-Anlagen vor Ort an einen Ladepunkt lieferst, profitierst du von den gleichen Vereinfachungen und Steuervergünstigungen. E-Auto als Stromspeicher – Bidirektionales Laden möglich Die wegfallende Doppelbesteuerung öffnet auch bei der Elektromobilität neue Türen und macht eine Nutzung des E-Autos als Stromspeicher attraktiver. Wenn du dein E-Auto fortan zuhause (V2H) oder auf dem Firmenparkplatz während der Arbeit (V2B) lädst und den gespeicherten Strom später ins Haus oder den Betrieb zurückfließen lässt, entstehen für dich keine Steuerpflichten. Dabei ist aber erforderlich, dass der Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird. Der Vorgang, das E-Auto zu Hause zu laden und den gespeicherten Strom im Haus wiederzuverwenden macht das Elektrofahrzeug nicht nur zum Stromverbraucher, sondern auch zum Stromspeicher. Mehr über die Möglichkeiten des Bidirektionalen Ladens erfährst du in unserem Ratgeber: Bidirektionales Laden: E-Auto als Hausspeicher nutzen. Bidirektionales Laden wird möglich: Künftig wird die Be- und Entladung aus des Stromspeichers nicht mehr doppelt besteuert. Ladepunkte im EnWG: Wer ist künftig Steuerschuldner? Ebenfalls neu behandelt werden durch die neue Gesetzgebung Ladepunkte. § 5 fungiert dabei als sogenannte “lex specialis”, um die Steuerentstehung und Bestimmung des sog. Steuerschuldners – der Person, die die Steuer zahlen muss. Bislang musste über die Analyse komplizierter Geschäftsmodelle definiert werden, wer als Stromversorger im Sinne des Steuerrechts gilt. Die EnWG Novelle legt fest – es geht nicht mehr darum, wer Stromversorger, sondern wer Stromverbraucher ist. Damit liegt die Steuerschuld beim Verbraucher. Kundenanlagen & Mieterstrom: EnWG vereinfacht Praxis Ein Dauerthema bei Photovoltaikanlagen war bisher die ausufernde Bürokratie, besonders bei Mieterstrommodellen und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Auch hier bringt die Novelle deutliche Erleichterungen. Übergangsregelungen für bestehende Kundenanlagen Gute Nachrichten für alle, die bereits eine Solaranlage in Kundennetzen betreiben: Bestehende Anlagen in Kundennetzen – etwa Hausanlagen von Eigentümergemeinschaften oder Mieterstromprojekte – sind bis zum 31. Dezember 2028 von den strengen Pflichten eines regulierten Netzbetreibers befreit (§ 118 Abs. 7 EnWG). Wusstest du? Diese Regelung reagiert auf EuGH- und BGH-Urteile, die den Umfang solcher Anlagen stark eingeschränkt hatten. Im November 2019 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Stromnetz innerhalb eines Gebäudes oder Quartiers (sogenannte Kundenanlage) nur in sehr engen Grenzen zulässig ist – etwa wenn der Strom verschenkt wird oder keine Lieferung an Dritte erfolgt. Sobald du Strom abrechnest, galt das als normale Energieversorgung mit allen regulatorischen Pflichten. Die neue Übergangsregelung bis Ende 2028 gibt bestehenden Projekten Planungssicherheit und Zeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Wenn du bereits ein Mieterstromprojekt betreibst oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingerichtet hast, kannst du also zunächst aufatmen. Mehr rund um das Thema Mieterstrom und die aktuellen Gesetzeslage erfährst du in unserem Ratgeber zum Mieterstrom. Anzeige- und Meldepflichten fallen weg Für Anlagen bis 1 MW entfallen künftig die Anzeige- und Meldepflichten für steuerfreie Strommengen, wenn die Leistung ohne Nutzung eines Netzes der allgemeinen Versorgung mit Strom erfolgt. Das bedeutet konkret: Wenn du als Vermieter deinen Mietern Solarstrom anbietest oder in einem Mehrfamilienhaus eine gemeinschaftliche Versorgung einrichtest, sparst du dir künftig erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Vereinfachungen sind besonders relevant für Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) Quartierskonzepte