Startseite • Ratgeber • § 14a EnWG einfach erklärt: So profitierst du bei Wärmepumpe & Wallbox § 14a EnWG einfach erklärt: So profitierst du bei Wärmepumpe & Wallbox Das Energiewirtschaftsgesetz strukturiert den deutschen Energiemarkt und beeinflusst die Energieversorgung. Informiere dich über die wesentlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf deinen Alltag. Lucas Flügel 02 Okt. 2024 ・15 Min Lesezeit Teilen InhaltsverzeichnisDas bedeutet § 14a EnWGWer ist von der Regelung betroffen?Die Wahrheit über das „Dimmen"§ 14a in der PraxisDie EntschädigungsmodelleWelche Technik ist notwendig?§ 14a EnWG und PhotovoltaikFAQ – Fragen zu § 14a EnWGDein Fazit: § 14a EnWG als Chance Spielst du mit dem Gedanken, eine Wallbox fürs E-Auto oder eine Wärmepumpe zu installieren? Vielleicht hast du dann schon von §14a EnWG gehört – einem neuen Gesetz, das deinem Netzbetreiber erlaubt, bestimmte Geräte bei Bedarf zu dimmen, also in ihrer Leistung zu drosseln. Was steckt dahinter? Musst du jetzt befürchten, dass man dir im Winter die Heizung abdreht oder das Laden deines E-Autos stoppt? Die gute Nachricht vorweg: Diese Sorgen sind unbegründet. Wir sehen in der Praxis, dass der § 14a EnWG keine Gefahr, sondern eine echte Chance ist. Er sichert dir nicht nur den garantierten Anschluss deiner Wärmepumpe oder Wallbox, sondern kann auch deine Stromkosten spürbar senken. In diesem Ratgeber erklären wir dir klar und verständlich, was die Neuregelung für dich bedeutet, wie du von ihr profitierst und warum du mit einer eigenen Photovoltaikanlage samt Energiemanagement sogar doppelt gewinnst. Zusammenfassung § 14a EnWG gilt seit 1. Januar 2024 für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher. Netzbetreiber dürfen diese steuerbaren Geräte im Notfall maximal zwei Stunden täglich dimmen, müssen jedoch mindestens 4,2 kW Leistung bereitstellen. Haushaltsstrom für Licht, Kühlschrank oder Unterhaltungselektronik ist von der Drosselung ausgeschlossen und bleibt jederzeit verfügbar. Betreiber profitieren von reduzierten Netzentgelten, wahlweise als Pauschalrabatt, prozentualer Nachlass oder dynamisches Modell. Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom ist von der Steuerung ausgenommen und kann deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zusätzlich versorgen. Das bedeutet § 14a EnWG für dein Zuhause Der Zweck des Gesetzes ist einfach erklärt: Es soll die Stabilität der Stromnetze in Zeiten der Energiewende sichern. Immer mehr Wärmepumpen und E-Autos benötigen gleichzeitig Strom – eine Herausforderung für die lokalen Verteilnetze. Gleichzeitig kommt der Ausbau der Stromnetze nicht im nötigen Tempo voran. Bisher konnten Netzbetreiber den Anschluss großer Verbraucher daher aus Angst vor Netzüberlastung verzögern oder sogar ablehnen. Mit der Neuregelung in §14a EnWG, die seit 1. Januar 2024 gilt, ändert sich das: Der Netzbetreiber darf nun im Notfall die Leistung von bestimmten neuen Verbrauchern vorübergehend reduzieren, anstatt den Anschluss zu verweigern – z.B. abends, wenn viele gleichzeitig das E-Auto laden und heizen. Dafür ist er aber verpflichtet, den Anschluss zügig bereitzustellen und parallel den Netzausbau voranzutreiben. Durch den Anschluss deiner Geräte als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG musst also nicht mehr monatelang warten, bis du deine Wallbox oder Wärmepumpe nutzen kannst. Stell dir vor, du planst den Einbau einer neuen Wärmepumpe, doch der Netzbetreiber lehnt den Anschluss ab. Sein Grund: Das lokale Stromnetz ist an seiner Kapazitätsgrenze und