energieberatung mittelstand
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enerix - Alternative Energietechnik

Energieberatung Mittelstand

Mit der BAFA Beratungsförderung langfristig die Energiekosten senken

Energieberatung Mittelstand ist eine Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) zur Reduzierung der Energiekosten in klein und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ziel ist es, Einsparpotenziale und Maßnahmen aufzuzeigen, um die Energieeffizienz zu verbessern.

Energiesparen lohnt sich!

Energiekosten nehmen einen wichtigen Anteil der monatlichen Fixkosten in Unternehmen und Betrieben ein. Geringe Energiekosten liefern einen echten Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die sich um ihre Energieverbräuche für Strom, Wärme und Kälte kümmern. Zusätzlich liefert man als Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Aber oftmals weiß man als Unternehmer ohne eigenen Energiemanager nicht, an welchen Stellen man seine Energieverbräuche optimieren kann, wo eventuell Leckagen sind oder wie man seine Energie sogar selbst herstellen kann. 

Eine Energieberatung mit einer umfangreichen Betriebsanalyse durch einen externen Energieberater liefert Lösungen. Und das Gute ist! Die Beratung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft über das Programm Energieberatung Mittelstand bis zu 80 Prozent gefördert. So bleiben Ihre eigenen Kosten sehr gering und Ihr Vorteil zahlt sich schnell aus. 

Antragsberechtigt für das Programm Energieberatung Mittelstand sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro.

Warum Sie die Energieberatung Mittelstand für Ihren Betrieb nutzen sollten:

  • Die Energieberatung Mittelstand wird bis zu 80 % gefördert (maximal 6.000 Euro). Die Kosten für Sie, sind damit minimal.
  • Die Energieeinsparungen machen sich schnell bemerkbar und Sie sparen Jahr für Jahr unnötige Energiekosten.
  • Durch die Energieberatung Mittelstand und der damit verbundenen Kosteneinsparung steigern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
  • Sie können mit Ihrem Umweltengagement werben, denn umweltbewusstes Handeln wird von Ihren Kunden honoriert.

Profitieren Sie von 80 % Förderung für eine unabhängige Energieeffizienzanalyse und vom Einsparungspotenzial!

 

Prüfen Sie mit dem Quick-Check ob Sie die Förderung von bis zu 6.000 Euro erhalten

Sie wollen die Förderung Energieberatung Mittelstand für Ihr Unternehmen nutzen. Laden Sie sich hier unseren kostenfreien Quick-Check herunter. Damit können Sie prüfen, ob Sie förderungsfähig sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Ich willige in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten ein. Ihre Angaben werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.

In 8 Schritten zur Förderung und zur Energiekostenreduzierung

1. Kontaktaufnahme - Sie fordern die Unterlagen Energieberatung Mittelstand an. Aus Gründen des Datenschutzes erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Sie füllen den dort angehängten "Quick-Check Energieberatung Mittelstand" vollständig aus und senden uns diesen per Mail zu. 

2.Erstgespräch - Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und führen ein erstes Beratungsgespräch. Wir prüfen, anhand der Daten aus dem Quick-Check ob Ihr Unternehmen generell förderungsfähig ist. Wenn ja, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für die durchzuführende Energieberatung Mittelstand.

3.Beauftragung - Sie beauftragen die Energieberatung Mittelstand und bevollmächtigen den zuständigen Energieberater mit Antragsstellung bei der BAFA. 

WICHTIG: Ihr Auftrag ist selbstverständlich vorbehaltlich der Förderungszusage. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie kostenfrei vom Auftrag zurücktreten.

4. Antragsstellung – In Ihrem Name und in Ihrem Auftrag wird der Antrag für die Energieberatung Mittelstand beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht.

5. Förderzusage. Das BAFA prüft Ihren Antrag und bewilligt die Förderung innerhalb weniger Tage. Sie erhalten per Post den Zuwendungsbescheid. 

6. Energieberatung – Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, kann mir der Energieberatung Mittelstand begonnen werden. Dazu werden Daten aufgenommen und Messungen in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Im Anschluss erhalten Sie einen sehr ausführlichen Bericht mit Handlungsempfehlungen.

