E-Auto Förderung 2026: Bis zu 6000 Euro Zuschuss 

Die Bundesregierung bringt ab 2026 eine neue Kauf- und Leasingförderung für Elektroautos auf den Weg. Ziel ist ein sozial gestaffelter Zuschuss, der den Umstieg auf E-Autos für private Haushalte erleichtern soll und zugleich den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland stützen soll.

E Auto Foerderung 2026

Die Bundesregierung will den Verkehr in Deutschland klimafreundlicher und die Energiewende vorantreiben. Schon im vergangenen Jahr haben sie sich auf Eckpunkte für die neue E-Auto Förderung geeinigt. Nun soll das Programm wirklich starten. Wie die Prämie aussieht, welche Rahmenbedingungen für die Stellung des Förderantrags es gibt und worauf du achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber.

Die wichtigsten Punkte der E-Auto Förderung auf einen Blick 

  • Förderstart: für Neuzulassungen ab 01.01.2026 (rückwirkend beantragbar)  
  • Antragstellung: voraussichtlich ab Mai 2026 online  
  • Budget: insgesamt 3 Milliarden Euro (Zeitraum 2026 bis 2029), geschätzt für rund 800.000 Fahrzeuge  
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate (gilt für Kauf und Leasing)  
  • Förderfähig: BEV (reine Batterie-E-Autos) sowie unter Bedingungen Plug-in-Hybride-Fahrzeuge und Range-Extender (REEV)  
  • Nicht enthalten: aktuell keine Förderung für Gebrauchtwagen 

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Prämie der E-Autos ist sozial gestaffelt und reicht – je nach Einkommen und Familiensituation – von 1.500 bis 6.000 Euro. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026: Wer in den ersten Wochen des Jahres ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen hat, soll nachträglich profitieren können. Wer die Prämie in Anspruch nehmen will, muss den Kauf- oder Leasingvertrag des Autos sowie die Einkommensnachweise über ein Online-Portal einreichen, das voraussichtlich im Mai freigeschaltet wird. Die Förderung für das E-Auto wird dann ausgezahlt bzw. erstattet. Insgesamt umfasst der Fördertopf drei Milliarden Euro, was laut Bundesregierung ausreichend für rund 800.000 Fahrzeuge ist. 

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
BEV-Förderung
PHEV/REEV-Förderung
60.000 – 80.000 €
3.000 €
1.500 €
45.000 – 60.000 €
4.000 €
2.000 €
unter 45.000 €
5.000 €
2.500 €
+ Kinderbonus (max. 2 Kinder)
+ 500 € pro Kind
+ 500 € pro Kind
Maximalförderung
6.000 €
3.500 €

Welche Autos werden gefördert?

Unterstützt werden bei der neuen Förderung nicht nur reine E-Autos, sondern auch Plug-in-Hybride-Fahrzeuge und Range-Extender (REEV). Das sind Elektrofahrzeuge mit zusätzlichem, kleinem Verbrennungsmotor. Für Plug-in-Hybride gelten dabei technische Mindestanforderungen: Förderfähig sind Modelle mit maximal 60 g CO₂/km oder einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern. 

Ab dem 01.07.2027 soll die Förderung der Plug-in-Hybride zusätzlich anhand der CO₂-Emissionen im realen Betrieb überprüft werden. Bis dahin können Plug-in-Hybride Autos weiterhin gefördert werden. 

Diese Autos werden nicht gefördert:

Nicht unter diese Förderung der Elektroautos fallen jedoch vorerst Gebrauchtwagen. Als Begründung wird angeführt, der Markt für gebrauchte E-Autos sei noch nicht groß genug – insbesondere im Angebot deutscher Hersteller. 

Wer profitiert davon?  

Die Prämie richtet sich an Privatpersonen, die ein Neufahrzeug kaufen oder leasen. Entscheidend ist das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen. Die Grundgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro. Für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) verschiebt sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro je Kind nach oben – mit zwei oder mehr Kindern liegt sie damit bei maximal 90.000 Euro.  

Wie das Haushaltseinkommen nachzuweisen ist, ist ebenfalls geregelt: In der Regel zählt der Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. 

Damit könne die Hälfte der letztjährigen Neuwagenkäufer die Förderung in Anspruch nehmen.   

E Auto 1
In der neuen E-Auto Förderung ist ein Kinderbonus enthalten.

Wie hoch ist die E-Auto Förderung? 

Die Förderung ist sozial gestaffelt und unterscheidet zwischen rein batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden/Range-Extendern. 

1) Reine Elektroautos (BEV) 

  • Basisförderung: 3.000 € 
  • + 1.000 € bei Einkommen unter 60.000 € 
  • + weitere 1.000 € bei versteuernden Einkommen unter 45.000 € 
  • Kinderbonus: 500 € pro Kind (max. 1.000 €; es werden bis zu zwei Kinder berücksichtigt)  

Damit sind bis zu 6.000 € Förderung pro Fahrzeug für Kauf oder Leasing möglich.  

2) Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender (REEV) 

Hier liegt die Basisförderung bei 1.500 €, ebenfalls mit einkommens- und kinderabhängigen Aufschlägen – allerdings insgesamt niedriger als bei BEV. 

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos 

Zusätzlich zu der Förderung sind reine Elektrofahrzeuge weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung hat der Bundestag um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen (oder komplett auf Elektro umgerüstet) werden, bleiben bis zum 31. Dezember 2035 steuerfrei – also maximal 10 Jahre.  

Eine weitere Möglichkeit mit einem E-Auto Geld zu sparen, ist das bidirektionale Laden. Wie das funktioniert, welche Technik du für Auto, Wallbox und Energiemanagement brauchst und ab wann sich die Investition rechnet, erfährst du im Ratgeber Bidirektionales Laden. Weitere Informationen findest du außerdem hier: Wallbox kaufen & sicher laden.

Die alte Förderung von E-Autos 

Die alte Förderung von Elektroautos wurde von der Ampel-Koalition offiziell Ende 2023 beendet worden. Allerdings Die alte Förderung von Elektroautos wurde von der Ampel-Koalition Ende 2023 beendet. Damals wurden Autos bis 45.000 Euro Listenpreis mit 9000 Euro gefördert, teurere mit 7500 Euro. Bekannt war die Förderung damals als “Umweltbonus” und galt als Prämie für die Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen, aufladbaren Hybridelektrokraftfahrzeugen und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen zur Förderung der Elektromobilität 

Was bringt die Kaufprämie für Elektroautos? 

Wer 2026 ohnehin ein E-Auto kaufen oder leasen wollte, kann von der neuen Prämie profitieren – zumal die Einkommensgrenze vergleichsweise hoch angesetzt ist. Politisch stellt sich dennoch die Frage, welche Lenkungswirkung das Programm tatsächlich entfaltet. 

Vor allem die Förderung von Plug-in-Hybride sollte überdacht werden. Im Alltag verbrauchen Plug-in-Hybride oft deutlich mehr Kraftstoff als auf dem Papier angegeben – je nachdem, wie oft sie tatsächlich elektrisch gefahren und geladen werden. Bei reinen E-Autos ist dieser Unterschied zwischen Theorie und Praxis viel geringer. Die EU weiß das: Ab 2027 sollen deshalb realistischere Messwerte gelten. Bis dahin nimmt man die geschönten Zahlen aber bewusst in Kauf. 

Noch größer ist die Leerstelle beim Thema Gebrauchtwagen. Gerade Haushalte mit geringerem Budget kaufen selten Neuwagen und auch eine Förderung von bis zu 6.000 Euro ändert nichts daran, dass neue Autos in der Anschaffung weiterhin teuer bleiben. Wenn Elektromobilität in der Breite ankommen soll, führt mittelfristig kaum ein Weg daran vorbei, auch den Gebrauchtmarkt mitzudenken. 

Mit der Förderung werden die Anschaffungskosten von E-Autos hoffentlich sinken. Mit einer Solaranlage können direkt die Betriebskosten eines E-Autos gesenkt werden. Einen Erfahrungsbericht, wie Urlaub mit dem Elektroauto funktionieren kann findest du hier.

FAQHäufig gestellte Fragen

Ja. Die neue Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Du kannst die Förderung also auch noch beantragen, wenn die Zulassung bereits erfolgt ist – wichtig ist allein das Datum der ersten Zulassung, nicht das Bestelldatum des Fahrzeugs.

Für den Antrag müssen in der Regel folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags des E-Autos
  • Fahrzeugschein zur Bestätigung der erstmaligen Zulassung auf dich in Deutschland
  • Steuerbescheide (üblicherweise die letzten zwei, maximal drei Jahre alt) zur Einkommensprüfung

Die genaue Dokumentenliste wird mit der offiziellen Förderrichtlinie und dem Online-Portal veröffentlicht, voraussichtlich ab Mai 2026.

Ja. Neben reinen Batterie-E-Autos (BEV) werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Plug-in-Hybride (PHEV) und Range-Extender-Fahrzeuge (REEV) gefördert.
Allerdings gelten hier meist technische Mindestanforderungen (beispielsweise eine bestimmte elektrische Mindestreichweite oder CO₂-Grenzen), und die Förderbeträge sind insgesamt niedriger als bei reinen E-Autos.

Oft ja – E-Auto-Förderung lässt sich in vielen Fällen mit Förderungen für Wallboxen oder Photovoltaik kombinieren. Das ist besonders attraktiv, weil sich die Gesamtkosten für den Umstieg deutlich senken lassen. Typische Kombinationen sind:

  • Kauf eines E-Autos + Förderung für die private Wallbox
  • E-Auto + PV-Anlage auf dem Dach für günstigen Solarstrom
  • E-Auto + Stromspeicher, um den Eigenverbrauch zu erhöhen

Wichtig für die Praxis: Manche Förderprogramme schließen sich gegenseitig aus oder dürfen nicht für dieselbe Maßnahme doppelt genutzt werden. Wer E-Auto, Wallbox und PV gemeinsam plant, sollte die Förderbedingungen vorher prüfen – so lassen sich mehrere Tausend Euro sparen.

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