könnte durch zusätzliche große Verbraucher überlastet werden. Genau dieses Szenario soll der § 14a EnWG durch steuerbare Verbrauchseinrichtungen verhindern. Seit 2019 installierte Wärmepumpen in Deutschland Ziel der Regelung ist es laut den offiziellen Informationen der Bundesnetzagentur eine faire Lastenverteilung, um den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu bremsen. Die seit 2019 zugelassenen E-Autos in Deutschland Wichtig: Die Steuerung von Geräten durch den Netzbetreiber ist nur für Ausnahmefälle gedacht, wenn es wirklich eng wird im Netz. Gleichzeitig müssen Netzbetreiber langfristig investieren, damit solche Engpässe immer seltener werden. Im Prinzip verschafft §14a EnWG Zeit, die Energiewende im Verteilnetz umzusetzen, ohne die Verbraucher auszubremsen. Wer ist von der Regelung betroffen? Die Regelung gilt für alle neu installierten „steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ (SteuVE), die eine hohe Leistung (mehr als 4,2 Kilowatt) aus dem Netz ziehen und die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Typischerweise sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Wärmepumpen Private Wallboxen zum Laden von E-Autos Klimaanlagen für Kühlung und Heizung Stromspeicher, die aus dem Netz geladen werden Es gelten dabei zwei wichtige Kriterien: Leistungsgrenze: Die Nennleistung des steuerbaren Geräts muss über 4,2 kW liegen. Kleinere Geräte (z.B. eine Mini-Wallbox 3,6 kW) sind ausgenommen. Mehrere gleiche Kleingeräte hinter einem Zähler werden allerdings zusammen betrachtet – fünf Klimageräte à 1 kW wären also zusammen 5 kW und fielen dann doch unter die Regelung. Inbetriebnahme ab 2024: Bestehende Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb gegangen sind, haben Bestandsschutz und müssen nicht nachgerüstet werden. Es sei denn, du entscheidest dich freiwillig, schon früher an der neuen Regelung teilzunehmen (dazu gleich mehr). Für neue Geräte ab 2024 ist die Teilnahme verpflichtend. Wenn du also eine neue Wärmepumpe oder eine Wallbox planst, betrifft dich diese Regelung sehr wahrscheinlich direkt. Profi-Tipp: Was, wenn ich Wallbox, & Co. vor dem 01. Januar 2024 installiert habe? §14a EnWG greift verpflichtend für steuerbare Geräte, die ab dem 01. Januar 2024 installiert und in Betrieb genommen wurden. Geräte, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, können freiwillig angemeldet werden. So kannst du von den unten vorgestellten Entschädigungszahlungen profitieren. Darf der Netzbetreiber dir den Strom einfach abschalten? Die Wahrheit über das „Dimmen“ Die größte Sorge, die wir in Gesprächen hören, ist die Angst vor einem Kontrollverlust. Viele fragen sich: „Kann der Netzbetreiber mir jetzt einfach den Strom kappen, wenn ich heizen oder mein Auto laden will?“Hier können wir dich beruhigen: Nein. Es geht nicht um ein Abschalten, sondern um ein temporäres „Dimmen“ steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Der Unterschied ist entscheidend: Abschalten bedeutet eine komplette Unterbrechung der Stromversorgung. Dein Haus wäre dunkel. Das passiert im Rahmen des § 14a EnWG nicht. Dimmen (oder fachlich: netzorientierte Steuerung) bedeutet eine vorübergehende Reduzierung der Leistungsaufnahme eines einzelnen steuerbaren Geräts. Das Wichtigste dabei: Selbst während einer solchen Dimm-Phase muss der Netzbetreiber dir eine garantierte Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stellen und die Dimmphase selbst darf nicht mehr als zwei Stunden pro Tag betragen. Was bedeutet das für dich in der Praxis? 