mit dezentraler Energieversorgung Gewerbliche Kundenanlagen auf Betriebsgeländen Gerade in solchen gemeinschaftlichen Energieprojekten ist eine transparente und verbrauchsgerechte Abrechnung entscheidend. Moderne Messsysteme wie Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbrauch sauber und verteilen ihn fair zwischen den Beteiligten. Aufhebung der Anlagenverklammerung Eine der wichtigsten Änderungen ist die Aufhebung der sogenannten Anlagenverklammerung und die Schaffung eines einheitlichen stromsteuerrechtlichen Anlagenbegriffs. Was sich zunächst kompliziert anhört, ist eine enorme Erleichterung für Anlagenbetreiber. Bisher führte die Fernsteuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen zur Zusammenrechnung der Anlagenleistung. Das hatte zur Folge, dass mehrere kleine Anlagen, die technisch ferngesteuert werden konnten, steuerlich als eine große Anlage betrachtet wurden – mit dem möglichen Ausschluss von Steuervergünstigungen. Künftig sind für die Bestimmung der Größe einer Stromerzeugungsanlage die Verhältnisse vor Ort maßgeblich, wie auch in anderen Rechtsbereichen. Die Fernsteuerbarkeit führt damit nicht mehr zur Zusammenrechnung der Anlagenleistung und dem möglichen Ausschluss der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Stromsteuergesetzes. KWK-Anlagen: Vereinfachungen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung Auch bei hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gibt es gute Nachrichten. Die Stromerzeugung mit KWK-Anlagen unter 1 MW ist künftig allgemein erlaubt – die bisherige Nutzungsgradberechnung entfällt komplett. Das bedeutet weniger bürokratischen Aufwand und mehr Planungssicherheit, wenn du über ein Blockheizkraftwerk oder eine ähnliche KWK-Lösung nachdenkst. Besonders für kleinere gewerbliche Betriebe oder Mehrfamilienhäuser, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen wollen, ist das eine wichtige Erleichterung. Netzzugang und Energy Sharing: Die Zukunft der Energiegemeinschaften Während die oben genannten Punkte bereits konkret geregelt sind, stehen die Themen Netzzugang und Energy Sharing im Zentrum der aktuellen Diskussionen um die EnWG-Novelle. Hier geht es um die Frage, wie Energiegemeinschaften künftig organisiert werden können und wie der Zugang zum Stromnetz fair und unbürokratisch gestaltet wird. Wie du künftig deine Stromkosten mit dynamischen Netzentgelten senken kannst, erfährst du in unserem Ratgeber. Was ist Energy Sharing? Energy Sharing bezeichnet die Möglichkeit, selbst erzeugten erneuerbaren Strom innerhalb einer Gemeinschaft zu teilen – ohne dass dieser Strom physisch durch das öffentliche Netz transportiert werden muss oder mit den vollen Netzentgelten belastet wird. Stell dir vor, du hast eine große PV-Anlage auf dem Dach, deine Nachbarn aber nur ein kleines Dach mit wenig Platz für Solar. Beim Energy Sharing könntest du deinen überschüssigen Strom mit ihnen teilen – einfach, direkt und kostengünstig. Die rechtlichen Grundlagen hierfür werden im Rahmen der EnWG-Novelle weiter ausgearbeitet. Lokale Energiegemeinschaften sollen gestärkt werden, um die Energiewende von unten voranzutreiben. Faire Netzentgelte als Grundlage Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ausgestaltung der Netzentgelte. Wenn du deinen Solarstrom im eigenen Haus nutzt oder lokal teilst, sollten dafür nicht die gleichen Netzentgelte anfallen wie für Strom, der quer durch Deutschland transportiert wird. Die EnWG-Novelle schafft hier eine Basis für gerechtere Regelungen. Strompreisentlastung: Planungssicherheit für Unternehmen Nicht nur für Privatpersonen, auch für Unternehmen bringt die Gesetzesänderung wichtige Verbesserungen. Die mit der Umsetzung des Strompreispakets zunächst befristet erfolgte Entlastung wird durch Anpassung