7. Auszahlung der Förderung - Nach Durchführung der Beratung wird der Verwendungsnachweis bei der BAFA eingereicht. Der Verwendungsnachweis wird geprüft und Ihre Förderung ausgezahlt.

8. Energiekosten senken - Sie nutzen die Empfehlungen der Energieberatung und beginnen damit Energie einzusparen, selbst herzustellen und Ihre Energiekosten zu senken. 

Fragen zur Energieberatung Mittelstand

1. Wer ist antragsberechtigt für die Förderung?

Antragsberechtigt für die Förderung Energieberatung Mittelstand sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

2. Wie hoch ist die Förderung?

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten:

  • über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.
  • von unter 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

3.Welche Energien werden berücksichtigt?

Hierbei werden alle Energieverbräuche im Unternehmen für Strom, Wärme und Kälte berücksichtigt.

4. Kann der Berater für das Unternehmen den Antrag für die Förderung stellen?

Ja, der Berater kann, sofern er von dem Unternehmen bevollmächtigt wurde, den Antrag für das Unternehmen stellen. Der Antragsteller muss den Berater dazu bevollmächtigen. 

5. Wer darf die Energieberatung Energieberatung Mittelstand durchführen?

Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Energieberaters obliegt dem Antrag stellenden Unternehmen. Die Energieberatung wird durch das bundesweit tätige und BAFA zugelassene BFE Institut für Energie und Umwelt durchgeführt.

6. Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Energieberater zu stellen. Ein Vertragsabschluss ist vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.
Dem ausgefüllten Antragsformular muss ein Kostenvoranschlag des Energieberaters sowie das ausgefüllte Formular „Selbstverpflichtung bzw. Selbsterklärung des Energieberaters“ beigefügt werden. Aus dem Kostenvoranschlag muss die Höhe des geplanten Beraterhonorars klar hervor gehen.
Das BAFA bewilligt die Förderung durch Erteilung eines Zuwendungsbescheides.

7. Wie viel Zeit hat man für die Durchführung der Energieberatung?

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides hat der Antragsteller zwölf Monate Zeit, die Beratung durchzuführen (Bewilligungszeitraum). 

8. Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, ist der Verwendungsnachweis zu erstellen und dem BAFA vollständig per elektronischem Formular vorzulegen (Vorlagefrist). Der Verwendungsnachweis muss enthalten:

  • Die Verwendungsnachweiserklärung
  • Schriftliche Erklärung des Zuwendungsempfängers
  • Eine Kopie der durch den Energieberater oder seinen Arbeitgeber auf den Namen des beratenen Unternehmens ausgestellten Rechnung
  • Ein Energieberatungsbericht, der den Anforderungen nach Nr. 4.2 entspricht
  • Einen Zahlungsnachweis, der die unbare vollständige Zahlung der Beratungskosten dokumentiert

9. Müssen die Handlungsempfehlungen des Energieberaters umgesetzt werden?

Nein, die Ergebnisse der Energieberatung Mittelstand sind reine Empfehlungen. Ob und welche Maßnahmen im Nachgang umsetzt werden, obliegt dem Unternehmen.

BFE – der starke Partner in Sachen Energieeffizienz

Die Energieberatungen werden von BFE, Institut für Energie und Umwelt mit Sitz in Mühlhausen bei Heidelberg durchgeführt. Das bundesweit agierende Institut ist seit fast 40 Jahren für Unternehmen oder Einrichtungen aller Größen und Branchen im Bereich der Analyse, Optimierung und Controlling des Energiehaushaltes tätig. 

Von der BFE-Zentrale in Mühlhausen und den beiden Standorten Hamburg und Berlin aus betreuen 70 Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker, Betriebswirtinnen und Betriebswirte und Kaufleute unsere Kunden in Sachen Energiemanagement und Energieeffizienz. Dazu liefert das hauseigene Rechenzentrum und die zentrale Datenbank den Spezialisten jeweils aktuelle Informationen über den europäischen Energiemarkt. 

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