4,2 kW reichen erstaunlich weit und steuerbare Verbrauchseinrichtungen kannst du trotzdem nutzen. Deine steuerbare Wärmepumpe läuft auf niedriger Stufe weiter und auch dein E-Auto lädt – nur eben langsamer. Diese Maßnahme ist als absolute Ausnahme für den Notfall gedacht, also bei einer drohenden, akuten Überlastung des lokalen Netzes. Einbindung des Smart Meters im Smart Energy Home Beispiel Wallbox: Selbst wenn deine 11-kW-Ladestation gedimmt wird, fließen noch 4,2 kW. Über Nacht lässt sich damit rund eine Reichweite von etwa 100 km ins E-Auto laden – genug, um am nächsten Morgen normal zur Arbeit zu fahren. Hängt das Auto länger (z.B. 10 Stunden) am Strom, ist der Akku fast voll, bevor du wieder los musst. Wärmepumpen kommen meist sogar mit weniger als 4,2 kW aus: Eine typische moderne Wärmepumpe für ein gut gedämmtes Einfamilienhaus benötigt beispielsweise maximal rund 2,6 kW elektrische Leistung, um über 8 kW Heizleistung bereitzustellen. Für größere Wärmepumpen (z.B. in unsanierten Altbauten mit >11 kW Heizleistung) hat die Bundesnetzagentur die Regel so gestaltet, dass mindestens 40 % der Maximalleistung garantiert werden. Das heißt, auch eine sehr großes Geräte bekäme im Steuernotfall noch ausreichend Strom, um das Haus warm zu halten. Auch die Einschätzung der Verbraucherzentrale bestätigt, dass ein Komfortverlust für Verbraucher nicht zu erwarten ist. Du sitzt also nicht im Kalten oder Dunkeln. Noch ein Punkt zur Beruhigung: Dein Licht, Kühlschrank, Fernseher – all das gehört zum normalen Haushaltstrom und darf nicht gedrosselt werden. Du wirst also eine eventuelle Leistungsbegrenzung in der Praxis kaum spüren, außer vielleicht daran, dass das E-Auto etwas länger braucht zum Laden oder der Heizstab kurz aussetzt (der Hauptwärmepumpenbetrieb bleibt ja aktiv). Und was ist, wenn wirklich einmal gedrosselt werden muss? Laut Bundesnetzagentur soll das nur in Ausnahmesituationen passieren, gestützt auf Echtzeit-Messwerte und klare Vorgaben. Zudem gilt: Wenn der Netzbetreiber von der Drossel-Möglichkeit Gebrauch macht, muss er gleichzeitig an einer dauerhaften Lösung arbeiten – sprich, mittelfristig das Netz ausbauen, damit die Engpässe behoben werden. Zudem darf die Drosselung maximal 2 Stunden am Tag betragen. Wie du mit § 14a EnWG bares Geld sparst: Die Entschädigungsmodelle Die Teilnahme an dieser netzorientierten Steuerung ist nicht nur eine Pflicht, sondern bringt dir auch einen direkten finanziellen Vorteil: Als Entschädigung für die Teilnahme steht dir eine Reduzierung deiner Netzentgelte zu. Die Netzentgelte machen einen erheblichen Teil deines Strompreises aus. Besonders interessant, ist dass dir die Entschädigung schon dann zusteht, wenn du deine Geräte angemeldet hast, selbst wenn der Netzbetreiber deine Geräte aktuell nicht steuert oder vielleicht noch gar nicht steuern kann. Dein Netzbetreiber bietet dir dafür verschiedene Module an. Profi-Tipp: Welches Modell für dich am Ende das beste ist, hängt von vielen Faktoren ab. Dein Fachbetrieb vor Ort analysiert deine individuelle Situation, berät dich und übernimmt auch die Anmeldung beim Netzbetreiber für dich. Modul 1: Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt Dies ist die einfache Variante. Du erhältst eine feste jährliche Gutschrift auf deine Stromrechnung. Die Höhe hängt von deinem Netzgebiet ab, liegt aber in der Regel zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr. Du musst nichts weiter tun, als bei der Anmeldung deiner steuerbaren Verbraucher beim Netzbetreiber dieses Modul zu wählen, und sparst jedes Jahr automatisch