von § 9b Absatz 2 des Stromsteuergesetzes verstetigt. Das bedeutet: Unternehmen, die von Stromsteuervergünstigungen profitieren, erhalten Planungs- und Investitionssicherheit. Unser Fazit: Jetzt durchstarten mit Solar und Speicher Die EnWG-Novelle ist ein echter Meilenstein. Selten gab es so viele Vereinfachungen und Verbesserungen auf einmal. Für dich als Hausbesitzer bedeutet das: Die rechtlichen Hürden werden niedriger, die Bürokratie wird weniger, und die wirtschaftlichen Anreize werden besser. Ob Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Elektromobilität oder die Kombination aus allem – die Rahmenbedingungen waren noch nie so gut wie heute. Die Energiewende ist nicht nur ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv, sie wird jetzt auch rechtlich einfacher. Du möchtest wissen, wie du konkret von diesen Neuerungen profitieren kannst? Dann lass dich beraten, welche Lösung für dein Haus optimal ist. Die Investition in erneuerbare Energien lohnt sich mehr denn je – nicht nur für deinen Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt und deine Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen. Achtung Die Informationen in diesem Ratgeber werden stetig aktualisiert, erheben aber keine Garantie auf Vollständigkeit. FAQ – Die häufigsten Fragen Was ist die EnWG-Novelle 2025 und welche Hauptänderungen bringt sie mit sich? Die EnWG-Novelle 2025 ist ein Meilenstein für die deutsche Energiewirtschaft. Sie definiert Stromspeicher technologieoffen, eliminiert die Doppelbesteuerung von Solarstrom und macht bidirektionales Laden steuerfrei. Zudem befreit sie Mieterstrom- und Quartiersprojekte bis Ende 2028 von regulierten Netzbetreiberpflichten. Was bedeutet die Aufhebung der Anlagenverklammerung? Die Aufhebung der Anlagenverklammerung im Rahmen der EnWG-Novelle 2025 bedeutet, dass die Fernsteuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen nicht mehr zur steuerlichen Zusammenrechnung der Anlagenleistung führt. Künftig sind die Verhältnisse vor Ort für die Bestimmung der Anlagengröße und die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen maßgeblich. Was ändert sich für E-Autos? Das Laden und die Rückspeisung von gespeichertem Strom über Vehicle-to-Home (V2H) oder Vehicle-to-Business (V2B) sind steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass der Strom aus dem E-Auto ausschließlich im Haus oder Betrieb genutzt und nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird. Lucas Flügel Lucas Flügel ist seit Januar 2023 bei enerix für die Außenkommunikation verantwortlich. Sein Studium der Politikwissenschaft und Geschichte im Bachelor und Demokratiewissenschaft im Master, absolvierte der gebürtige Münchner an der Universität... Erfahre mehr über mich Entdecke weitere spannende Beiträge Politik Zu Besuch: Von Unsicherheiten und Zugeständnissen Trotz der unsicheren Lage und der geplanten Abschaffung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen durch Ministerin Katherina Reiche gibt es Hoffnung. Die SPD setzt weiterhin auf die Förderung erneuerbarer Energien und spricht sich klar gegen Kürzungen aus. Ein Gespräch mit Frau Heubach bringt neue Zuversicht. Christofer Csernik 04/09/2025・2 Min Lesezeit Solarstammtisch Solarstammtisch mit Aerocompact: Die Unterkonstruktion macht’s aus! Im Solarstammtisch geht es dieses Mal um die unsichtbaren Helden unter den Photovoltaikanlagen: die Unterkonstruktionen. Lucas Flügel 29/11/2024・2 Min Lesezeit Solarstammtisch Solarstammtisch: Mieterstrom 2.0 mit Pionierkraft Das Unternehmen Pionierkraft hat ein System entwickelt, das Mieterstrom deutlich einfacher und flexibler macht. Mit dem sogenannten Pionierkraftwerk wird die direkte Weiterleitung von Solarstrom in Wohnungen ermöglicht – ohne aufwendige Lucas Flügel 04/02/2025・2 Min Lesezeit