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Stromspeicher Förderung Niedersachsen

Niedersachsen fördert Photovoltaik-Speicher - Jetzt Förderung sichern!

Die neue Stromspeicher Förderung Niedersachsen liefert ab sofort eine attraktive Fördung für Photovoltaikspeicher. Sowohl Einfamilienhausbesitzer, Kommunen und Unternehmen können eine Förderung für eine Stromspeicher beantragen. Es werden 40 Prozent bei der Installation neuer Photovoltaikanlagen inklusive Speicher aber auch für die Speichernachrüstung bestehender Photovoltaik-Anlagen gefördert.
Ziel der Stromspeicher Förderung Niedersachsen ist, die Solarenergie in Niedersachsen deutlich voranzubringen und Dachflächen möglichst komplett für die Energiewende nutzbar zu machen.

Die Förderung ist zum 07.09.2021 ausgelaufen.

Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen zur Stromspeicher Förderung Niedersachsen. (Quelle: NBank). Weitere Infos zum Thema Photovoltaik Niedersachsen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder
  • Die Stromspeicher Förderung Niedersachsen fördert ebenfalls einen Batteriespeicher in Verbindung mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage um mindestens 4 kWp.

Zusätzliche Förderungen vom Land Niedersachsen

  • 500 Euro extra für eine neue lastmanagementfähige E-Auto-Wallbox.
  • 800 Euro, wenn die installierte oder erweiterte Photovoltaik-Leistung mehr als 10 Kilowatt beträgt.
  • 20 Euro Bonus pro Quadratmeter Modulfläche im Falle der Überdachung von Parkplätzen oder sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Über die Internetseite der NBank kommst du zum Kundenportal. Dort wirst du Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichst den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente online ein. Gerne unterstützen wir dich bei der Antragstellung im Rahmen unseres Kundentermins.

Förderbedingungen

  • Neugebaute oder erweitere PV Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden.
  • Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro.
  • Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt.
  • Nicht förderfähig sind Eigenbausysteme und Prototypen, gebrauchte Systeme sowie Leasingmodelle.
  • Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen des Bundes und der EU sind möglich.

Antragsverfahren

Wenn du dich das erste Mal im Kundenportal der NBank anmeldst, musst du dich zunächst registrieren. Die Registrierung ist einmalig erforderlich und ermöglicht dir auch künftig Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Du kannst dich nun in das System einloggen und mit der Antragsstellung beginnen. Wenn du die erforderlich Daten für die Stromspeicher Förderung Niedersachsen eingetragen hast musst du dem Antrag noch alle erforderlichen Anlagen in elektronischer Form anfügen. Danach kannst du deinen Antrag versenden.

Stromspeicher Niedersachsen Förderantrag - Richtlinien herunterladen

Möchtest du mehr über die Stromspeicher Förderung Niedersachsen erfahren und prüfen, ob eine Förderung für dich sinnvoll ist? In den Förderrichtlinien findest du alles Details. Hier kannst du sie kostenfrei herunterladen. Gerne unterstützen wir dich auch bei Antragsstellung.

Inhalt der Unterlagen

  • Produktinformation Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher für Privathaushalte
  • Richtlinie Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher (21.10.2020)
  • Rechtliche Landesrecht-Grundlagen §§23 und 44 LHO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (28.09.2016)
  • Rechtliche Landesrecht-Grundlagen - LHO - Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (12.12.2003)
  • Sonstige rechtliche Grundlagen - Datenschutzhinweis (25.05.2018)
  • Sonstige rechtliche Grundlagen - Auszug aus StGB und SubvG (01.07.2015)

Mit der Speicherförderung die persönlichen Stromkosten senken

Reduzierung der Stromkosten um bis zu 70%

Die häufigste Motivation für die Installation einer Photovoltaikanlage ist die Reduzierung der jährlichen Stromkosten. Optimal ausgelegte Photovoltaikanlagen ohne Stromspeicher liefern einen Autarkiegrad von bis zu 30 Prozent, Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher 70 Prozent und mehr.

Um den eigenen Solarstrom mehr und zeitunabhängig zu nutzen, entscheiden sich Hausbesitzer für einen Solarstromspeicher. Die Größe des Stromspeichers richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Nachtstromverbrauch. Die Praxis zeigt, dass dieser in Haushalten zwischen 30 und 50 Prozent des Gesamtverbrauchs liegt.

Mit der Stromspeicher Förderung Niedersachsen wird der Einstieg in die Eigenversorgung erleichtert.

Wie funktioniert ein Stromspeicher?

Die Photovoltaikanlage auf dem Hausdach oder auf der Solarterrasse produziert während des Tages Tages Sonnenenergie, der dann direkt von den elektrischen Geräten im Haus verbraucht wird. Ist die Produktion größer als der Verbrauch, wandert der Überschuss in den Stromspeicher. Erst wenn die Photovoltaikanlage zu wenig Energie für den eigenen Verbrauch herstellt, beispielsweise während der Nacht oder wenn tagsüber Wolken die Sonne verdecken, wird die Energie wieder entnommen. Die Energie wird also nicht für den Winter gespeichert, sondern von Tag zu Tag. Im Winter macht der Stromspeicher Pause, denn da liefert die Photovoltaikanlage weniger Energie, die dann direkt verbraucht wird. Im Winter nutzt du die Energie aus der Stromcloud.

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