Geld. Modul 2: Prozentualer Rabatt pro Kilowattstunde Dieses Modell ist etwas komplexer, weil ein zusätzlicher Zähler benötigt wird. Es lohnt sich typischerweise nur bei einem sehr hohen Stromverbrauch, da die laufenden Kosten für den weiteren Zähler mit einberechnet werden müssen. Bei Modul 2 zahlst du pro Kilowattstunde etwas weniger, da du 60% der Netzentgelte erlassen bekommst. Der durchschnittliche Strompreis in Deutschland liegt aktuell bei ca. 39 ct/kWh – darin enthalten sind Netzentgelte von im Schnitt 8,7 ct/kWh. Mit Modul 2 würde sich in diesem Fall der Strompreis um 5,2 ct/kWh reduzieren. Modul 3: Dynamische Netzentgelte Modul 3 soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, das Stromnetz zu entlasten. Der Netzbetreiber legt die Gebühren für die Netznutzung zeitvariabel fest. In Zeiten niedriger Netzauslastung fallen niedrigere Gebühren an als in Zeiten hoher Auslastung. Wenn du dein E-Auto in den günstigen Zeit lädst oder dann deine Wärmepumpe einschaltest, entlastet du nicht nur das Stromnetz, sondern du kannst auch bares Geld sparen. Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 aktiviert werden und sollte zusammen mit einem dynamischen Stromtarif genutzt werden. Wichtig: Dynamische Netzentgelte sind nicht das gleiche wie dynamische Stromtarife. Mehr Infos dazu findest du in unseren Ratgebern zu dynamischen Netzentgelten und dynamischen Stromtarifen. Welche Technik ist für § 14a EnWG notwendig? Um die Steuerung und die Abrechnung zu ermöglichen, sind zwei technische Komponenten in deinem Zählerschrank erforderlich, die von einer Elektrofachkraft eingebaut werden müssen. Für den Einbau der benötigten Technik fragst du am besten bei deinem zuständigen Netzbetreiber an. Wichtig: Falls der Netzbetreiber in deinem Fall keinen Steuerungsbedarf hat, kann er auf den Einbau der Messtechnik verzichten. Die Netzgeltentschädigung oder Netzentgeltreduzierung bekommst du dann auch, obwohl deine Geräte noch nicht angesteuert werden können. Der intelligente Stromzähler (Smart Meter) Der Smart Meter ist die zentrale Komponente. Er ist ein digitaler Stromzähler, der deinen Stromverbrauch in Echtzeit misst und die Daten sicher und verschlüsselt an den Netzbetreiber und deinen Stromanbieter übermittelt. Er ist die technische Grundlage, damit die verbrauchte Strommenge korrekt erfasst und dein Rabatt (vor allem bei Modul 2) exakt abgerechnet werden kann. Mehr Infos zu diesem Thema findest du in unserem Smart-Meter-Ratgeber. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG: Smart Meter und Steuerbox ermöglichen die Steuerung deiner steuerbaren Großverbraucher Die Steuerbox des Netzbetreibers Die Steuerbox ist ein kleines Gerät, das neben dem Smart Meter installiert wird. Ihre einzige Aufgabe ist es, die Steuersignale vom Netzbetreiber zu empfangen und an deine Wärmepumpe oder Wallbox weiterzugeben, um bei Bedarf die Leistung zu reduzieren. Dieser Prozess läuft vollautomatisch im Hintergrund ab. Die Installation beider Komponenten wird von deinem Netzbetreiber oder einem qualifizierten Fachbetrieb wie enerix durchgeführt. In der Praxis sieht das so aus, dass in deinem Zählerschrank neben dem bekannten Zählerplatz ein zusätzlicher Platz für diese Kommunikationstechnik vorgesehen wird. Unsere Techniker sorgen dafür, dass alles fachgerecht und sauber installiert ist. § 14a EnWG und Photovoltaik: So wirst du noch unabhängiger Was passiert eigentlich, wenn der Netzbetreiber die Leistung deiner Wallbox dimmen will, aber deine eigene Solaranlage auf dem Dach gerade reichlich Strom produziert? Die Antwort darauf ist der größte Vorteil für alle Besitzer einer Photovoltaikanlage: Die Regelung betrifft ausschließlich den Strom, den du aus dem öffentlichen Netz beziehst. Dein selbst erzeugter und direkt verbrauchter Solarstrom ist davon komplett ausgenommen. Du kannst deine Wärmepumpe und dein E-Auto jederzeit mit 100 % deiner eigenen Sonnenenergie betreiben, völlig unabhängig von jeglicher Steuerung durch den Netzbetreiber. Dein Weg zur maximalen Autarkie mit PV-Anlage, Speicher und Energiemanagement Genau hier liegt die Chance, dich von den Auswirkungen des § 14a und von steigenden Netzstrompreisen so unabhängig wie möglich zu machen. Die Kombination aus einer Photovoltaikanlage, einem Stromspeicher und einem intelligenten Energiemanagementsystem (EMS) ist der Schlüssel dazu. So funktioniert das in der Praxis: Priorität 1: Eigenverbrauch: Dein selbst erzeugter Solarstrom wird immer zuerst direkt im Haus zum Beispiel durch Wärmepumpe, Wallbox oder anderen Haushaltsgeräten verbraucht. Dieser Strom ist für dich am wertvollsten und völlig unreguliert. Ein intelligentes Energiemanagementsystem holt dabei das Maximum für dich heraus. Es steuert den Energiefluss in deinem Haushalt und berücksichtigt dabei sowohl deine persönlichen Einstellungen als auch Wettervorhersage und dein typisches Verbrauchsverhalten. Mehr dazu in unserem Energiemanagement-Ratgeber. Die Energiemanagement-App enerixControl sagt die Produktion deiner PV-Anlage für die kommenden Tage vorher und sorgt dafür, dass du möglichst viel Sonnenstrom selbst verbrauchst. Priorität 2: Speicher laden: Produziert deine PV-Anlage mehr Strom, als du gerade verbrauchst, wird der Überschuss in deinem Stromspeicher für später gesichert. Priorität 3: Netzbezug: Erst wenn der Direktverbrauch gedeckt ist und der Speicher voll ist (oder kein Solarstrom zur Verfügung steht), beziehst du Strom aus dem Netz. Nur dieser Netzbezug unterliegt der Steuerung nach § 14a EnWG. Mit diesem System minimierst du deinen Netzbezug drastisch und damit auch die theoretische Möglichkeit einer Dimmung. Du nutzt deinen günstigen Solarstrom optimal, steigerst deine Unabhängigkeit und bist bestens für die Energiezukunft gerüstet. FAQ – Häufig gestellte Fragen zu § 14a EnWG Hier beantworten wir kurz und bündig die wichtigsten Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Für wen genau gilt die neue Regelung? Sie gilt für alle Betreiber von neu installierten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW, deren Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2023 erfolgte. Das sind vor allem Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher. Was passiert, wenn ich eine Bestandsanlage habe? Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, genießen Bestandsschutz. Für sie ändert sich nichts. Du kannst aber freiwillig in die neue Regelung wechseln, um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Das kann sich lohnen und sollte individuell geprüft werden. Verhindert § 14a die Ablehnung meines Netzanschlusses? Ja, genau das ist der zentrale Vorteil für dich als Hausbesitzer. Netzbetreiber dürfen den Anschluss deiner Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr mit dem Argument verweigern, das lokale Netz sei überlastet. Du hast einen Rechtsanspruch auf einen zügigen Anschluss. Das gibt dir Planungssicherheit für dein Projekt. Welche Nachteile habe ich durch §14a EnWG? Bei drohender Netzüberlastung darf der Netzbetreiber deine steuerbaren Verbraucher so dimmen, dass sie insgesamt maximal 4,2 kWh Leistung aus dem Netz ziehen. Dein E-Auto lädt dann langsamer und auch deine Wärmepumpe kann nicht mit voller Leistung heizen. Der Netzbetreiber wird das aber nur in Ausnahmefällen machen und selbst dann, darf er nicht mehr als 2 Stunden pro Tag dimmen. Mit einem Energiemanagement kannst du deine Geräte so betreiben, dass du keine Komforteinbußen hast und auch im Dimm-Fall die Leistung aus deiner PV-Anlage zusätzlich für deine Geräte zur Verfügung steht. Außerdem hast du Anspruch auf die oben genannten Entschädigungen – auch dann, wenn der Netzbetreiber deine Geräte nicht dimmt. Muss ich der Regelung zustimmen? Das hängt von dem gewählten Mieterstromkonzept ab. Bei einem Pionierkraftwerk ist die Installation aber vergleichsweise deutlich kürzer und unkomplizierter, als bei anderen Mieterstromprojekten. Welche Kosten habe ich für Smart Meter und Steuerbox? Die jährlichen Kosten für ein Smart Meter hängen von deinem Stromverbrauch bzw. der Größe deiner PV-Anlage ab und liegen typischerweise zwischen 30€ und 140€ pro Jahr. Details dazu findest du in unserem Smart-Meter-Ratgeber. Hinzukommen 50€ pro Jahr für die Steuerbox sowie ggf. einmalige Installationskosten für den Einbau. Dein Fazit: § 14a EnWG als Chance für eine sichere Energiezukunft Die neue Regelung nach § 14a EnWG mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch sie ist kein Grund zur Sorge. Im Gegenteil: Sie ist ein wichtiger und richtiger Schritt für eine stabile und faire Energiewende. Für dich als Hausbesitzer bedeutet das zusammengefasst: Keine Angst vor Abschaltung: Dein Haushalt bleibt immer versorgt, nur einzelne Großverbraucher können im Notfall kurz gedimmt werden. Garantierter Netzanschluss: Dein Recht auf den Anschluss deiner steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox ist gesichert. Finanzielle Vorteile: Du sparst jedes Jahr Geld durch reduzierte Netzentgelte. Maximale Unabhängigkeit mit Solar: Mit einer eigenen PV-Anlage und einem Speicher bist du der größte Gewinner, da dein Eigenverbrauch von der Regelung unberührt bleibt. Der § 14a EnWG ist somit kein Hindernis, sondern eine Chance, die Energiewende aktiv mitzugestalten und dabei persönlich zu profitieren. Wenn du jetzt Klarheit für dein eigenes Projekt suchst und wissen möchtest, wie du die Vorteile optimal für dich nutzt, dann sprich mit uns. Unsere enerix-Fachbetriebe in deiner Nähe bieten dir eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir analysieren deine Situation und planen gemeinsam mit dir die beste Lösung für dein Zuhause. Lucas Flügel Lucas Flügel ist seit Januar 2023 bei enerix für die Außenkommunikation verantwortlich. Sein Studium der Politikwissenschaft und Geschichte im Bachelor und Demokratiewissenschaft im Master, absolvierte der gebürtige Münchner an der Universität... Erfahre mehr über mich Das könnte dich auch interessieren Photovoltaik auf der Nordseite: Worauf du achten solltest Photovoltaik nur auf dem Süddach? Von wegen! Auch Norddächer können wirtschaftlich betrieben werden – mit cleverer Planung, moderner Technik und hohem Eigenverbrauch. Erfahre, wie du selbst mit suboptimaler Ausrichtung viel aus deiner PV-Anlage herausholen kannst. Erfahre mehr Wärmepumpe im Altbau – Technik, Voraussetzungen und Praxis-Tipps Eine Wärmepumpe kann im Altbau funktionieren – entscheidend sind Dämmung, Heizenergiebedarf und niedrige Vorlauftemperatur. Erfahre in unserem Ratgeber, alles über Voraussetzungen, geeignete Wärmepumpenarten und wie du mit guter Planung langfristig Heizkosten sparen kannst. 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